Region: Germany

Denkmalschutz - Entfernung der russischen Panzer am Ehrenhain

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
118 supporters 118 in Germany

The petition is denied.

118 supporters 118 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:10

Pet 3-18-04-2243-008080

Denkmalschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die russischen Panzer am Ehrenhain im
Berliner Tiergarten entfernt werden.
In der Petition wird im Einzelnen Folgendes ausgeführt: Erstmals seit Ende des
Kalten Krieges habe Russland auf der Krim mit Waffengewalt die Grenzen der
friedlichen Revolution verletzt. Russische Militäreinheiten seien an der Grenze zur
Ukraine aufmarschiert und bedrohten die Freiheit eines souveränen Staates. Dass
somit wieder Gewalt zum Mittel der Politik in Europa gemacht werde, sei nicht
hinnehmbar. Daher sollten die beiden „Russen-Panzer im Sowjetischen Ehrenhain
im Berliner Tiergarten entfernt werden“, schreibt der Petent. Damit solle nicht dem
Leid und den Opfern des russischen Volkes im Zweiten Weltkrieg der Respekt
verweigert werden. Das Andenken der im Ehrenmal beigesetzten Soldaten der Roten
Armee könne jedoch genauso würdig gewahrt werden, wenn es nicht
missverständlich mit der hegemonialen Militärpolitik der heutigen Kreml-Führung und
Putins Panzern in Verbindung gebracht werde. Die Lehre aus dem verheerenden
Blutvergießen des Zweiten Weltkrieges müsse die Botschaft des Friedens sein.
Daher müssten die Panzer im Ehrenhain im Berliner Tiergarten jetzt entfernt werden.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 87 Diskussionsbeiträge
und 118 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion im Internetforum wurde sehr
kontrovers geführt. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat
weiterhin eine sachgleiche Petition erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten,
wenn nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen der Petition nicht und dies vor
folgendem Hintergrund: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Artikel 18 des
deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrages vom 9. November 1990 verpflichtet,
die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des
Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, zu achten, zu erhalten und zu
pflegen. Das gilt auch für die in Deutschland befindlichen sowjetischen Kriegsgräber,
die unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen.
Das im November 1945 eingeweihte sowjetische Ehrenmal im Tiergarten in Berlin
war das erste Gedenkbauwerk für die Angehörigen der Roten Armee, die im Kampf
um Berlin gefallen sind. Es ist zugleich eine Kriegsgräberstätte, da im hinteren Teil
des Ehrenmals mehr als 2000 Soldaten der Roten Armee begraben liegen.
Deutschland kommt seiner vertraglichen Verpflichtung und historischen
Verantwortung nach und stellt in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin in der
Hauptstadt den Erhalt der sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten und in Treptow
sicher, ebenso wie den Erhalt der Kriegsgräberstätte Schönholzer Heide. Dabei ist
die ursprüngliche Architektur der Anlagen, die immer auch Ausdruck ihrer
Entstehungszeit sind, zu achten. Die beiden Panzer sind integraler Bestandteil der
Gestaltung des Ehrenmales im Tiergarten, das als Ganzes zu respektieren ist. Der
Erhalt des Ehrenmales erstreckt sich auf die gesamte Anlage und umfasst somit
auch unabdingbar den Erhalt der Panzer.
Nicht nur die historische Verantwortung und die genannten vertraglichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik hinsichtlich des Ehrenmales im Tiergarten in
Berlin, sondern auch der Respekt gegenüber den Gefallenen, die in der zugehörigen
Kriegsgräberstätte ihre letzte Ruhe gefunden haben, gebieten es, von jeglicher
Instrumentalisierung dieses Ehrenmales für „politische Signale“ mit Bezug zu
heutigen politischen Fragen Abstand zu nehmen.
Der Petitionsausschuss kann daher nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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