Piirkond : Saksamaa
Kodanikuõigused

Corona-Maßnahmen: Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschußes

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Deutscher Bundestag Petitionsausschuß
15 257 Toetav 15 072 sees Saksamaa

Avaldaja võttis petitsiooni tagasi

15 257 Toetav 15 072 sees Saksamaa

Avaldaja võttis petitsiooni tagasi

  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

04.11.2020 13:14

Hallo,

die Sammelzeit für diese Petition ist nun geendet. Leider hat sich gezeigt, dass wir das gesetzte Ziel von 50.000 Unterzeichnungen bei weitem nicht erreicht haben. Eine Einreichung der Petition ist daher nicht erfolgversprechend.

Ich habe mich daher schweren Herzens entscheiden die Petition nicht weiter zu verfolgen.

Ciao Ronny


24.08.2020 23:27

Die Anzahl der Zeichner ist noch nicht auf dem erforderlichen Wert.


Neues Zeichnungsende: 30.10.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14054 (13881 in Deutschland)


06.06.2020 22:51

Ergänzung und Konkretisierung des Textes;
Verlängerung des Sammelzeitraumes


Neues Zeichnungsende: 30.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9.701 (9.587 in Deutschland)


06.06.2020 22:43

Ergänzung und Konkretisierung des Textes


Neuer Petitionstext: In Folge der Corona-Pandemie wurden von der Regierung Bundesregierung und dem Gesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Maßnahmen ergriffen, welche weitreichende Einschnitte in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung darstellen.
Daher fordern wir, die Unterzeichner dieser Petiton, Petition, die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Untersuchungsausschusses des Bundestages, welcher untersuchen soll, ob diese getroffenen Maßnahmen und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstellen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9.695 (9.581 in Deutschland)


28.05.2020 21:25

Korrektur von Schreibfehlern; keine Inhaltelichen Änderungen


Neuer Petitionstext: In Folge der Corona-Pandemie wurde wurden von der Regierung und dem Gesundheitsminister Maßnahmen ergriffen, welche weitreichende Einschnitte in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung darstellen.
Daher fordern wir wir, die Unterzeichner dieser Petiton Petiton, die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschußes, Untersuchungsausschusses, welcher untersuchen soll, ob diese getroffenen Maßnahmen und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstellen.


Neue Begründung: Durch die Änderung des Infektionschutzgesetzes Infektionsschutzgesetzes wurde eine Situation geschaffen, welche die nicht im Einklang mit Artikel 80 des Grundgesetzes steht. Durch die Anpassung des §28 des Infektionsschutzgesetztes wird in elementare Grundrechte der Bürger (geschützt durch das Grundgesetz) eingegriffen, wie z.B.:
- Artikel 2 Abs. (1) - Freiheit der Person
- Artikel 2 Abs. (2) - Körperliche Unversehrtheit (Stichworte: Maskenzwang, Impfzwang)
- Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
- Artikel 11 - Freizügigkeit
- Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Dies ist angesichts der neuesten Untersuchungsergebnisse und der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das tatsächliche Gesundheitsrisiko des Corona-Virus nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen und stellt sogar einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es geht hier um die freiheitlichen Rechte aller Bürger dieses Landes, also von euch Euch allen! Ein System, welches diese Rechte nicht achtet achtet, ist keine Demokratie, sondern eine Diktatur.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.285 (5.220 in Deutschland)


07.05.2020 22:48

Korrektur eines Schreibfehler in der Begründung


Neue Begründung: Durch die Änderung des Infektionschutzgesetzes wurde eine Situation geschaffen, welche nicht im Einklang mit Artikel 80 des Grundgesetzes steht. Durch die Anpassung des §28 des Infektionsschutzgesetztes wird in elementare Grundrechte der Bürger (geschützt durch das Grundgesetz) eingegriffen, wie z.B.:
- Artikel 2 Abs. (1) - Freiheit der Person
- Artikel 2 Abs. (2) - Körperliche Unversehrtheit (Stichworte: Maskenzwang, Impfzwang)
- Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
- Artikel 11 - Vreizügigkeit
Freizügigkeit
- Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Dies ist angesichts der neuesten Untersuchungsergebnisse und der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das tatsächliche Gesundheitsrisiko des Corona-Virus nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen und stellt sogar einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es geht hier um die freiheitlichen Rechte aller Bürger dieses Landes, also von euch allen! Ein System, welches diese Rechte nicht achtet ist keine Demokratie, sondern eine Diktatur.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 825 (806 in Deutschland)


04.05.2020 21:36

Ergänzung des Artikel 2 Abs. (2) in der Aufzählung


Neue Begründung: Durch die Änderung des Infektionschutzgesetzes wurde eine Situation geschaffen, welche nicht im Einklang mit Artikel 80 des Grundgesetzes steht. Durch die Anpassung des §28 des Infektionsschutzgesetztes wird in elementare Grundrechte der Bürger (geschützt durch das Grundgesetz) eingegriffen, wie z.B.:
- Artikel 2 Abs. (1) - Freiheit der Person
- Artikel 2 Abs. (2) - Körperliche Unversehrtheit (Stichworte: Maskenzwang, Impfzwang)
- Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
- Artikel 11 - Vreizügigkeit
- Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Dies ist angesichts der neuesten Untersuchungsergebnisse und der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das tatsächliche Gesundheitsrisiko des Corona-Virus nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen und stellt sogar einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es geht hier um die freiheitlichen Rechte aller Bürger dieses Landes, also von euch allen! Ein System, welches diese Rechte nicht achtet ist keine Demokratie, sondern eine Diktatur.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 374 (365 in Deutschland)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd