Terület: Németország

Datenschutz - Keine Zustimmung zur europaweiten Speicherung von Fluggastdaten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
307 Támogató 307 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

307 Támogató 307 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2016. 04. 15. 4:24

Pet 1-18-06-298-012650

Datenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Zustimmung zur europaweiten
Speicherung von Fluggastdaten verweigert wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Staats- und
Regierungschefs der EU-Länder die europaweite Speicherung von Fluggastdaten
beabsichtigten, um verdächtigen Reisebewegungen vorzubeugen und „den Zustrom
ausländischer Kämpfer einzudämmen“. Derzeit fehle es an der Zustimmung des EU-
Parlaments; bereits jetzt habe die EU-Kommission aber 50 Millionen Euro an
Zuschüssen gebilligt, damit die Mitgliedstaaten ihr eigenes Passenger Name
Records - System (PNR-System) aufbauen könnten. Die Datenspeicherung aller EU-
Bürger werde vordergründig mit der Terrorismusbekämpfung begründet – letztendlich
gehe es aber um die ganze Bandbreite der Kriminalität. Mit dem Vorhaben der
Fluggastdatenspeicherung – sowie mit der ebenfalls geplanten, aber vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärten Vorratsdatenspeicherung –
würden weltweit die Bürgerrechte eingeschränkt und die vielfach bereits jetzt
bestehende Überwachung unter Umgehung der Persönlichkeitsrechte ausgeweitet.
Die Maßnahme sei abzulehnen, weil suggeriert werde, durch die Totalüberwachung
der Bürgerinnen und Bürger könnten Terrorismus und Straftaten verhindert werden.
Dies sei schon deshalb unzutreffend, weil Terrorgruppen vielfaltige Möglichkeiten der
Fortbewegung hätten, um ihre wahren Identitäten und Vorhaben zu verschleiern. Mit
der Datenspeicherung und dem Austausch dieser Daten mit Drittländern wachse die
Gefahr, dass im Fall antidemokratischer Entwicklungen auf politischer Ebene den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit genommen werde, sich frei zu äußern, zu
bewegen, zu kommunizieren und Gegenstrukturen aufzubauen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 307 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich die Petition auf den Vorschlag
der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen
(PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen
Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (EU-PNR-RL-
Entwurf - KOM(2011) 32 endgültig) bezieht, über den seit 2011 im Europäischen
Parlament (EP) beraten wird.
Auch der Deutsche Bundestag hat sich bereits mit dieser Thematik befasst (siehe
hierzu insbesondere die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einer
Fraktion auf Drucksache 18/2972 sowie die Antworten der Bundesregierung auf die
mündlichen Fragen eines Abgeordneten (Plenarprotokoll 18/62, S. 5759D - 5760D)).
Die genannten Dokumente können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Ausschuss teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass wegen der Gefahr von
Anschlägen durch aus Syrien und aus dem Irak zurückkehrende Dschihadisten
dringliches Handeln geboten ist. Ein Element, um dieser Bedrohung der inneren
Sicherheit zu begegnen, ist das Aufspüren verdächtiger Reisebewegungen. Hierzu
könnten PNR-Daten wichtige Dienste leisten, indem sie u. a. die Feststellung von
Reisebewegungen von terrorismusverdächtigen Personen und Rückschlüsse auf den
(vergangenen oder geplanten) Aufenthalt solcher Personen in Terrorcamps oder in
Kampfgebieten ermöglichen.
Darüber hinaus ist die Analyse von PNR-Daten auch ein hilfreiches Instrument zur
Aufdeckung weiterer schwerer Straftaten, wie Drogenschmuggel und Schleusungen.
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat der allgemeinen Ausrichtung des
EU-PNR-RL-Entwurfs bereits im April 2012 mehrheitlich zugestimmt.

Als Reaktion auf die Pariser Anschläge von Januar 2015 hat der Europäische Rat der
Staats- und Regierungschefs im Februar 2015 eine Finalisierung der PNR-Richtlinie
bis Ende 2015 gefordert. Nach den Pariser-Anschlägen vom 13. November 2015 hat
der Rat der Justiz- und Innenminister am 20. November 2015 diese Forderung
bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund haben sich die für die europäische Gesetzgebung
verantwortlichen Stellen, also der Rat und das EP, Anfang Dezember 2015 inhaltlich
auf einen Regelungstext geeinigt, der nach förmlicher Verabschiedung der Richtlinie
durch das EP und den Rat, die für das erste Quartal 2016 vorgesehen ist, in Kraft
treten kann.
Nach Inkrafttreten der PNR-Richtlinie ist diese von den Mitgliedstaaten innerhalb von
24 Monaten in das nationale Recht umzusetzen.
Der zwischen Rat und EP vereinbarte Regelungstext (Rats-Dok. 14670/1115) enthält
folgende Kernelemente:
- Begrenzung des Anwendungsbereichs auf die im Anhang der Richtlinie
genannten Straftaten;
- Speicherhöchstdauer 5 Jahre;
- Optionenlösung für innereuropäische Flüge, d. h. die Mitgliedstaaten können
selbst entscheiden, ob sie Daten über innereuropäische Flüge von den
Fluggesellschaften anfordern oder nicht.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die PNR-Richtlinie die geltenden
Datenschutzstandards einschließlich der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH
berücksichtigen und den Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens „auf
das absolut Notwendige beschränken“ muss (Formulierung des EuGH in seiner
Entscheidung vom 8. April 2014 zur Vorratsdatenspeicherung, C-293/12 und
C-594/12).
In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass aus der in der Petition
zitierten EuGH-Entscheidung vom 8. April 2014 nicht folgt, dass ein EU-PNR-System
von vornherein rechtswidrig wäre. Vielmehr hält der EuGH die
Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für ein geeignetes Mittel zur Erreichung des
mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verfolgten Zwecks (Aufklärung
schwerer Straftaten). Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie enthält der
EU-PNR-RL-Entwurf auch bereits zahlreiche Datenschutzgarantien (strikte
Zweckbegrenzung; Löschungspflicht nach Ablauf der Speicherfrist; Verbot der

Nutzung sensibler Daten; Verbot von Pull-Zugriffen auf die Buchungssysteme der
Fluggesellschaften; Gewährleistung der Datensicherheit).
Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die die jetzige Fassung
der PNR-Richtlinie gegenüber früheren Entwürfen einen spürbar verbesserten
Datenschutzstandard aufweist. Zusätzlich zu den o. g. Garantien wurden u. a. folgende
weitere Datenschutzgarantien neu aufgenommen:
- Verbergen personenbezogener Datenelemente der in den
Passagierdatenzentralstellen der Mitgliedstaaten gespeicherten PNR-Daten
bereits nach 6 Monaten;
- Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten in jeder PNR-Zentralstelle;
- Speicherung der PNR-Daten ausschließlich auf EU-Territorium, um
Beschlagnahmeanordnungen von Drittstaaten zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most