Região: Alemanha

Bundesstraßen - Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
2.432 Apoiador 2.432 em Alemanha

A petição não foi aceite.

2.432 Apoiador 2.432 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:07

Pet 1-17-12-9110-038723

Bundesstraßen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Realisierung
verschiedener Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Landkreis Garmisch-
Partenkirchen gefordert.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 2.432 Mitzeichnungen und
50 Diskussionsbeiträge sowie 6.293 Unterschriften per Post vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen werden
kann.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, der längst überfällige Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Garmisch-Partenkirchen solle umgesetzt werden,
da teilweise bereits schon Baurecht vorliege, nur die nötigen Finanzmittel müssten
noch bereitgestellt werden. Es handele sich bei den Vorhaben um den zweiten
Bauabschnitt der Umfahrung Saulgrub, der B 23, der Umfahrung Oberau mit
Anbindung an die A 95 durch den geplanten Auerberg-Tunnel, die B 2/B 23 sowie die
Umfahrung von Garmisch-Partenkirchen, die B 2/B 23. Der Landkreis Garmisch-
Partenkirchen sei eine strukturschwache Region, deren Hauptwirtschaftszweig der
Tourismus sei. Seit Jahrzehnten bemühe man sich, die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und die Lebensqualität der Menschen vor Ort durch den
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Während der Olympia-Bewerbung
sei zwischenzeitlich Hoffnung aufgekeimt, dass die Projekte endlich realisiert
würden. Der Luftkurort werde täglich von 20.000 Fahrzeugen im Ortsteil
Partenkirchen bzw. 12.000 Fahrzeugen im Ortsteil Garmisch durchfahren, was die

Lebensqualität der Anwohner beeinträchtige. Der Bund sei hier als Verantwortlicher
für die Bauprojekte gefragt.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens und zur Vermeidung von Wiederholungen wird
auf den Inhalt der Eingabe verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Deutsche Bundestag
jährlich das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das jeweilige
Haushaltsjahr, das Haushaltsgesetz, beschließt. Im Rahmen dieses Gesetzes wird
auch der jährliche Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) festgelegt, aus dem u. a. auch die Finanzierung von Bau, Erhaltung und
Betrieb der Bundesfernstraßen finanziert wird. Eine Entscheidung über neue
Bundesfernstraßenprojekte wird erst nach Abschluss der jährlich im Herbst
anstehenden Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechungen mit den
Ländern und nach Verkündung des o. g. Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung
der dann geltenden Finanzplanung getroffen.
In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss, dass der jährlich verfügbare
Finanzrahmen für Neu- und Erweiterungsmaßnahmen von Bundesfernstraßen bei
Weitem nicht ausreicht, um alle baureifen Projekte, für die der Deutsche Bundestag
im Bedarfsplan den Vordringlichen Bedarf (VB) festgelegt hat, zu finanzieren, daher
ist eine Prioritätenreihung unumgänglich. Die mit der Petition vorgtragenen
Argumente für eine baldige Realisierung der geforderten Projekte , werden dabei
berücksichtigt. Diese Projekte hatten zum Zeitpunkt der Eingabe folgende
Einstufungen im Bedarfsplan bzw. folgende Planungsstände:
 B 23 OU Saulgrub, 2. Bauabschnitt:
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf
Baurecht liegt über Bebauungsplan vor
Im IRP als Prioritäres Vorhaben eingestuft
 B 2n OU Oberau:
Einstufung in den Bedarf mit Planungsrecht
Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig
Im IRP als Prioritäres Vorhaben eingestuft

 B 2n Oberau/N — Eschenlohe
Einstufung in den Bedarf mit Planungsrecht
Planfeststellung läuft, Erörterungstermin am 28. März 2012
 B 23 OU Oberau
Einstufung in den Vordringlicher Bedarf
Vorentwurf in Bearbeitung
 B 2 OU Garmisch-Partenkirchen (mit Wanktunnel)
Einstufung in den Bedarf mit Planungsrecht
Vorentwurf in Bearbeitung
 B 23 OU Garmisch-Partenkirchen (mit Kramertunnel)
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf
Baubeginn am 27. Juli 2010
Im IRP als Prioritäres Vorhaben eingestuft.
Mit der Aufnahme der mit Baurecht versehenen Maßnahmen für die B 23 OU
Saulgrub, 2. Bauabschnitt, die B 2n OU Oberau sowie die B 23 OU Garmisch-
Partenkirchen mit Kramer-Tunnel als Prioritäre Vorhaben in den
Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 hat der Bund seine Absicht für eine
Verwirklichung der Projekte dargestellt. Der Ausschuss fügt hinzu, dass die
Finanzierung der Fortführung der genannten Projekte davon abhängt, in welcher
Höhe dem Freistaat Bayern jedes Jahr Bundesmittel für den Fernstraßenbau zur
Verfügung gestellt werden können.
Der Petitionsausschuss begrüßt die zwischenzeitlich erfolgten Baumaßnahmen: Der
2. und letzte Bauabschnitt von 1,9 Kilometern (km) der insgesamt 2,7 km langen
Ortsumfahrung Saulgrub im Zuge der B 23 ist seit dem 6. Mai 2013 im Bau. Die
Finanzierung der benötigten rund 18 Mio. Euro erfolgt u. a. aus Mitteln des
Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II. Die OU wird Saulgrub nach der
voraussichtlichen Fertigstellung Ende 2016 von rund 10.000 Fahrzeugen täglich
entlasten. Die Gesamtinvestitionen dürften sich dann auf rund 23 Mio. Euro belaufen.
Das Projekt B 23 OU Garmisch-Partenkirchen wurde am 27. Juli 2010 mit den
Arbeiten für den Erkundungsstollen begonnen, diese sind vorerst abgeschlossen.
Anhand eines ergänzenden Planfeststellungsverfahren soll das Bauverfahren zum
Durchfahren der angetroffenen Störungszone planungsrechtlich abgesichert werden.
Im Bundeshaushalt für 2013 sind zur Anfinanzierung des Projektes 3 Mio. Euro im
Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II zur Verfügung gestellt
worden.

Der Petitionsausschuss zeigt sich erfreut darüber, dass nach Verkündung des
Haushaltsgesetzes 2014 am 18. Juli 2014 und auf der Grundlage der vom
Bundeskabinett am 2. Juli 2014 beschlossenen Finanzplanung bis 2018 mit dem Bau
der B 2 Ortsumgehung Oberau begonnen werden kann. Ein zeitnaher Baubeginn ist
beabsichtigt.
Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass Bayern im Vergleich zu allen
anderen Bundesländern über ein sehr großes Streckennetz an Bundesstraßen und
Bundesautobahnen verfügt. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Finanzmitteln für
dessen Erhaltung und Betrieb. Da sich in den zurückliegenden Jahren der
Substanzwert des bayerischen Streckennetzes deutlich verschlechtert hat, muss der
Bestandserhaltung eine höhere Bedeutung eingeräumt werden. Diesem Umstand
wird durch eine Verstärkung des Erhaltungsmitteleinsatzes Rechnung getragen, die
bei etwa gleichbleibender Mittelverfügbarkeit auch zu Lasten des Neubaus erfolgen
muss.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.Begründung (pdf)


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