Regione: Vokietija

Deutscher Bundestag - Chronologische Auflistung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Palaikantis 58 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

58 Palaikantis 58 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2017-09-11 13:07

Pet 2-18-02-1101-037875Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass der Deutsche Bundestag eine zentrale Seite im Internet
einrichtet, auf der alle vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetze
chronologisch geordnet und mit einer kurzen inhaltlichen Erklärung bzw.
Zusammenfassung versehen werden.
Zum weiteren Inhalt wird auf die Begründung der Petition verwiesen. Sie ist auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden und fand
59 Unterstützer, außerdem wurden 23 Diskussionsbeiträge abgegeben.
Der Petitionsausschuss hat der Verwaltung des Deutschen Bundestages Gelegenheit
gegeben, zu der Eingabe Stellung zu nehmen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundestagsverwaltung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen.
Eine chronologische Auflistung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Gesetze ist bereits auf dem Onlineauftritt des Bundesanzeiger Verlages zum
Bundesgesetzblatt zu finden (www.bgbl.de). Diese ist über den Bürgerzugang auch
kostenlos für jedermann erreichbar. Allerdings werden hier keine
Zusammenfassungen oder Erklärungstexte zu den Gesetzen angeboten.
Aus technischer Sicht wäre der Aufbau der vom Petenten gewünschten Website relativ
unproblematisch.
Allerdings würden die geforderten Einführungen bzw. Kurzzusammenfassungen einen
erheblichen, vor allem auch personellen Aufwand bedeuten, der mit dem vorhandenen
Personalbestand nicht geleistet werden könnte. Darüber hinaus würde sich die Frage
der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der abgegebenen Erläuterungen

stellen. Auch wäre zu berücksichtigen, dass solche Informationen, wenn sie denn vom
Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt würden, nicht unerhebliche
Auswirkungen auf die Judikative haben könnten. Bereits jetzt werden zur juristischen
Auslegung von Gesetzen Erwägungen des Gesetzgebers, die in den entsprechenden
Drucksachen zum jeweiligen Gesetzgebungsprozess zu finden sind, herangezogen.
Wenn darüber hinaus, und möglicherweise davon unbeabsichtigt abweichend,
Erklärtexte und Zusammenfassungen von Gesetzen auf der Website des Deutschen
Bundestages als Gesetzgeber veröffentlicht würden, könnte dies Einfluss auf die
Rechtsanwendung haben.
Des Weiteren hat jeder Bürger schon heute die Möglichkeit, sich über den
Internetauftritt des Deutschen Bundestages über die vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Gesetze zu informieren und durch Aufruf der jeweiligen Dokumente
über die darin enthaltenen Beschreibungen der Probleme, des Ziels, der Lösung,
möglicher Alternativen, der Haushaltsausgaben und des Erfüllungsaufwandes eine
Erläuterung des Gesetzes zu erhalten.
Ferner kann sich jeder Bürger über die Arbeit der Bundesregierung über den Aufruf
der Internetseite des Bundespresseamtes oder der entsprechenden Seiten der
einzelnen Bundesministerien informieren.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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