Región: Alemania

Datenschutz - Kein Mitnahme-Verbot für größere elektronische Geräte (z. B. Laptops) auf transatlantischen Flügen in die USA

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Apoyo 18 En. Alemania

No se aceptó la petición.

18 Apoyo 18 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

05/01/2019 3:26

Pet 1-18-06-219-042271 Öffentliche Sicherheit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass es nicht zu einem Laptop-Verbot auf
transatlantischen Flügen in die USA kommt.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
US-Regierung ein Laptop-Verbot sowie ein Verbot für alle elektronischen Geräte, die
größer als ein Handy seien, für Flüge aus Europa plane. Es könne nicht sein, dass alle
Fluggäste auf der Reise in die USA ihr Laptop, Handy usw. an Bord eines Flugzeuges
nicht mehr nutzen dürften. Dieses angedachte Verbot sei unverhältnismäßig und
verurteile pauschal alle Fluggäste.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 18 Mitzeichnungen und drei Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die USA Ende März 2017 die
Mitnahme im Handgepäck von elektronischen Geräten, die größer als Smartphones
sind, für Direktflüge in die USA von zehn Herkunftsflughäfen in arabischen Staaten
und Nordafrika untersagt hatten.
Eine Ausweitung der Maßnahmen auf Flüge von Europa in die USA wurde seitens der
USA neben anderen Maßnahmen als eine Möglichkeit zur Verbesserung der
Luftsicherheit genannt. Daraufhin fand ein intensiver Austausch der EU-Kommission,
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Bundesregierung mit der
US-Administration zum Thema der allgemeinen Luftsicherheit statt, in dem alle
relevanten Aspekte erörtert wurden.

Auch auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil
Aviation Organization – ICAO) gab es zahlreiche Initiativen, die sich der Thematik
annahmen.

Der Ausschuss hebt ausdrücklich hervor, dass es für Flüge aus Deutschland in die
USA zu keinem „Laptop-Verbot“ gekommen ist.

Für Flüge aus anderen Staaten in die USA wurden zwischenzeitlich erlassene Verbote
teilweise aufgehoben.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass aktuelle Reisehinweise und
eventuelle Mitnahmeverbote für Flüge in die USA auf der Internetseite der
Transportation Security Administration (www.tsa.gov) oder der Internetseite des
durchführenden Luftverkehrsunternehmens eingesehen werden können.

Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung gemeinsam mit
den europäischen und US-amerikanischen Partnern die Sicherheitslage fortlaufend
evaluiert.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.