Région: Allemagne

Datenschutz - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Überwachung durch elektronische Kommunikationswege

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
371 Soutien 371 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

371 Soutien 371 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:55

Pet 1-18-06-298-018577

Datenschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Regierungen der USA und
Großbritanniens aufgefordert werden, ihre Aktivitäten zur Erlangung von
Verschlüsselungscodes von SIM-Karten und andere derartige Maßnahmen zur
Überwachung von elektronischer Kommunikation unverzüglich zu beenden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
Nachrichtenmagazin „Spiegel Online“ im Februar 2015 berichtet habe, dass die
Geheimdienste NSA und GCHQ im großen Stil Sim-Karten-Daten von einem
europäischen Unternehmen gestohlen hätten und mit den Verschlüsselungscodes
die Kommunikation der Nutzer überwachen könnten. Nach allem, was bislang über
die Aktivitäten dieser beiden Geheimdienste bekannt sei, sei davon auszugehen,
dass die Meldung zutreffe. Durch diese und ähnliche Aktivitäten der Geheimdienste
NSA und GCQH würden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere
das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 13 Grundgesetz – GG), die
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 10 GG) sowie das allgemeine
Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Abs. 1 GG) verletzt. Die Bundesregierung habe
bislang keine ausreichenden Aktivitäten unternommen, um diese
Grundrechtsverletzungen durch ausländische Geheimdienste zu beenden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 371 Mitzeichnungen und 69 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ in dem
zitierten Artikel über einen gezielten Angriff auf entsprechende Daten einer in den
Niederlanden ansässigen Firma, des führenden Sim-Karten-Herstellers, berichtet
hat.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die deutschen
Sicherheitsbehörden die Hintergründe und möglichen Auswirkungen des in Rede
stehenden Angriffs geprüft haben. Im Ergebnis bestünden derzeit keinerlei
Anhaltspunkte dafür, dass Deutschland von dem Angriff auf SIM-Karten-Hersteller
betroffen wäre. Hinsichtlich der Einzelheiten wird ergänzend auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einer Fraktion auf Drucksache 18/4530
Bezug genommen.
Ausweislich der Stellungnahme sieht die Bundesregierung derzeit keine
Veranlassung, Aufforderungen im Sinne der Petition an die Regierungen der
Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens zu richten.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Medienberichterstattung im vorliegenden
Fall auf Dokumente des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden zurückgeht.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
Deutsche Bundestag am 20. März 2014 einen Untersuchungsausschuss zu den
Aktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes NSA beschlossen hat. Hinsichtlich
der Tagesordnungen des NSA-Untersuchungsausschusses und weiterer
Einzelheiten wird auf die Internetseite www.bundestag.de verwiesen.
Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf die aktuellen Vorwürfe, dass der
Bundesnachrichtendienst Beihilfe zur Wirtschaftsspionage durch die NSA geleistet
haben soll, empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, um sie auf das Anliegen der
Petition besonders aufmerksam zu machen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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