Bürgerrechte

Corona/COVID-19: Grenzöffnung für Familien und langfristige Verbesserung des Gesundheitssystems

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
874 Unterstützende 613 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

874 Unterstützende 613 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.04.2020, 08:39

Guten Morgen,

ich habe zusammen mit einem Unterstützer der Petition eine Textvorlage für eine E-Mail an eure Landräte/Landtags-/Bundestagsabgeordnete entworfen.

Das kann viel bewirken. In der Grenzregion zur Schweiz und Frankreich setzten sich nun laut einer Meldung vom 16.04.2020 im Südkurier mehrere lokale Politiker für Besuchsrechte ein. Ich weiß aus einer persönlichen Antwort, dass diese vorab sehr viele E-Mails von Betroffenen erhalten hatten. www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/die-menschliche-dimension-bei-grenzuebertritten-kommt-zu-kurz-cdu-abgeordnete-aus-suedbaden-machen-druck-auf-seehofer;art372586,10495091?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&wt_mc=facebook.skwww.suedkurier-waldshut-tiengen.echobox&utm_source=Facebook#Echobox=1587055886

Macht mit und schildert den Verantwortlichen euer Leid!

Viele Grüße und einen guten Start in den Tag.

Sarah Trefzer

Hier die Textvorlage:

Betreff: Trennung von Paaren und Familien durch Grenzschließungen

Sehr geehrte(r) xxx,

ich wende mich an Sie wegen der seit einigen Wochen von Deutschland eingeführten Grenzkontrollen u. a. zu Frankreich, Luxemburg und der Schweiz. Dass diese Kontrollen faktisch eine Grenzschließung sind, brauche ich Ihnen wohl nicht zu erläutern. Doch während Pendler, wenn auch unter Erschwerungen, wenigstens noch die Grenze passieren können, ist das für Paare und Familien, die beiderseits der Grenzen leben und arbeiten, unmöglich. Der in diesen Zeiten so wichtige persönliche Beistand der engsten Angehörigen, wird nicht als triftiger Grund anerkannt. Betroffen sind neben Paaren auch sehr viele Kinder, die einen Elternteil nicht sehen dürfen. Das Recht auf Kontakt mit dem anderen Elternteil ist in der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9 Absatz 3 und im BGB Paragraf 1684 festgeschrieben! Deutschland hat die Kinderrechtskonvention am 6. März 1992 ratifiziert, so dass sie für die Bundesrepublik am 5. April 1992 in Kraft getreten ist. Bedauerlicherweise ist Deutschland nun einer der vielen Vertragsstaaten, welche durch die aktuelle Schließung der Grenzen ihre Verpflichtung gegenüber zahlreichen Kindern brechen.

[Diesen Teil individuell anzupassen oder weglassen] Auch mich trifft die aktuelle Grenzschließung, da …

Dass es Deutschland nicht gelingt, intelligentere Lösungen zu etablieren, als Grenzen wieder hochzuziehen, enttäuscht mich als europäisch denkenden Menschen. In allen Nachbarländern gelten inzwischen vergleichbare Hygiene- und Abstandsregeln, somit haben die strikten Grenzschließungen keinen Nutzen im Sinne des Infektionsschutzes. Umso ungerechter und unsinniger ist es, dass täglich unzählige Berufspendler die Möglichkeit haben, den Virus über die Landesgrenzen hinaus zu verbreiten und auch 40.000 Erntehelfer nach Deutschland einreisen dürfen. Ein Besuchsrecht für Familien, die dann ohnehin im häuslichen Kontext bleiben (müssen), wird vom deutschen Staat aber völlig ausgeschlossen. Ich dachte nach GG Art. 6 Ehe und Familie wären ein hohes Gut. Für Nordrhein-Westfalen gibt es eine Kooperation mit Belgien und Holland, wodurch Grenzschließungen vermieden werden konnten (Beitrag im Deutschlandfunk: www.deutschlandfunk.de/schengen-ausgesetzt-die-deutsche-grenzpolitik-in-zeiten-von.724.de.html?dram:article_id=474459). In Lindau hat sich ein Landrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass Paaren und Familien ein Besuchsrecht haben (Bericht der Schwäbischen Zeitung: www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-lindau/lindau_artikel,-lindauer-landrat-getrennte-paare-d%C3%BCrfen-sich-wieder-treffen-_arid,11210869.html). Die Saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann hat sich am 9. April geäußert, dass u. a. auch eine Einreise des Lebenspartners ohne Quarantäne möglich sein müsse.

Ich möchte Sie bitten, dass Sie sich dafür einsetzten, dass Deutschland gegenüber seinen EU-Nachbarn bald sinnvollere Lösungen etabliert als Grenzschließungen. Und es muss kurzfristig möglich sein, dass (Ehe)Paare und Familien sich besuchen können, indem z. B. die Liste der „triftigen Gründe“, die einen Grenzübertritt ermöglicht, angepasst wird.

Herzliche Grüße


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