Region: Tyskland

Bundesstraßen - Keine Aufnahme der Osttangente Augsburg in den Bundesverkehrswegeplan 2030

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
850 Støttende 850 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

850 Støttende 850 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

21.02.2018 03.24

Pet 1-18-12-9110-036497

Bundesstraßen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Osttangente Augsburg nicht in den
Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 1.287 Mitzeichnungen, 10 Diskussionsbeiträge und
163 weitere Unterschriften sowie 22 weitere Eingaben vor, die in die parlamentarische
Prüfung mit einbezogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Osttangente Augsburg als überregionale Schnellstraße durchs Lechtal bei Augsburg
geplant sei. Alternativen wie intelligente Verkehrsleitsysteme, alternative
Streckenführungen oder Ausbau der B 17 seien nicht geprüft worden. Die negativen
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Es würden die letzten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und ein wichtiger
Lebensraumkorridor zwischen den Alpen und der Donau zerschnitten. Zudem würden
wichtige Naherholungsgebiete stark beeinträchtigt, die im Ballungsraum
München/Augsburg rar seien. Schon jetzt sei die Region durch eine hochfrequentierte
Bahnlinie, die A 8 und die B 2 belastet. Die durch die Osttangente entstehenden
Immissionen beeinträchtigten die Entwicklungsmöglichkeiten, gefährdeten die
Trinkwasserversorgung und belasteten die Gemeinden in der Umgebung. Außerdem
ginge wertvoller Boden für die Landwirtschaft verloren. Es werde überdies weiterer
Verkehr produziert, was im Widerspruch zu den Klimaschutz- und Umweltzielen
Deutschlands stehe.

Die Entscheidungsprozesse seien nicht nachvollziehbar und eine wirksame
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich gewesen. Angefragtes Zahlenmaterial zur
Nachprüfung der Kalkulationen sei nicht herausgegeben worden und die Beurteilung
sei für Bürger ohne technisches Spezialwissen nicht überprüfbar, zumal der
Zeitrahmen viel zu kurz gewesen sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des 18. Deutschen Bundestages
eingeholt, dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksache 18/9523) zur Beratung
vorlag. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass alle für die Aufnahme in den neuen
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 bzw. den neuen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen vorgeschlagenen Projekte, zu denen auch das Projekt
Osttangente Augsburg gehört, einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wurden.
Insbesondere wurden die Kosten unter Berücksichtigung umweltfachlicher
Gegebenheiten geprüft, um bei der nachfolgenden gesamtwirtschaftlichen Bewertung
ein reelles und belastbares Ergebnis zu erhalten.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner
207. Sitzung am 2. Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksache
18/9523) in der vom Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur geänderten
Fassung (Drucksache 18/10534) angenommen hat (Plenarprotokoll 18/207). Damit ist
die Umsetzung des neuen BVWP beschlossen worden. Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Bau der Osttangente Augsburg ist aufgrund des vergleichsweise hohen Nutzen-
Kosten-Verhältnisses und der hohen städtebaulichen Bedeutung in den Vordringlichen
Bedarf (VB) aufgenommen worden. Durch diese Einstufung in den VB besteht für die
Maßnahme ein gesetzlicher Planungsauftrag. Der gesamtwirtschaftlichen,

umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung im Rahmen des
BVWP liegt eine plausible Trassenführung zugrunde.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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