Region: Germany

Bundesregierung - Karenzzeit von drei Jahren für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
339 supporters 339 in Germany

The petition is denied.

339 supporters 339 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

07/06/2016, 12:17

Pet 1-18-06-1105-009846



Bundesregierung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird eine Karenzzeit von drei Jahren für Mitglieder der

Bundesregierung und Staatssekretäre gefordert.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des

Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 339 Mitzeichnungen und

27 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,

die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen

Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass

nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ehemalige

Regierungsmitglieder (Minister und Staatssekretäre) erst nach einer Karenzzeit von

drei Jahren in Spitzenpositionen von Unternehmen (wie z. B. Führungs- und/oder

Lobbyisten-Positionen) oder in Verbände wechseln dürften, um das Vertrauen in die

Politik und staatliche Institutionen nicht zu belasten. Es müsse bereits der Anschein

vermieden werden, dass es einen Zusammenhang zwischen im Amt getroffenen

Entscheidungen und einer nach dem Ausscheiden aufgenommenen Erwerbstätigkeit

geben könnte. Allein Vermutungen darüber würden der Glaubwürdigkeit schaden

und die Politik in Misskredit bringen.

Mit einer weiteren Eingabe wird im Sinne der Korruptionsprävention die Einführung

einer Karenzzeit für „korrupte Politiker“ sowie einer Karenzzeit beim Wechsel von

einem politischen Amt in die Wirtschaft begehrt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Petitionsausschuss gemäß

§ 109 Absatz 1 Satz 2 GOBT Stellungnahmen des Innenausschusses eingeholt, dem

der Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene

Regierungsmitglieder“ (Drucksache 18/285), der Antrag der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder“

(Drucksache 18/292) sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die

Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ (Drucksache 18/4630)

zur Beratung vorlagen und der am 15. Juni 2015 eine öffentliche Anhörung mit sechs

Sachverständigen durchführte.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der

seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten

Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass sich der Deutsche

Bundestag bereits in der 16. und 17. Wahlperiode intensiv mit der Thematik der

Karenzzeiten befasst hat (vgl. hierzu u. a. die Drucksachen 16/13366, 16/13655,

17/11204 und 17/11318 sowie die Plenarprotokolle 16/230 und 17/204). Alle

erwähnten Dokumente können über das Internet unter www.bundestag.de

eingesehen werden.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner

57. Sitzung am 9. Oktober 2014 die o. g. Anträge auf Drucksachen 18/285 und

18/292 auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses

(Drucksache 18/2762) abgelehnt hat (vgl. Plenarprotokoll 18/57).

In seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 hat der 18. Deutsche Bundestag den

Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4630 in der Fassung der

Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Drucksache 18/5419) angenommen

(vgl. Plenarprotokoll 18/115).

Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministergesetz (BMinG) und das

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

(ParlStG) bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder

sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vorsehen.

Der Petitionsausschuss begrüßt daher ausdrücklich, dass das am 25. Juli 2015 in

Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes



über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. Juli

2015 (BGBl. I S. 1322) dazu beitragen soll, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in

die Integrität der Bundesregierung nicht durch den Anschein einer

voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder

durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des

Amtsverhältnisses beeinträchtigt wird. Um Interessenkonflikte zwischen dem

öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes

zu verhindern, wurden Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer

Beschäftigung nach Ende des Amtes begrenzen können. Zugleich schützen die

Vorschriften den Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik.

Das Gesetz zu Karenzzeiten sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder

der Bundesregierung, die beabsichtigen, innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten

nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des

öffentlichen Dienstes nachzugehen, dies der Bundesregierung anzuzeigen haben.

Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre

Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll

in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; in Ausnahmefällen kann

der Zeitraum bis zu 18 Monate betragen. Die Bundesregierung trifft ihre

Entscheidung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder

Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen

wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt

verfügen. Wird die Aufnahme der angestrebten Beschäftigung untersagt, besteht für

die Karenzzeit der Anspruch auf Übergangsgeld. Gemäß § 7 ParlStG gelten diese

Regelungen für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische

Staatssekretäre entsprechend.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wird mit dem neuen Gesetz zu

Karenzzeiten ein transparentes Verfahren geschaffen, in dem Anzeigepflichten

während und nach dem Amtsverhältnis sowie eine Untersagungsmöglichkeit der

Beschäftigung nach Ende des Amtes innerhalb einer Karenzzeit eingeführt werden.

Der Ausschuss erachtet die neuen Regelungen als angemessen und geeignet, um

den Anschein von Interessenkollisionen zu vermeiden.

Abschließend merkt der Ausschuss an, dass mit dem Gesetz zu Karenzzeiten zudem

der am 12. November 2014 von Deutschland ratifizierten VN-Konvention gegen

Korruption Rechnung getragen wird, die in Artikel 12,2.e) fordert,

„Interessenkonflikten dadurch vorzubeugen, dass die beruflichen Tätigkeiten



ehemaliger Amtsträger oder die Beschäftigung von Amtsträgern durch den privaten

Sektor im Anschluss an deren Ausscheiden aus dem Amt oder Eintritt in den

Ruhestand in Fällen, in denen dies angebracht ist, und für einen angemessenen

Zeitraum beschränkt werden, wenn diese Tätigkeiten oder diese Beschäftigung mit

den Aufgaben, die diese Amtsträger in ihrer Amtszeit wahrgenommen oder

überwacht haben, in unmittelbarem Zusammenhang stehen“.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Hinblick auf die neu

eingeführte Karenzzeit für Regierungsmitglieder und Parlamentarische

Staatssekretäre, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise

entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now