Terület: Németország

Deutscher Bundestag - Einrichtung einer an die PMQ des britischen Unterhauses angelehnte Fragestunde der Bundeskanzlerin

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Támogató 80 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

80 Támogató 80 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:00

Pet 2-18-02-1101-030879

Deutscher Bundestag


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, eine an die Prime Minister's Questions (PMQ) des britischen
Unterhauses angelehnte, regelmäßig stattfindende Fragestunde der Bundeskanzlerin
einzurichten, in der sich die Bundeskanzlerin gegenüber Fragen und Anregungen der
Abgeordneten in wechselseitiger Rede und Gegenrede direkt politisch erklären
muss.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Wirklichkeit der Kanzlerdemokratie werde von
manchen kritischen Journalisten und Poltikwissenschaftlern als unpolitisch
angesehen, weil sich die Bundeskanzlerin einer direkten politischen Diskussion
entziehen könne und damit ihrer repräsentativen Funktion nicht gerecht werde. Dies
werde insbesondere am Regierungsstil der aktuell im Amt befindlichen
Bundeskanzlerin deutlich, da diese sich vorwiegend über Regierungssprecher,
jedoch nur selten in den politischen Medien oder in der übrigen Medienlandschaft der
Öffentlichkeit gegenüber äußere. Dadurch werde eine Flucht ins inhaltlich Ungefähre
und bloß Moralistische ohne Darlegung echter politischer Inhalte, Meinungen und
Richtlinien möglich. Demokratie lebe jedoch davon, dass zwischen Repräsentanten
und Repräsentierten ein Kommunikationsfluss hergestellt werde, in dem sich in einer
politischen Öffentlichkeit Meinungen unter Freien und Gleichen gegeneinander bilden
und weiterentwickeln können. Dadurch werde die Regierung politisch reflektiert,
sodass politische Alternativen und kollektive Selbstbestimmung möglich blieben. Zu
den Elementen der Demokratie gehörten auch unter der Gefahr von Anstrengung
und Enttäuschung echter politischer Streit und Konflikt, die in der
harmoniebedürftigen, nach einer unparteilichen Instanz verlangenden politischen
Kultur in der Bundesrepublik Deutschland unterentwickelt seien.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten
Sachzusammenhänge geprüft. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt
sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt einleitend fest, dass aus parlamentsrechtlicher Sicht
auch schon mit den nach geltender Rechtslage zur Verfügung stehenden Mitteln des
Parlaments die in der Petition aufgezeigten Konfrontationen von Regierungsspitze
und Opposition herbeigeführt werden können. Die geltende GO-BT sieht durchaus
mündliche, vorher nicht eingereichte und sogleich zu beantwortende Fragen durch
die Mitglieder des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung (und damit auch
an die Bundeskanzlerin) vor.
So findet insbesondere eine mündliche Befragung der Bundesregierung gemäß
§ 106 Abs. 2 GO-BT in Sitzungswochen regelmäßig mittwochs um 13 Uhr statt.
Diese Befragung läuft dergestalt ab, dass zunächst ein einleitender kurzer Bericht
über das wichtigste Thema der vorangegangenen Kabinettssitzung durch einen
Bundesminister abgegeben wird. Danach können seitens der Abgeordneten Fragen
zu diesem Thema gestellt werden. Im Anschluss hieran können Fragen zu weiteren
Themen der Kabinettssitzung sowie schließlich "freie Fragen" zu einem beliebigen
Thema an die Bundesregierung gerichtet werden. In der Praxis sind allerdings
während der Regierungsbefragung bis auf den einleitenden Minister keine weiteren
Regierungsmitglieder – insbesondere auch nicht die Bundeskanzlerin – präsent.
Nach Artikel 43 Abs. 1 Grundgesetz (GG)/§ 42 GO-BT kann der Bundestag aber
verlangen, dass bestimmte Mitglieder der Bundesregierung im Plenarsaal anwesend
sein sollen (Zitierrecht).
Nach herrschender Meinung geht mit dieser Pflicht zur Anwesenheit auch eine Pflicht
zur Beantwortung von Fragen einher. Somit könnte durch einen entsprechenden
Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages auch die Anwesenheit der
Bundeskanzlerin während der Befragung der Bundesregierung verlangt werden,
sodass eine unmittelbare Konfrontation der Bundeskanzlerin mit Fragen aus dem
Plenum herbeigeführt werden könnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Begründung (PDF)


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