Reģions: Dīsburga
Civiltiesības

Der Verwaltungsvertrag mit dem KGV Ruhrau e.V. soll weiterhin Bestand haben

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

24.06.2021 12:34

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Neue Begründung:

Der Stadtverband der Duisburger Kleingartenvereine ist eine Vereinigung. Laut § 32 BGB ist das höchste Organ jedes Vereins die Mitgliederversammlung. Durch die Satzung und die Schlichtungsordnung des Verbandes wird eindeutig die Gewaltenteilung geregelt. Eine Gewaltenteilung ist ein tragendes Organisationsprinzip eines freiheitlichen Rechtsstaats. Diesem Grundsatz liegt der Gedanke der Begrenzung von Macht durch deren Aufgliederung in diese Teilgewalten und deren wechselseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung zugrunde. Herr Diker, Vorstandsvorsitzender des VerbandesVerband der Duisburger Kleingartenvereine e.V. verstößt nachweislich fortwährend gegen dieses Prinzip. 

Zuletzt hat Herrder Diker, Vorstandsvorsitzender des VerbandesVerband der Duisburger Kleingartenvereine e.V. hat mit seiner einseitigen im Alleingang durchgeführten Auflösung des Verwaltungsvertrags mit dem KGV Ruhrau e.V. gegen dieses Prinzip verstoßen. 

Die Begründung hält keinen sachlichen Argumenten stand. Die Kündigung des Vertrages würde die Auflösung des seit 1955 bestehenden Vereins bedeuten. Dabei geht es rein um eine Zwistigkeit zwischen Vereinsvorständen, da Herrder Diker Verbandsvorsitzende den Vereinsvorsitzenden des KGV Ruhrau als Konkurrent im Wahlprozess ausschalten möchte. Im August findet die Verhandlung bzgl. der nachweislich manipulierten Verbandswahl statt. Eine Auflösung des Vereins bedeutet den schärfsten Konkurrenten auszuschalten. Der Verbandsvorsitzende des KGV ist die Galionsfigur des Duisburger Kreises, der sich für mehr Demokratie und Gerechtigkeit im Duisburger Kleingartenwesen einsetzt.

HerrDer DikerVerband hat bereits trotz anwaltlichen Widerspruch in verbotener Eigenmacht das Pachtgrundstück übernommen und Abmahnungen und Kündigungen an Einzelpächter ausgesprochen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (12 in Duisburg)


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