Terület: Németország

Bundesregierung - Streichung der Haushaltsmittel für Bildmotive des Bundespräsidenten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
1 670 Támogató 1 670 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

1 670 Támogató 1 670 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:51

Pet 3-17-04-1105-034191Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Praxis der Bundesregierung, Portraits und
Autogrammkarten des amtierenden Bundespräsidenten nebst Ehegatten herstellen
zu lassen und zu verbreiten, abgeschafft wird und der Bundestag die
entsprechenden Haushaltsmittel des Bundespresseamtes streicht.
Der Petent kritisiert die hohen Kosten, die für Portraits des Bundespräsidenten
entstehen. Für den letzten Bundespräsidenten hätten sich diese nach Angaben des
Bundespresseamtes auf 20.000 Euro belaufen. Zudem vertrage sich das Aufhängen
von Portraits amtierender Politiker in sämtlichen öffentlichen Gebäuden und
Einrichtungen nicht mit einer modernen Demokratie, die jedem Personenkult fern
bleiben sollte. Auch vertrage sich die Sitte, Autogrammkarten der politischen
Repräsentanten wie bei Popstars unter das Volk zu streuen, nicht mit einem
modernen Staatsverständnis, führt der Petent aus.
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Eingabe hingewiesen.
Zu der als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 72 Diskussionsbeiträge
und 1.670 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion wurde kontrovers geführt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung eingeholt.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung folgendermaßen aus:
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass eine Demokratie wie die
Bundesrepublik Deutschland jedem Personenkult fern bleiben sollte. Nach Ansicht
des Petitionsausschusses handelt es sich bei der beschriebenen und vom Petenten

kritisierten Praxis, fotografische Porträts des Bundespräsidenten zu drucken und zu
verteilen, jedoch nicht um Personenkult. Personenkult arbeitet mit einer
überdimensionierten Verehrung und auch Verherrlichung einer Person – z. B. eines
Herrschers, Stars oder religiösen Führers – auf vielen verschiedenen Ebenen, und
eben auch mit bildlichen Darstellungen. Personenkult im politischen Bereich wird in
der Regel mit propagandistischen Mitteln betrieben und für die jeweiligen politischen
Zwecke instrumentalisiert, weshalb er ein typisches Zeichen von Diktaturen ist.
Klassische Beispiele für einen ausgestalteten Personenkult im politischen
Zusammenhang sind: Stalin in der Zeit des Stalinismus in der Sowjetunion, Mao
Zedong in China oder Hitler in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in
Deutschland.
Mit dem allem hat die vom Petenten kritisierte Praxis der Präsentation der Porträts
des Bundespräsidenten in Räumen von öffentlichen Einrichtungen nichts zu tun.
Dabei handelt es sich lediglich um eine weltweit übliche Praxis, den obersten
Repräsentanten des Landes den Bürgern auch bildlich präsent zu halten. Da heute
die filmischen Medien dominieren, die über Fernsehen oder Internet mit ihren Bildern
den Bürger erreichen, handelt es sich bei den genannten Porträts um ein eher
traditionelles oder auch „altmodisches“ Medium, das an Bedeutung verloren hat, aber
gleichwohl seinen Platz behauptet.
Entgegen der Vorstellung des Petenten gibt es keine wahllose Versendung der
Porträts an öffentliche Einrichtungen für Dienstzimmer oder Sitzungssäle, sondern
nur eineZusendung auf Nachfrage. Dies gilt selbstverständlich auch für die
angesprochenen Autogrammkarten. Für die nachgefragten Porträts stellt die
Bundesbildstelle im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung dem
Bundespräsidialamt und anderen Bundeseinrichtungen Bildprints und -drucke von
den offiziellen Bildern in verschiedenen Formaten zur Verfügung.
Das Argument der Kosten kann immer herangezogen werden, zumal in Zeiten
knapper Staatskassen. Der Petitionsausschuss hält es daher für wichtig, dass Sinn
und Zweck der Ausgaben ebenso wie die richtige Relation von Höhe der Ausgaben
und angestrebtem Ziel gegeben sind. Im vorliegenden Fall hält der
Petitionsausschuss diese Voraussetzungen für erfüllt.
Der Petitionsausschuss vermag keinen vernünftigen Grund zu erkennen, die vom
Petenten kritisierte Praxis zu modifizieren oder gar abzubrechen und unterstützt
daher das Anliegen nicht.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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