Bundesstraßen - Aufnahme des vierstreifigen Ausbaus der B 12 zwischen AS Jengen und Kempten in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
362 Unterstützende 362 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

362 Unterstützende 362 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:03

Pet 1-18-12-9110-031889Bundesstraßen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der gesamte durchgehend vierstreifige
Ausbau der B 12 zwischen Jengen und Kempten in den Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 363 Mitzeichnungen und fünf Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Bundesstraße
(B) 12 zwischen den kreisfreien Städten Kempten und Kaufbeuren bis Buchloe sei mit
rund 17.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag neben der Bundesautobahn (BAB) A 7 die
Verkehrshauptschlagader des Allgäus. Der komplette vierstreifige Ausbau der B 12
zwischen den BAB A 96 und A 7 sei für die Region des Allgäus wichtig. Kaufbeuren
sei die einzige kreisfreie Stadt Deutschlands, die noch ohne Autobahnanschluss sei.
Im Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sei jedoch lediglich der
Abschnitt zwischen der Anschlusstelle (AS) Jengen und der AS Kaufbeuren für die
Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf vorgesehen. Der Abschnitt zwischen der AS
Kaufbeuren und der AS Kempten sei dagegen nur im Weiteren Bedarf aufgelistet. Der
durchgehend vierstreifige Ausbau dieses Abschnitts der B 12 verzögere sich damit um
weitere Jahre. Dies sei für die Region nicht hinnehmbar. Daher müsse der Ausbau der
B 12 zwischen der AS Jengen und der AS Kempten in einem Zug in den Vordringlichen
Bedarf des Bedarfsplans aufgenommen werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat er zu der Eingabe gemäß § 109 Absatz 1
Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksache 18/9523) zur Beratung
vorlag.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass der Ausbau des Netzes der
Bundesfernstraßen nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen, der auf Grundlage des BVWP vom Deutschen Bundestag
festgesetzt wird, erfolgt. In dem am 16. März 2016 vom Bundesverkehrsminister
vorgestellten Entwurf des BVWP 2030 war der knapp 16 Kilometer (km) lange
vierstreifige Ausbau der B 12 zwischen der A 96 AS Jengen/Kaufbeuren und
Kaufbeuren im Vordringlichen Bedarf enthalten. Der sich anschließende rund 35 km
lange Ausbauabschnitt zwischen Kaufbeuren und der A 7 AS Kempten war im
Weiteren Bedarf eingestuft.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen
Umweltprüfung und der Auswertung und Würdigung der Eingaben wurde der Entwurf
des BVWP 2030 überarbeitet. In dem am 3. August 2016 vom Bundeskabinett
beschlossenen BVWP 2030 ist nun der in den Vordringlichen Bedarf eingestufte
Ausbauabschnitt der B 12 von der AS Jengen/Kaufbeuren (A 96) bis Marktoberdorf
(B 472) auf rund 35 km verlängert. Der sich anschließende im Weiteren Bedarf
verbleibende Ausbauabschnitt von Marktoberdorf (B 472) bis Kempten (A 7) beträgt
nur noch rund 16 km.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag in seiner 207. Sitzung
am 2. Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Sechsten
Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksache 18/9523) in der
vom Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur geänderten Fassung (18/10534)
angenommen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/207). Damit ist die Umsetzung des neuen
Bundesverkehrswegeplans beschlossen worden. Die entsprechenden Dokumente
können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Der Ausbau der B
12 von der AS Jengen/Kaufbeuren (A 96) bis Marktoberdorf (B 472) ist als Maßnahme

der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
aufgenommen worden. Damit besteht ein konkreter Auftrag, den vierstreifigen Ausbau
zu planen und zu realisieren. Der sich anschließende Ausbauabschnitt von
Marktoberdorf (B 472) bis Kempten (A 7) ist in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht
eingestuft worden. Damit besteht für die Bayerische Straßenbauverwaltung die
Möglichkeit, für den gesamten Abschnitt der B 12 zwischen der A 96 und der A 7 die
Projektplanungen zum vierstreifigen Ausbau aufzunehmen und bis zur Baureife zu
führen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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