Deutscher Bundestag - Einrichtung eines Lobbyisten-Registers

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
727 Ondersteunend 727 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

727 Ondersteunend 727 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

03-08-2017 04:22

Pet 2-18-02-1101-018945

Deutscher Bundestag


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eines Lobbyisten-Registers gefordert.
Zur Begründung wird ausgeführt, wer in Deutschland einen tieferen Einblick in die
Verflechtungen zwischen Parlament und Lobbygruppen gewinnen wolle, müsse
wissen, welche Lobbyisten wie viel Aufwand in die Kontaktpflege zu welchen
Politikern investierten, zu welchen Zeitpunkten, mit welchen Zielen. Die Schnittstellen
von Wirtschaft und Politik seien ein größtenteils undurchsichtiges Flechtwerk.
Abgesehen von einer Verbändeliste im Deutschen Bundestag gebe es keinerlei
Regulierung und Kontrolle der Lobbyarbeit in Deutschland. Um eine größtmögliche
Transparenz zu erreichen, sollte an ein Lobbyisten-Register als Anforderung eine
klare Definition des Begriffes Lobbyist erfolgen. Es seien auch nicht nur "Vollzeit"-
Lobbyisten zu erfassen. Die Register sollten sowohl in den Ministerien, im Bundesrat
und im Bundestag geführt werden. Es sollte eine einfache elektronische
Berichtsverwaltung für die Lobbyisten und ein öffentlicher Zugang zu allen Berichten
für die Bürger gewährleistet sein. Ferner seien Möglichkeiten der Durchsetzung der
Regelungen und Sanktionen bei einer Zuwiderhandlung vorzusehen.
Zum weiteren Inhalt wird auf die Petition Bezug genommen. Sie ist als öffentliche
Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde von 727 Mitzeichnungen
unterstützt und es gingen 22 Diskussionsbeiträge ein.
Zudem haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen weitere Petitionen
erreicht. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden diese einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Anliegen bereits in der 16. Wahlperiode
intensiv auseinander gesetzt.
Die Petition wurde dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags, der mit folgenden Vorlagen befasst
war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages vorgelegt: Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Transparenz herstellen -
Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters", BT-Drucksache 18/3842 und
Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Transparenz schaffen -
verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen", BT-
Drucksache 18/3920. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat hierzu eine öffentliche Anhörung mit geladenen
Sachverständigen durchgeführt.
Die Anträge wurden dort jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., bei Stimmenthaltung der Fraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3842) bzw. gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3920)
abgelehnt.
Das Ergebnis der erneuten parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss ist - wie in der Petition formuliert - der Ansicht, dass der
demokratische Willensbildungsprozess möglichst transparent ausgestaltet sein sollte,
die "offene" fachliche Unterstützung durch Interessenvertreter aber durchaus
erwünscht ist. Lobbyismus sei für die Abgeordneten wie auch die Exekutive ein
wichtiger Aspekt, da er zu einer Erweiterung der Informationsbreite führe und
deshalb zunächst grundsätzlich sinnvoll sei. Problematisch werde Lobbyismus, wo er
verdeckt, nicht erkennbar für die Mandatsträger erfolge oder der Durchsetzung von
Partikularinteressen diene.
Der Einführung eines umfassenden Lobbyisten-Registers stünden nach Meinung
einiger Experten möglicherweise aber auch verfassungsrechtliche Gründe entgegen.
So würden mit einem solchen Register beispielsweise das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung sowie Fragen der Koalitionsfreiheit und der
Berufsfreiheit berührt. Weiterhin sei auch die Handhabung eines Registers in der
vorgeschlagenen Form problematisch und schwierig, da Abgeordnete regelmäßig
Gespräche mit Interessenvertretern und Lobbyisten auf regionaler Ebene in den
Wahlkreisen, auf der Landesebene und der Bundesebene führen würden. Dieses

gehöre zu den Grundaufgaben eines Abgeordneten im Rahmen des freien Mandats.
Insofern liege den Petitionen auch ein Verständnis der Tätigkeit von Abgeordneten
zugrunde, das nicht geteilt wurde.
Auch sei zu berücksichtigen, ob es auf der Ebene der Europäischen Union zu
entsprechenden Regelungen komme, vor deren Hintergrund dann die Zeitgemäßheit
der deutschen Regelung zu prüfen wäre.
Dennoch bleibt die Problematik des Lobbyismus hoch aktuell. Seine Einführung wird
von den Fraktionen des Deutschen Bundestages unterschiedlich bewertet. Für diese
Wahlperiode ist die Einführung eines Lobbyistenregisters aus Sicht des
Petitionsausschusses jedoch ausgeschlossen. Es fehlt dazu die parlamentarische
Mehrheit.
Nach alledem kann der Ausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht stellen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung
zu überweisen, und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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