Região: Turíngia

Bundesverkehrswegeplan 2030

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
17 Apoiador 17 em Turíngia

A petição foi terminada.

17 Apoiador 17 em Turíngia

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Thüringer Landtages.

11/09/2017 13:17

Die Petition wurde am 23. August 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 4. Oktober 2016 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von 18 Mitzeichnern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden vom Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses handelt es sich bei den genannten Strecken um zwei eigenständige Schienenwege. Die MDV führt von Paderborn über Erfurt, Gera, Werdau, Zwickau bis nach Dresden. Die thematisierte Schienenlücke zwischen Seelingstädt und Werdau liegt im Streckenverlauf der ehemaligen Eisenbahnstrecke Werdau-Seelingstädt-Wünschendorf, die nicht Teil der MDV ist.

Die Strecke Werdau-Seelingstädt-Wünschendorf wurde im Jahr 2000 stillgelegt und im Jahr 2015 vom Bahnbetriebszweck freistellt. Es bestand kein Verkehrsbedürfnis. Mit der Freistellung ist die rechtliche Eigenschaft als Eisenbahnbetriebsanlage entfallen und die Flächen sind in die Planungshoheit der Kommunen übergegangen.

Dem entgegen hat die MDV eine herausragende Bedeutung für den Thüringer Schienenverkehr, so dass der Freistaat Thüringen den vollständigen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung zwischen Weimar und Gößnitz für den BVWP 2030 angemeldet hatte. Mit diesen Maßnahmen soll die Achse weiter ertüchtigt und leistungsfähiger, umweltfreundlicher und güter- und fernverkehrstauglich werden. Im Ergebnis der Vorhabensbewertung haben die Maßnahmen bisher jedoch nur Eingang in den Potentiellen Bedarf des BVWP gefunden.
Die im Nachgang des BVWP-Verfahrens noch durchzuführende Detailbewertung kann allerdings noch zu einer Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf führen, wofür sich die Landesregierung beim Bund einsetzen wird.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ging der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon aus, dass dem Anliegen damit teilweise entsprochen werden konnte und schloss die Petition gemäß § 17 Nr. 3 Thüringer Petitionsgesetz ab.


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