Bölge : Almanya

Deutsche Bundesbank - Zeitnahe Rückführung der deutschen Goldvorräte aus den USA

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
327 Destekleyici 327 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

22.05.2019 04:29

Pet 2-19-08-606-007326 Deutsche Bundesbank

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine zeitnahe Rückführung der deutschen Goldreserven aus
dem Ausland, etwa den USA, nach Deutschland gefordert.

Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, dieses Gold stehe im
Eigentum Deutschlands. Schließlich sei auch fraglich, ob die Goldbestände
überhaupt noch vorhanden seien und warum diese nicht besichtigt und deklariert
werden könnten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 327 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 14
Diskussionsbeiträge ein.

Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit zwei weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen
seiner Prüfung nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach Art. 127 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gemäß § 3 des Gesetzes über die
Deutsche Bundesbank (BBankG) die Haltung und Verwaltung der deutschen
Währungsreserven, zu denen auch die Goldreserven zählen, der Deutschen
Bundesbank (Bundesbank) obliegt. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die
Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig und trifft
Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie
z.B. über den Lagerort der Goldreserven, autonom. Der Bundesrechnungshof prüft
gemäß § 26 BBankG die Geschäftsführung der Bundesbank und berichtet über seine
Feststellungen dem Deutschen Bundestag direkt.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die deutschen
Goldreserven rund 70% der Währungsreserven der Bundesbank entsprechen,
wodurch die Bundesrepublik Deutschland seit dem Ende der 1960er Jahre mit der
Höhe der Goldreserven an zweiter Stelle hinter den USA steht. Die wichtigsten
Funktionen von Goldreserven sind zum einen die Vertrauensbildung im Inland und
zum anderen die Möglichkeit, z.B. im Falle einer Währungskrise, binnen kürzester
Zeit Gold an Goldhandelsplätzen im Ausland in Fremdwährungen umtauschen zu
können. Die Bundesbank hält Goldreserven von derzeit insgesamt rd. 3.378 Tonnen.
Bis zum Ende des Jahres 2012 lagerten 31% des Goldes bei der Zentrale der
Bundesbank in Frankfurt am Main. Die restlichen 69% verteilten sich auf die
US-Notenbank Federal Reserve (Fed) in New York (45%), die Bank of England in
London (13%) und auf die Banque de France in Paris (11%). Dass sich deutsche
Goldreserven in Tresoren ausländischer Banken befinden, hat historische Gründe:
Nach dem Zweiten Weltkrieg war das neu geordnete Internationale Währungssystem
von festen Wechselkursen und vom Gold hinterlegten US-Dollar als Leitwährung
bestimmt. In dieser Zeit erwarb die Bundesbank von deutschen
Außenhandelsüberschüssen Gold an den führenden, vorbezeichneten
Goldhandelsplätzen und hat es dort auch aus Sicherheitsgründen belassen. Diese
Vorgehensweise wurde eingestellt, als die USA im Jahr 1971 die Bindung des
Dollars an das Gold aufhoben.

Im Januar 2013 hatte die Bundesbank im Rahmen einer Pressemitteilung über die
vorbezeichnete Aufteilung der Goldbestände sowie zu ihrem neuen
Lagerstellenkonzept Stellung genommen. Dieses sah vor, bis zum Jahr 2020
schrittweise 300 Tonnen Gold von New York nach Frankfurt am Main und 374
Tonnen Gold von Paris nach Frankfurt am Main zu verlagern. Im Zuge dessen wurde
auch eine Inventarisierung dieser Bestände vorgenommen.

Der Petitionsausschuss betont, dass die Bundesbank Pressemitteilungen vom
23. August 2017 zufolge den Prozess der Goldverlagerungen früher als geplant
abgeschlossen hat. Nachdem bereits im Jahr 2016 die Verlagerung von
Goldreserven aus New York vorzeitig vollzogen werden konnte, sind in 2017 die
noch verbliebenen rd. 91 Tonnen Gold aus Paris nach Frankfurt verbracht worden.
Somit befindet sich kein Gold mehr in Paris. Gut die Hälfte der deutschen
Goldreserven befindet sich nunmehr in Deutschland.

Überdies informiert die Bundesbank die Öffentlichkeit ausführlich über die
Goldreserven. Zum 31. Dezember 2017 hat die Bundesbank auf ihrer Webseite
(www.bundesbank.de) den Gesamtbestand an Gold, untergliedert nach Lagerstellen,
wie folgt dargestellt:

Bruttogewicht Feingewicht
Lagerstelle Anzahl Barren
kg tr. oz. kg ozf.

Deutsche Bundesbank 136.637 1.715.523,4872 55.155.320,476 1.710.062,1792 54.979.735,697
(Frankfurt am Main)

Bank of England 34.216 428.483,5946 13.776.068,250 427.368,6290 13.740.220,909
(London)

Federal Reserve Bank 98.613 1.239.561,0976 39.852.814,614 1.236.231,5997 39.745.768,816
of New York (New York)

269.466 3.383.568,1794 108.784.203,340 3.373.662,4079 108.465.725,422
Summe

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass sich die Bundesbank bei ihrem
Lagerstellenkonzept an den wichtigsten Funktionen, die Goldreserven ausüben,
orientiert. Wie bereits oben beschrieben, geht es neben der Vertrauensbildung im
Inland um die Möglichkeit, Gold innerhalb kürzester Zeit in Fremdwährungen an
Goldhandelsplätzen im Ausland tauschen zu können. Nach Auffassung der
Bundesbank ist es insofern nicht sinnvoll, Goldbestände ausschließlich in
Deutschland zu halten. Für die Lagerstelle New York spricht aus Sicht der
Bundesbank Folgendes:

- Der US-Dollar ist die wichtigste Welthandels- und Reservewährung. Eine
Lagerstelle in den USA ermöglicht es, im Bedarfsfall binnen kürzester Zeit und
ohne großen logistischen Aufwand Gold in US-Dollar zu tauschen.
- Die Reputation und Integrität der FED, bei der auch die Goldbestände der
Bundesbank gelagert werden, ist einwandfrei. Sie ist die größte
Goldlagerstelle der Welt. Zahlreiche andere Zentralbanken, ausländische
Regierungen und internationale Währungsinstitutionen lagern ihre
Goldreserven ebenfalls dort.
- Die Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen der Goldlagerung sind mit
denen, die die Bundesbank für ihre eigene Lagerstelle definiert, vergleichbar.

Soweit in den Eingaben die Besichtigung und Prüfung der Goldbestände
angesprochen wird, teilt die Bundesbank mit, dass in den ausländischen Lagerstellen
in den vergangenen Jahren von Beschäftigten der Bundesbank regelmäßig
stichprobenweise Bestandsprüfungen durchgeführt wurden, in New York zuletzt im
Jahr 2017. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Auch die in den vergangenen
Jahren durchgeführten Verlagerungen von rund 300 Tonnen Gold von New York zur
Lagerstelle der Bundesbank in Frankfurt am Main haben bestätigt, dass am
Vorhandensein der deutschen Goldbestände und an der Möglichkeit des
jederzeitigen Zugriffs kein Zweifel besteht. Im Übrigen bleibt auch das im Ausland
gelagerte Gold in deutschem Eigentum.

Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen. Vor
diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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