Region: Niemcy

Deutsche Bahn AG - Entscheid über Fahrplanänderungen durch Fahrdienstleiter nur noch mit Erlaubnis eines Notfallmanagers

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 18 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

18 18 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:01

Pet 1-18-12-9312-031221

Deutsche Bahn AG


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass jede Fahrplanänderung der
Fahrdienstleitung eines Zuges nur mit Erlaubnis eines diensthöheren Notfallmanagers
getroffen werden darf.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass vor dem
Hintergrund des Zugunglücks in Bad Aibling verbesserte Maßnahmen zum
Unfallschutz im Eisenbahnverkehr umgesetzt werden müssten. Mithilfe moderner
Computertechnologie solle ein derartiger Unfall auf eingleisigen Schienenstrecken
ausgeschlossen werden. Da die Unzuverlässigkeit von Personals der Deutschen Bahn
(DB) AG zu diesem Unglück geführt habe, solle jede Fahrplanänderung durch die
Fahrdienstleitung von einem Notfallmanager abgesichert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die DB Netz AG als
Infrastrukturbetreiber im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems auch über ein
Notfallmanagementsystem mit erfahrenen Notfallmanagern verfügt. Diese sind an
übergeordneten und zentralen Betriebsstellen platziert. Das Stellwerk, das den
Verkehr für die betroffene eingleisige Strecke bei Bad Aibling steuert, ist eine relativ
kleine Einsatzstelle. Auf Grund des Verkehrsaufkommens ist es möglich, aber auch
wirtschaftlich, sie nur mit einem Mitarbeiter zu besetzen. Abweichungen vom Fahrplan
auf Grund von Verspätungen sind für Fahrdienstleiter normales Tagesgeschäft. Auch
die Ausführung von Ersatzbedienungen in eigener Verantwortung nach einem
vorgeschriebenen Handlungsablauf gehört dazu. Würde jetzt auf dieses Stellwerk
noch ein zweiter Betriebsbediensteter, beispielsweise ein Notfallmanager, eingesetzt
werden, wäre die Gefahr der Ablenkung aufgrund des geringen Arbeitsaufkommens
nochmals erhöht. Der Ausschuss hält fest, dass die Überwachung von betrieblichen
Handlungen der Fahrdienstleiter nicht zum Aufgabenprofil von Notfallmanagern
gehört. Notfallmanager werden erst in Störungsfällen tätig. Die Ausführung von
Ersatzbedienungen ist keine Notfallhandlung in diesem Sinn.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, dass jede Fahrplanänderung
der Fahrdienstleitung eines Zuges nur mit Erlaubnis eines diensthöheren
Notfallmanagers getroffen werden darf, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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