Kraj : Nemecko

Deutscher Bundestag - Beschränkung der Mitgliedschaft der Abgeordneten im Bundestag auf zwei Legislaturperioden

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
128 128 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

128 128 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

  1. Zahájená 2017
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

14. 08. 2018, 4:31

Pet 2-18-02-1101-040058 Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Mitgliedschaft der Abgeordneten im
Deutschen Bundestag auf zwei Legislaturperioden beschränkt wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, Demokratie lebe durch Wandel. Eine lebendige
Demokratie brauche neue Einsteiger mit neuen Ideen. In Deutschland gebe es
inzwischen Berufspolitiker, die nicht mehr daran denken würden, in ein normales
Berufsleben zurückzukehren.

Eine entsprechende Petition hatte der Petent schon im Jahr 2010 gestellt.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 36 Diskussionsbeiträge und 128 Mitzeichnungen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Wer zum Mitglied des Deutschen Bundestages gewählt werden darf (passives
Wahlrecht), ist in Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) festgelegt. Wählbar ist
danach, wer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Weitere Einschränkungen des passiven
Wahlrechts enthält § 15 des Bundeswahlgesetzes, wonach u.a. nur gewählt werden
kann, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist. Die Beschränkung der
Wählbarkeit einer Person für maximal zwei Wahlperioden sehen weder das
Verfassungsrecht noch das einfache Recht vor.

Verfassungsrechtlich wäre eine weitere Beschränkung der Wählbarkeit nur zulässig,
wenn dafür ein zwingender Grund bestünde. Für eine Beschränkung der Wählbarkeit
in Abhängigkeit von der bisherigen Mandatsdauer der Abgeordneten ist kein solch
zwingender Grund ersichtlich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die
durchschnittliche Mandatsdauer der Mitglieder des Deutschen Bundestages
zwischen neun und zehn Jahren liegt. Darüber hinaus sind z.B. nach der letzten
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und nach weiteren Mandatswechseln in der
aktuellen Wahlperiode bisher 227 Abgeordnete, d. h. mehr als ein Drittel aller
Mitglieder, neu in den Bundestag eingezogen. Nimmt man die "neuen" Abgeordneten
der vorhergehenden 17. Wahlperiode hinzu, so ergibt sich, dass deutlich über 50 %
der Sitze des Deutschen Bundestages innerhalb von weniger als acht Jahren
"neubesetzt" wurden. Dies zeigt, dass die Zusammensetzung des Deutschen
Bundestages auch ohne eine Beschränkung der Wählbarkeit auf zwei Wahlperioden
einem steten Austausch unterliegt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Pomôžte posilniť občiansku účasť. Chceme, aby boli vaše obavy vypočuté a nezávislé.

Propagovať teraz