Region: Niemcy
Dialog

Deutsche Bahn AG - Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene

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Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
194 Wspierający 194 w Niemcy

Zbiórka zakończona

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To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

12.10.2019, 04:22

Pet 1-18-12-9312-036162 Deutsche Bahn AG

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene
gefordert.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 213 Mitzeichnungen und
33 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass den
Bürgerinnen und Bürgern seit langem von der Politik die Verlagerung des
Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene versprochen werde. In Deutschland
würden nur 17 Prozent der Güter auf den Schienen transportiert, während die
Autobahnen immer voller würden. Der Lastkraftwagen-Verkehr auf den deutschen
Autobahnen werde immer mehr zur Gefahr. Grund hierfür seien gefährliche Ladungen,
übermüdete Fahrer, enorme Straßenschäden und katastrophale Unfälle mit schweren
Folgen für Mensch und Umwelt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Prognosen einen erheblichen
Anstieg des Güterverkehrs voraussagen. Nach der aktuellen Verkehrsprognose mit
dem Prognosehorizont 2030 wird der Güterverkehr um 38 Prozent gegenüber 2010
zunehmen. Um diese prognostizierten Verkehrszuwächse bewältigen zu können,
werden alle Verkehrsträger benötigt, wobei jeder Verkehrsträger seine jeweiligen
Systemvorteile bestmöglich nutzen können muss. Es ist daher das Ziel der
Bundesregierung, die Verkehrsträger besser zu verzahnen und mehr Verkehr auf die
Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Der Schiene kommt dabei
eine wichtige Stellung beim Gütertransport zu. So wurden 2015 rund 367,3 Millionen
Tonnen (Mio. t) Güter auf der Schiene transportiert. Dies entspricht einer
Verkehrsleistung von rund 116,6 Milliarden (Mrd.) Tonnenkilometer (tkm). Der Anteil
der Eisenbahn am sogenannten Modal Split betrug 2015 nach vorläufigen Angaben
rund 18 Prozent. Modal Split ist die Verteilung des Transportaufkommens von
Personen auf verschiedene Verkehrsmittel (Modi).

Der Ausschuss hebt hervor, dass die Bundesregierung zur Verlagerung des
Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße eine Reihe von Maßnahmen ergriffen
hat. So fördert der Bund seit Jahren erfolgreich den Kombinierten Verkehr (KV) sowohl
durch ordnungspolitische und steuerliche Maßnahmen als auch durch die finanzielle
Unterstützung von Investitionen in die erforderliche Terminalinfrastruktur aufgrund des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes und einer „Richtlinie zur Förderung von
Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen“.
Diese Förderung trägt in sehr effizienter Weise zur Errichtung der Infrastruktur bei, die
für die Verlagerung von Verkehren benötigt wird. Im Zuge der Erstellung einer neuen
Förderrichtlinie hat die Bundesregierung im Jahr 2015 eine Evaluierung der bisherigen
Förderung durchgeführt, um die Entwicklung des KV darzustellen und dessen Wirkung
zu analysieren. Demnach wurde durch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die
Schiene und Binnenwasserstraße im Referenzjahr 2013 die
Lastkraftwagen-Fahrleistung im Fernverkehr um über 1,4 Mrd. Lastkraftwagen-km
reduziert und CO2-Emissionen in Höhe von 2,04 Mio. t vermieden.

Des Weiteren unterstützt der Bund im Interesse einer weiteren Verlagerung von
Güterverkehren auf die Schiene den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von
privaten Gleisanschlüssen durch finanzielle Zuwendungen auf Grundlage einer
Förderrichtlinie. Dadurch wird auch der Einzelwagenverkehr gestärkt. Laut einer
aktuellen Evaluierung der Förderrichtlinie ergibt sich aus der verlagerten
Transportleistung eine Straßenentlastung von jährlich 561.000
Lastkraftwagen-Fahrten. Durch den Verlagerungseffekt werden pro Jahr
CO2-Emissionen von ca. 301.800 t eingespart.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bildet die Grundlage für die Entwicklung und
den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Der neue BVWP 2030 wurde am
3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel des BVWP 2030 ist es, eine
realistische und finanzierbare Gesamtstrategie für Infrastrukturerhalt und -bau
aufzustellen und so den Rahmen für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
abzustecken. Allerdings ist der BVWP weder Finanzierungsplan, noch hat er
Gesetzescharakter. Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche
Umsetzung in den Ausbaugesetzen für die drei Verkehrsträger ,,Bundesfernstraße",
„Bundesschienenwege" und „Bundeswasserstraßen". Die darin jeweils als Anlage
enthaltenen Bedarfspläne sind es, die abschließend festlegen, welche
Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem
Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Der BVWP 2030 ist ein Plan für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Er dient in
erster Linie zur Herstellung eines bedarfsgerechten und sicheren Verkehrsnetzes.
Dennoch soll mit den Infrastrukturinvestitionen auch die Grundlage für ein
umweltverträgliches Verkehrssystem gelegt werden. Die beabsichtigten Investitionen
des BVWP 2030 werden deswegen – auf Grundlage der Analyse drei alternativer
Investitionsszenarien – soweit wirtschaftlich vertretbar und umsetzbar zugunsten der
Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene verschoben. Diese Verschiebung wird
durch die folgenden Zahlen deutlich:

Der Verkehrsträger Straße weist sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr die
mit Abstand höchste Verkehrsleistung der Verkehrsträger auf, nämlich 87 Prozent der
Personenkilometer und 71 Prozent der Tonnenkilometer im Jahr 2014.

Dennoch entfallen von dem im BVWP 2030 vorgesehenen Gesamtvolumen für
Aus-und Neubau in Höhe von 98,3 Mrd. Euro nur ca. 50,9 Mrd. Euro (52 Prozent) auf
die Straße, während demgegenüber 42,5 Mrd. Euro (43 Prozent) auf die Schiene und
4,9 Mrd. Euro (5 Prozent) auf die Wasserstraße entfallen.

Bei der Entscheidung über die Einstufung der Dringlichkeit von Aus- und
Neubauprojekten wird Vorhaben zur Engpassbeseitigung eine besondere Priorität im
BVWP 2030 beigemessen. Mithilfe der Projekte des BVWP 2030 können deshalb
heutige und potenzielle zukünftige Engpässe aufgrund nicht ausreichender
Netzkapazitäten erheblich reduziert werden. Durch die im Zielnetz des BVWP 2030
vorgesehenen Schienenvorhaben werden kapazitätsbedingte Engpässe auf einer
Streckenlänge von rund 800 km abgebaut und sowohl mehr Passagiere als auch mehr
Ladung mit der Bahn befördert. Die zusätzlichen Kapazitäten führen zu einer stärkeren
Nutzung der Bahn, sodass — bezogen auf den Güterverkehr — über 724.000
Lkw-Fahrten pro Jahr mit einer Fahrleistung von 519 Mio. Lkw km vermieden werden.

Zusammenfassend erfolgt mit dem BVWP 2030 sowohl eine deutliche Verschiebung
der Investitionsmittel für den. Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes
zugunsten der umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße als
auch bei der Auswahl der Projekte innerhalb eines Verkehrsträgers eine besondere
Priorität auf Vorhaben, die der Engpassbeseitigung dienen. Damit werden signifikante
Effekte zur Verkehrsverlagerung auch beim Güterverkehr von der Straße auf die
Schiene erwartet und potenzielle zukünftige Engpässe im Verkehrsnetz erheblich
reduziert. Vor diesem Hintergrund ist auch davon auszugehen, dass die für den
Transport auf der Schiene geeigneten Güter in der Zukunft aufgrund der Maßnahmen
des BVWP 2030 weitgehend tatsächlich auf der Schiene transportiert werden können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses gilt es zusätzlich aber auch, neue Wege zu
finden, wie die Verlagerung von Gütern auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger
weiter gesteigert werden kann. Ferner ist eine bessere Vernetzung der Verkehrsträger
untereinander wichtig. Das BMVI hat dazu eine Meta-Studie durchgeführt, die die
Erkenntnisdefizite beim Güterverkehr aufzeigen und den künftigen Forschungsbedarf
verdeutlichen soll. Zu der Studie führt der Ausschuss Folgendes aus:

Zur Bewältigung des weiter anwachsenden Verkehrs müssen die einzelnen
Verkehrsträger ihre jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Dazu sollen
sie noch besser vernetzt werden, um weiteren Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene
und Wasserstraße zu verlagern. Um entsprechende Tätigkeitsfelder zur Förderung der
Intermodalität zu identifizieren, hat das BMVI im November 2016 die Untersuchung
„Status Quo des Güterverkehrssystems in Deutschland — eine Metastudie unter
besonderer Betrachtung der Vernetzung des Verkehrs" vorgestellt und auf der
Internetseite des BMVI unter folgendem Link veröffentlicht:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/metastudie.html.

In der Metastudie werden unter Auswertung vorhandener Studien Erkenntnisdefizite
beim Güterverkehr aufgezeigt und der künftige Forschungsbedarf — nicht nur für das
BMVI — verdeutlicht. Sie enthält vielfältige Handlungsempfehlungen, wie intermodale
Transporte weiter gestärkt, die Effizienz aller Verkehrsträger erhöht und langfristig eine
möglichst gleichmäßige Auslastung der Verkehrsträger erreicht werden können.
Effizienzreserven werden durch die Gutachter insbesondere auf dem Nachfragemarkt
nach Güterverkehrsdienstleistungen und durch den Einsatz von digitalen
Anwendungen gesehen.

Das BMVI teilte dem Ausschuss mit, dass es weiterhin prüft, ob hierzu weitere in der
Metastudie angeregte Untersuchungen in Auftrag gegeben werden.

Im Koalitionsvertrag der, die Bundesregierung tragenden Fraktionen von CDU/CSU
und SPD, wurde festgelegt, die Schiene weiter zu stärken und auszubauen. Die
66 Maßnahmen und 5 Sofortmaßnahmen des „Masterplan Schienengüterverkehr“
sollen dauerhaft umgesetzt werden. Verschiedene Maßnahmen des Masterplans, wie
die Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs (SGV) und das
automatisierte / autonome sowie vernetzte Fahren auf der Schiene finden sich an
weiteren Stellen im Koalitionsvertrag wieder.

Der „Masterplan Schienengüterverkehr“ wurde am 26. Juni 2017 der Öffentlichkeit
vorgestellt. Er ist das Ergebnis eines Runden Tisches von Vertretern aus Politik und
Wirtschaft.

Der Masterplan ist ein gemeinsames Projekt von Politik und Wirtschaft. Die Branche
arbeitet auf breiter Basis mit: Allianz pro Schiene, BDI, DB AG, SBB, Kombiverkehr,
DSLV, DVF, NEE, SGKV, Wirtschaftsvereinigung Stahl, VDB, VDV und VPI sowie als
Bahnexperten Prof. Clausen/Fraunhofer IML und Dr. Lucke/DXC Technology
Deutschland GmbH.

Der Masterplan beinhaltet ein breites Bündel von 66 Maßnahmen, um den
Schienengüterverkehr zu stärken und bessere Voraussetzungen für eine verstärkte
Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu schaffen:

1. Leistungsfähige Infrastruktur für den SGV bereitstellen

2. Digitalisierung des SGV vorantreiben

3. Eisenbahnbetrieb stärker automatisieren

4. Technische Innovationen für Schienenfahrzeuge forcieren

5. Multimodalität stärken, Zugang zur Schiene sichern und ausbauen

6. Elektromobilität auf und mit der Schiene ausbauen

7. Trassen und Anlagenpreise deutlich reduzieren

8. Abgaben- und Steuerbelastung begrenzen
9. Vergleichbare Standards der Arbeits- und Sozialvorschriften und
Sicherheitsauslagen bei allen Verkehrsträgern gewährleisten

10. Aus- und Weiterbildung forcieren

Die folgenden fünf Sofortmaßnahmen sollen prioritär verwirklicht werden:

1. Reduktion der Trassenpreise durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von
350 Mio. Euro p. a. über fünf Jahre.

2. Konzepterstellung für ein Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“

3. Schaffung des sogenannten 740-Meternetzes

4. Aufbau eines ersten Testfeldes für Digitalisierung und Automatisierung der
Zugbildung (München Nord)

5. Unternehmerische Beiträge zur Modernisierung des SGV.

Alle fünf Sofortmaßnahmen sind in Arbeit. Die Maßnahme zu den Trassenpreisen
wurde von der EU-Kommission genehmigt. Weitere Maßnahmen aus dem Masterplan
werden ebenfalls angegangen, z. B. Elektrifizierung, Förderprogramme für alternative
Antriebe, Kapazitätserhöhung durch Digitalisierung (ETCS) und Optimierung der
Kapazitätsnutzung durch den Deutschland-Takt-Prozess.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung,
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen, damit sie in die Beratungen über die
Ergebnisse der Meta-Studie und in die über weitre Maßnahmen aus dem Masterplan
mit einbezogen werden kann.

Begründung (PDF)


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