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COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz zu Gunsten Mutter-Vater-Kind Kurkliniken ändern

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesministerium für Gesundheit
6 105 Tukeva 6 068 sisään Saksa

Vetoomus on hyväksytty.

6 105 Tukeva 6 068 sisään Saksa

Vetoomus on hyväksytty.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Menestys

Vetoomus onnistui!

22.06.2020 klo 11.30

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bereits während der Laufzeit der Petition sind die Mutter- Vater Kind Kurkliniken unter den Rettungsschirm aufgenommen worden. Von daher war ab diesem Zeitpunkt die Petition obsolet. Ich hatte diese dann auch gestoppt und drücke weiterhin den Kliniken mit den aktuellen Hygienekonzepten & Vorschriften, alle Daumen, dass wir auch dies gemeinsam überstehen.


10.04.2020 klo 17.24

Fehler in Benennung der zuständigen Regierung als auch Tippfehler


Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche staatliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.


Neue Begründung: Wie möchten dass die Landesregierung Bundesregierung die Einrichtungen nach dem 111 a SGB V mit einer Allgemeinverfügung in den Notfallplan mit einbezieht und dies dementsprechend vergütet wird.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.685 (4.661 in Deutschland)


01.04.2020 klo 13.47

So letzter Tippfehler, dann wäre ich hoffentlich durch, Mama Mia


Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum CODID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 86 (86 in Deutschland)


01.04.2020 klo 13.39

Tippfehler - nun wurde noch ein Tippfehler entdeckt, sorgt statt gesorgt


Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum CODID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür sogrt gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (46 in Deutschland)


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