Deutsche Bahn AG - Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Brücken des "Chemnitzer Bahnbogens“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
263 Unterstützende 263 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

263 Unterstützende 263 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.10.2019, 04:23

Pet 1-18-12-9312-037844 Deutsche Bahn AG

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die unter Denkmalschutz stehenden Brücken des
Chemnitzer Bahnbogens, insbesondere das Chemnitz-Viadukt, zu erhalten.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 279 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge,
1.172 vom Petenten übersandte Unterschriften sowie eine weitere Eingabe vor, die in
die parlamentarische Prüfung mit einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Deutsche
Bahn (DB) Netz AG im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben
Ausbaustrecke (ABS) Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden (NBL)
Chemnitz Hbf (a) – Chemnitz Kappel (a), Strecke 6258, km 80,500 bis km 83,300, den
Abriss von fünf unter Denkmalschutz stehenden Eisenbahnüberführungen (EÜ), unter
anderem des Chemnitzer Viaduktes als ein Bauwerk von nationaler Bedeutung, plane.
Die EÜ bildeten zusammen mit zwei im obigen Streckenabschnitt liegenden
Haltepunkten ein Ensemble, welches das Stadtbild präge und für Chemnitzer Bürger
ein Zeichen der Stadt- und Industriegeschichte sei. Auch das Deutsche
Nationalkomitee von ICOMOS (International Council on Monuments an Sites) und von
TICCIH (The International Committee for the Conservation of the Industrial Heritage)
hätten das Chemnitzer Viadukt als Industrie- und Baudenkmal von nationaler
Bedeutung, auch im internationalen und europäischen Kontext, gewürdigt. Der Bund
als Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur sei in der Pflicht, Denkmäler, insbesondere
solche von nationaler Bedeutung zu erhalten. Die Pläne der DB Netz AG verstießen
gegen das sächsische Landesrecht, weil die Belange des Denkmalschutzes bei der
Planung der Maßnahmen nicht angemessen berücksichtigt würden. Die EÜ würden
aktuell für den Eisenbahnverkehr genutzt und könnten nach Instandsetzung und mit
angemessenen Ertüchtigungsmaßnahmen genauso gut alle Anforderungen an einen
modernen Eisenbahnverkehr erfüllen, wie die geplanten Neubauten. Daher solle der
Erhalt aller denkmalgeschützter EÜ des Chemnitzer Bahnbogens erwirkt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss hält fest, dass der Chemnitzer Bogen Bestandteil der ABS Karlsruhe
— Stuttgart — Nürnberg — Leipzig/Dresden, der sog. Franken-Sachsen-Magistrale,
ist. Diese ist im Vordringlichen Bedarf als laufendes festdisponiertes Vorhaben im
Bundesverkehrswegeplan 2030 und im neuen Bedarfsplan Schiene enthalten.

Der 2,8 km lange Abschnitt zwischen dem Chemnitzer Hauptbahnhof und Chemnitz
— Kappel, der Chemnitzer Bogen, umfasst den Neu- bzw. Umbau der EÜ
Augustusburger Straße, Bernsdorfer Straße, Reichenhainer Straße und Stollberger
Straße einschließlich der EÜ Chemnitztalviadukt. Ferner sind der Rückbau der EÜ
Reichsstraße und der Neubau der Bahnsteiganlagen der Haltepunkte Chemnitz Süd
und Mitte Projektbestandteil.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Öffentlichkeit bereits ab dem Jahr 2002
durch die Bauherrin DB Netz AG an den Planungen beteiligt wurde. Zum damaligen
Zeitpunkt kamen die Stadt Chemnitz und die DB Netz AG zu dem Ergebnis, dass es
weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar sei, das vorhandene
denkmalgeschützte Chemnitztalviadukt aus dem Jahr 1901 zu ertüchtigen und damit
zu erhalten.

Im Zuge der Planungen wurden die Belange des Denkmalschutzes auf vielfältige
Weise einbezogen. Es fand ein öffentlicher und transparenter Beteiligungsprozess
statt, in dessen Verlauf in mehreren öffentlichen Informationsveranstaltungen der
jeweilige Planungsstand sowie Variantenuntersuchungen zum Chemnitztalviadukt vor
Ort vorgestellt und ausführlich diskutiert wurden. Zudem wurden Vorabstimmungen mit
dem Landesamt für Denkmalpflege geführt.
Im Anhörungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Stadt
Chemnitz dann den Erhalt des denkmalgeschützten Brückenbauwerkes gefordert,
unter Verzicht auf ein bisheriges Aufweitungsverlangen der Annaberger Straße. In der
Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde wird ebenfalls der Erhalt des Viaduktes
gefordert.

Der Ausschuss hebt hervor, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 1. Juni 2018
den Planfeststellungsbeschluss zu den Baumaßnahmen am Chemnitzer Bahnbogen
veröffentlicht hat. Den Abriss des denkmalgeschützten Chemnitzer Viaduktes hat das
EBA nicht genehmigt und ist damit der Empfehlung der LDS gefolgt. Damit kommt ein
Abriss des Chemnitzer Viaduktes nicht mehr in Betracht. Vielmehr ist die DB Netz AG
im Rahmen eines Planänderungsverfahrens verpflichtet, eine Lösung zur Erhaltung
und denkmalgerechten Sanierung der Brücke vorzulegen.

2018 und 2019 fanden bereits mehrere Sitzungen des Fachbeirats zum
Planänderungsverfahren des Chemnitzer Viaduktes statt.

Die vier EÜ Augustusburger Straße, Bernsdorfer Straße, Reichenhainer Straße und
Stollberger Straße werden nicht erhalten, sondern abgerissen und durch Neubauten
ersetzt.

Am 4. März 2019 hat die DB Netz AG mit vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen.
Der Abschluss aller Bauarbeiten ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich den Erhalt des Chemnitzer Viaduktes.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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