Region: Tyskland
Dialog

Deutscher Bundestag - Einsetzung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten im Deutschen Bundestag

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
3.296 Støttende 3.296 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

3.296 Støttende 3.296 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04.22

Pet 2-18-02-1101-016000 Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird die Einsetzung eines/einer unabhängigen und nicht
weisungsgebundenen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages gefordert.
Sie/Er soll Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie
den Rechten der Kinder und Jugendlichen entsprechen, Ansprechpartner für die
Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertretungen sein sowie
auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten.

Zur Begründung wird ausgeführt, in der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland
1992 unterzeichnet habe, werde festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die
Kinder beträfen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sei. Dies gelte für
die Gesetzgebungsorgane und für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf
kommunaler, Landes- und auf Bundesebene. Bis heute jedoch würden die Rechte von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-
Ausschuss für die Rechte des Kindes habe Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut
kritisiert, insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes und der Partizipation.
Beispiele, dass gegenwärtig Kinderrechte verletzt würden, gäbe es viele. So sei gute
Bildung in Deutschland von Anfang an abhängig vom Sozialstatus der Eltern. Auch die
Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen hänge maßgeblich
vom Sozialstatus ihrer Eltern ab. Besonders deutlich werde dies bei Kindern aus
armen Familien. Flüchtlingskinder und Kinder ohne Papiere hätten einen
eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, obwohl sie laut
UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf die bestmögliche gesundheitliche
Versorgung und auf Bildung hätten. Im Weiteren wird auf die auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition und ihre Begründung verwiesen. Es
gab zu ihr 41 Diskussionsbeiträge sowie mehr als 116.000 per online oder Post und
Fax erklärte Unterstützungen/Mitzeichnungen. Überdies haben den
Petitionsausschuss zu dieser Thematik 12 weitere Petitionen mit verwandter
Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Petitionen einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Die Petition wurde dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der mit
den Anträgen "Kinderrechte umfassend stärken" und "Kinder- und Jugendhilfe –
Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen"
befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages vorgelegt. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Petitionen in seine Beratungen zu den genannten Vorlagen einbezogen. Der
Ausschuss hat die Anträge und das Anliegen der Petitionen abgelehnt. Der Ausschuss
hat dabei betont, dass die Kinderrechte seit vielen Jahren Mittelpunkt der Arbeit des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wären. Grundlage hierfür ist
das Gesetz und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-
Kinderrechtskonvention), das am 20. November 1989 in der Vollversammlung der
Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet und 1992 von der Bundesrepublik
Deutschland ratifiziert worden sei. Eine Vielzahl von Maßnahmen habe in den letzten
Jahren im Bereich des Kinderschutzes, der Kindergesundheit und der Kinderarmut zur
Verbesserungen geführt. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
begrüße daher die Ziele der Petition und das Anliegen der Petentinnen und Petenten,
die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Es sei gut, dass dieses wichtige
Thema durch die Initiative an Öffentlichkeit und an Unterstützern gewonnen habe.
Kinder hätten ein Recht auf Förderung ihrer Erziehung, ihrer Entwicklung und aus
Schutz vor Gefährdungen für ihr Wohl.

Die Einsetzung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen
Bundestages würde allerdings kritisch gesehen und als nicht zielführend betrachtet.
Der Deutsche Bundestag und seine Ausschüsse seien für Kinder und Jugendliche
direkt, über die Abgeordneten, die Fraktionen oder über die zivilgesellschaftlichen
Einrichtungen und Interessensvertreterinnen und -vertreter zu erreichen. Neben den
parlamentarischen Gremien des Bundes seien auch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Unabhängige Beauftragte für sexuellen
Kindesmissbrauch, die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention und weitere
Einrichtungen des Bundes für die Wahrung der Interessen von Kindern und
Jugendlichen auf Bundesebene zuständig und für Kinder und Jugendliche
ansprechbar. Statt für einen Bundeskinderbeauftragten setze sich der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für ein breites Gesamtkonzept zur Stärkung von
Kinderrechten ein. Ein solches Gesamtkonzept umfasse die Stärkung von
Kinderrechten in unterschiedlichen Rechtsbereichen, die Stärkung der
Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die Förderung von Ombudschaften
in der Kinder- und Jugendhilfe und eines Beschwerdemanagementsystems bei den
Trägern bzw. Einrichtungen der öffentlichen (und der öffentlich geförderten freien
Träger der) Kinder- und Jugendhilfe.

Im Rahmen seiner parlamentarischen Beratung hat der Petitionsausschuss zudem am
15. Juni 2015 in Anwesenheit des Petenten eine öffentliche Sitzung durchgeführt.

Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss betont die Notwendigkeit, das körperliche, geistige und
seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und bestehende oder zukünftig
auftretende Benachteiligungen zu beseitigen oder auszugleichen. Kinder und
Jugendliche gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft und bedürften deshalb des
besonderen Schutzes und des Eintretens des Parlaments. Er hält deshalb das
Anliegen und die damit verbundene Thematik für so wichtig, dass er empfiehlt, die
Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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