Region: Germany

Deutscher Bundestag - Allgemeine Überprüfung und Offenlegung der Vergaberichtlinien für Presse-Akkreditierungen beim Deutschen Bundestag

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
158 supporters 158 in Germany

The petition is denied.

158 supporters 158 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:05

Pet 2-18-02-1101-013335Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Vergaberichtlinien für Presse-Akkreditierungen
beim Deutschen Bundestag umgehend überprüft und anschließend im Internet
veröffentlicht werden müssen.
Dabei soll darauf geachtet werden, dass eine größtmögliche Anzahl von Journalisten
und Beobachtern Zugang zum Bundestag erhält, um eine vielseitige und differenzierte
Berichterstattung zu ermöglichen. Mit der Petition wird gleichzeitig auf die satirische
Nachrichtensendung "heute show" Bezug genommen, der der Zugang zum Deutschen
Bundestag verweigert worden sei. Diese Sendung habe für ihre unterhaltsame
Berichterstattung eine Reihe von Preisen erhalten und erreiche jede Woche ein
Millionenpublikum, welches einen Anspruch auf vollständige und umfassende
Berichterstattung habe. Eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten für die genannte
Nachrichtensendung erscheine unter diesen Gesichtspunkten fragwürdig.
Zu den Einzelheiten wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen Bezug
genommen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 158 Mitzeichnungen sowie 10 Diskussionsbeiträge ein.
Zu dieser Petition liegen 11 weitere Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten
Sachzusammenhänge und Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass für das Erteilen einer
Akkreditierung (Zutrittsberechtigung) für Medienvertreter im Deutschen Bundestag die

Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften vom
2. Januar 2002 in der Fassung vom 25. Mai 2005 maßgeblich sind. Sie wurden als
Hausmitteilung am 27. Mai 2005 (Hausmitteilung Nr. 117/2005) veröffentlicht. Diese
Regeln beruhen auf der Hausordnung des Deutschen Bundestages, die Teil der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) ist. Sie werden Journalisten,
die im Deutschen Bundestag arbeiten wollen, ausgehändigt.
Weiterhin stellt der Petitionsausschuss mit Blick auf das vorgetragene Petitum fest,
dass nicht nur die Hausordnung des Deutschen Bundestages, sondern auch die
Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht sind
(vergleiche www.Bundestag.de/Presse/Akkreditierung).
Für die Presseakkreditierung ist der Abschnitt II Nr. 5 der Zugangs- und
Verhaltensregeln von maßgeblicher Bedeutung: "Der Plenarbereich
Reichstagsgebäude einschließlich Dachterrasse und Kuppel sowie die übrigen
Liegenschaften des Deutschen Bundestages stehen grundsätzlich nur für eine
Berichterstattung mit unmittelbarem parlamentarischen Bezug zur Verfügung." Unter
Punkt 5.1 Plenarsaal heißt es: "Film- und Fotoaufnahmen sind nur zur politisch-
parlamentarischen Berichterstattung über Plenarsitzungen und von den
Pressetribünen aus gestattet. Die unautorisierte Ablichtung von Unterlagen in der
Weise, dass diese erkennbar oder lesbar sind, ist untersagt."
Hinsichtlich der in der Petition angesprochenen Akkreditierung im Zusammenhang mit
der Sendung "heute-show" macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass
diese Sendung von der Kölner Produktionsfirma "Prime Productions" produziert wird.
Diese Firma beantragte Anfang Oktober 2014 eine Akkreditierung für den Deutschen
Bundestag. Nach Informationen des Pressereferates hatte die Firma bisher keine
Genehmigung für einen "Comedy"-Dreh im Deutschen Bundestag gehabt. Gegenüber
dem Pressereferat hatte die Firma unter anderem angegeben, einen "Protagonisten"
auf der Pressetribüne filmen zu wollen.
Der Leiter des Pressereferates wies in einem Telefonat auf die geltenden Zugangs-
und Verhaltensregeln hin, die solche Inszenierungen nicht zuließen. Die Zugangs- und
Verhaltensregeln erlaubten Film- und Fotoaufnahmen nur zur unmittelbaren politisch-
parlamentarischen Berichterstattung. Eine Ungereimtheit bestand auch darin, dass die
Firma "Prime Productions" den – regelmäßig mittwochs stattfindenden –
Tagesordnungspunkt "Befragung der Bundesregierung" als thematische Begründung
nannte, die Drehgenehmigung jedoch für einen Donnerstag beantragte.

Nachdem die Absicht erkennbar wurde, auf der Pressetribüne des Deutschen
Bundestages eine gegen Zugangs- und Verhaltensregeln verstoßende Aktion für die
Satire-Sendung zu veranstalten, lehnte das Pressereferat eine Akkreditierung des
Filmteams ab. Die genannten Bestimmungen der Zugangs- und Verhaltensregeln
sowie der Hausordnung lassen bei dieser Art von Akkreditierungsanfrage keinen
Entscheidungsspielraum zu.
Der in der Petition ebenfalls angeführte Gesichtspunkt, dass die Ablehnung der
Akkreditierung für "Prime Productions" im Zusammenhang mit einer von der
Produktionsfirma geplanten Reportage über möglicherweise mangelnde Arbeitsmoral
der Bundestagsabgeordneten stehe, kann durch die Tatsachenlage nicht belegt
werden.
Weiterhin ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die Produktionsfirma Ende
Oktober 2014 einen erneuten Akkreditierungsantrag gestellt hat. Auf diesen zweiten
Antrag hin erhielt die Firma eine Tagesakkreditierung für den 5. November 2014, da
der erneute Antrag – im Unterschied zu den vorherigen Anträgen – nicht erkennen
ließ, dass die Antragsteller beabsichtigten, gegen die Hausordnung des Deutschen
Bundestages zu verstoßen.
Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass das Zweite Deutsche Fernsehen
(ZDF) als Auftraggeber von "Prime Productions" die Sendung "heute-show" auf seiner
Internetseite in die Sparte "Kleinkunst/Kabarett" einordnet. Das ZDF als Auftraggeber
verfügt im Übrigen durch sein Hauptstadtbüro über die Aufnahmen der
parlamentarischen Debatten, aus denen sich "Prime Productions" regelmäßig und
auch in der betreffenden Sendung bedient hat.
Aufgrund des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem vorgetragenen
Petitum Rechnung getragen ist. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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