Wahlrecht für Deutsche aus dem Ausland vereinfachen

Peticionario no público.
Petición a.
Landesregierung von Baden-Württemberg
40 Apoyo 25 En. Baden-Wurtemberg

La petición fue retirada por el peticionario.

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  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

11/12/2015 1:29

Brief der Landeswahlleiterin als Stellungnahme zur Petition:

"Nach dem Grundgedanken des Gesetzgebers soll gerade die Briefwahl als Ausnahme von

der Urnenwahl vorgesehenen Möglichkeit der Stimmabgabe allen Wahlberechtigten die

Gelegenheit der persönlichen Wahlrechtsausübung geben, auch wenn sich

Wahlberechtigte, wie in Ihrem Fall, am Wahltag im Ausland aufhalten. Allerdings ist zu

berücksichtigen, dass die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl den gesetzlich

vorgeschriebenen Regelungen und damit auch der strikten und engen Fristenfolge des

Wahlrechts unterliegt.

Für die Landtagswahl 2016 bedeutet dies, dass die Gemeinden das Wählerverzeichnis mit

Stichtag 7. Februar 2016 (35. Tag vor der Wahl) aufzustellen haben, bis 21. Februar 2016

auf Antrag Änderungen vorzunehmen sowie spätestens am 21. Februar 2016 die

Wahlberechtigten über die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu unterrichten haben.

Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen setzt nach § 18 Abs. 1 der

Landeswahlordnung einen Eintrag in das zum 7. Februar 2016 aufzustellende

Wählerverzeichnis voraus. Zudem können die Briefwahlunterlagen von den Gemeinden

erst zur Verfügung gestellt werden, wenn die zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge

endgültig feststehen. Dies ist spätestens am 29. Januar 2016 der Fall, nachdem die

Wahlvorschläge bis spätestens 14. Januar 2016 einzureichen sind, die

Kreiswahlausschüsse in den 70 Wahlkreisen in Baden-Württemberg am 19. Januar 2016

über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Landeswahlausschuss

spätestens am 44. Tag vor der Wahl (29. Januar 2016) über evtl. gegen die

Zulassungsentscheidung eingelegten Beschwerden zu entscheiden hat. Danach haben

die Erstellung, der Druck und die Verteilung der Stimmzettel an die Gemeinden zu

erfolgen. Auf Grund dieser engen Fristenfolge sind die Gemeinden gehalten, die Anträge

auf Ausstellung von Wahlscheinen unverzüglich zu bearbeiten, die Wahlscheine

grundsätzlich mit Briefwahlunterlagen auszugeben und den Wahlberechtigten Wahlschein

und Briefwahlunterlagen ggf. mit Luftpost oder einer anderen schnelleren Versendungsart

zu übersenden. Dies insbesondere, wenn sich aus dem Antrag auf Erteilung des

Wahlscheins ergibt, dass der Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet

wählen will, oder wenn eine schnellere Versendungsart sonst geboten erscheint. Somit

wird seitens der Wahlorganisation - trotz der engen Fristen - alles Erforderliche getan wird,

um eine Teilnahme an der Wahl auch vom Ausland aus zu ermöglichen.

In Ihrem Fall wäre es Ihnen Im Übrigen frei gestanden, bereits vor Antritt Ihres

Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Briefwahl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen,

der dann nach Vorliegen der Stimmzettel von der Gemeinde unverzüglich hätte bearbeitet

werden können. Sie können aber auch aus dem Ausland bereits jetzt per E-Mail oder

durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (nicht per SMS)

einen Wahlscheinantrag an Ihre Wohnsitzgemeinde richten, um, sobald die Stimmzettel

vorliegen, eine unverzügliche und für Sie kostenfreie Übersendung des Wahlscheins mit

Briefwahlunterlagen sicherzustellen. Damit hat die Gemeinde das nach den gesetzlichen

Vorgaben Erforderliche getan. Sie hat lediglich eine „Schickschuld“, aber keine

„Bringschuld“. Der Wahlberechtigte trägt damit zum einen das – bei einer Übermittlung per

Post nie völlig auszuschließende - Risiko, dass ihn die Briefwahlunterlagen rechtzeitig

erreichen und zum anderen, dass seine Wahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der

Gemeinde eingehen. Er muss daher seinerseits den Wahlbrief so frühzeitig (vom Ausland

ggf. per Luftpost) auf seine Kosten zur Post geben, dass die gesetzliche Eingangsfrist

eingehalten werden kann.

Vor diesem Hintergrund und insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Briefwahl

nicht der vom Wahlrecht vorgesehene Regelfall einer Wahlteilnahme ist, sind mit den im

Landtagswahlrecht getroffenen Regelungen für die Briefwahl weitgehende Erleichterungen

geschaffen worden, um die Möglichkeit der Stimmabgabe auch auf diesem Wege

sicherzustellen."
Auch wenn es noch verschiedene Punkte gibt, die das Wahlverfahren aus dem Ausland vereinfachen würden (Benachrichtigung über ELEFAND Liste, längere Fristen) ziehe ich diese Petition zurück. Ich danke allen Unterzeichnenden!
Mit freundlichen Grüßen,

Niklas Wagner


22/09/2015 0:52

Verbesserung
Neuer Titel: Demokratisches Grundrecht Wahlrecht für Deutsche im aus dem Ausland in Gefahr! vereinfachen Neuer Petitionstext: Forderungen zur Sicherstellung des Wahlrechts für Deutsche aus dem Ausland:


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