Область: Германия

Bundesstraßen - Kein Bau der Südvariante der Bundesstraße 29 über den Naturraum Härtsfeld

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Поддерживающий 22 через Германия

Петиция была отклонена.

22 Поддерживающий 22 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2016
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

20.02.2019, 03:23

Petitionsausschuss

Pet 1-18-12-9110-036511
Bundesstraßen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, auf den Bau der Südvariante über den sensiblen
Naturraum Härtsfeld im Zuge der Bundesstraße 29 zu verzichten.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 53 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge vor. Es wird
um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen ein-
gegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die von der
Verwaltung in der Machbarkeitsstudie favorisierte Südvariante über die Albhochfläche
Härtsfeld die Region mit ihren zahlreichen Landschafts- und Naturschutzgebieten
zerstöre. Dabei würde auch die größte zusammenhängende Waldfläche im Ostalbkreis
nachhaltig beeinträchtigt. Vor allem der zusätzlich geplante Südzubringer B 29a zur
Autobahn (A) 7 tangiere die Landschaftsschutzgebiete Kugeltal mit seinem streng
geschützten Wildkatzenvorkommen und Ebner Tal sowie das international bekannte
Naturschutzgebiet Dellenhäule mit der europaweit größten Ameisenstadt und
-population. Das Härtsfeld sei ein Wasserschutzgebiet und bedeutendes
Grundwasserreservoir und biete vielen seltenen Tieren und Pflanzen ihren Lebensraum.
Das Gebiet sei bereits durch die A 7 sowie zahlreiche Windkraftanlagen stark belastet.
Aus diesen Gründen müssten die anderen möglichen, umweltschonenderen und
billigeren Varianten wie die Nordvariante und die Variante der örtlichen Umgehungen
Petitionsausschuss

ohne die große B 29-Neubauvariante in das Bundesverkehrsentwicklungsprogramm
aufgenommen werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem zuständigen Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass sich im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 die Bewertung für das Gesamtvorhaben B 29n
Röttingen — Nördlingen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,2 ergab. Im vom
Bundeskabinett am 3. August 2016 beschlossenen BVWP 2030 ist das Vorhaben in den
Vordringlichen Bedarf eingestuft worden.

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 mit der Verabschiedung des
Fernstraßenausbauänderungsgesetzes den neuen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen 2016 beschlossen und die vordringliche Einstufung des vorgenannten
Projektes im BVWP 2030 bestätigt. Damit ist der unmittelbare Planungsauftrag an das
Land Baden-Württemberg als Auftragsverwaltung des Bundes für das gesamte Vorhaben
B 29n Röttingen — Nördlingen ergangen.

Der im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanaufstellung durchgeführten Bewertung
wurde die Südvariante zugrunde gelegt. Diese stellt insoweit eine plausible, keineswegs
aber die einzig mögliche Variante dar. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen 2016 ist ausdrücklich keine Präjudizierung einer Vorzugsvariante
Petitionsausschuss

verbunden. Es werden grundsätzlich keine Festlegungen zum künftigen Verlauf einer
erwogenen Straßenführung im Bundesverkehrswegeplan und im Bedarfsplan getroffen.
Die konkrete Ausgestaltung des Straßenprojektes einschließlich der Betrachtung von
Varianten ist Gegenstand der konkreten Projektplanung. Die möglichen Varianten der
Gesamtmaßnahme sind im Rahmen einer Variantenuntersuchung einschließlich einer
Umweltverträglichkeitsstudie zu untersuchen und auf dieser Grundlage eine (Gesamt-)
Linie nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) zu bestimmen.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Prüfung und Abwägung
möglicher Projektalternativen sowie die Festlegung einer geeigneten Trasse Gegenstand
anschließender Planungsstufen sein werden. Dabei ist unter Beachtung der anerkannten
Regeln der Technik eine verkehrlich sinnvolle wirtschaftlich vertretbare sowie den
Belangen der Umwelt gerecht werdende Lösung zu finden. Im Rahmen der
Baurechtschaffung wird zudem für alle von der Planung Betroffenen die Möglichkeit
bestehen, im Planfeststellungsverfahren ihre Belange einzubringen, bevor die
Planfeststellungsbehörde mit dem Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen
entscheidet.

Der Petitionsausschuss weist abschließend noch darauf hin, dass nur Petitionen, die
direkt beim Deutschen Bundestag eingereicht werden, auch hier bearbeitet werden
– unabhängig davon, wie viele Unterschriften auf privaten Plattformen gesammelt
wurden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, auf den Bau der Südvariante über
den sensiblen Naturraum Härtsfeld im Zuge der Bundesstraße 29 zu verzichten, nicht
entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


Помогите укрепить гражданское участие. Мы хотим, чтобы ваши проблемы были услышаны, оставаясь независимыми.

Пожертвовать сейчас