Dialog

Deutscher Bundestag - Keine Verlängerung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
202 Unterstützende 202 in Deutschland

Sammlung beendet

202 Unterstützende 202 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.08.2018, 04:36

Pet 2-18-02-1101-046005 Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Wahlperiode des Deutschen Bundestages
nicht von vier auf fünf Jahre verlängert wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, das Ziel der Demokratie sei schon in der
Wortherkunft beschrieben. Das Volk sei der Souverän im Staat, eine Verlängerung
der Wahlperiodendauer von einem Jahr bedeute eine entsprechende Einschränkung
seines Wahlrechtes.

Im Übrigen wird auf den Inhalt der Begründung Bezug genommen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab neun Diskussionsbeiträge und 241 Mitzeichnungen.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss drei weitere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet
daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte
eingegangen werden kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion über die Dauer von
Wahlperioden werden für eine Verlängerung als Argumente vorgetragen: weniger
häufiger Wechsel in der personellen Zusammensetzung, eine größere
Arbeitskapazität des Parlaments und die Möglichkeit der kontinuierlichen, nicht durch
die Notwendigkeit der Erneuerung der Legitimation unterbrochenen Sachberatung.
Ein großer Teil des ersten Jahres der Wahlperiode könne letztlich nicht voll für die
Aufgabenerfüllung des Parlaments genutzt werden, sondern werde für die Anlaufzeit
der parlamentarischen Arbeit benötigt. Ferner müsse das neu gewählte Parlament
aufgrund des parlamentarischen Grundsatzes der Diskontinuität der
Volksvertretungen mit allen Beratungen von vorne anfangen. Das letzte Jahr der
Wahlperiode stünde schon mehr oder weniger im Schatten der bevorstehenden
Wahlkampfauseinandersetzung, womit im Wesentlichen nur zwei Jahre für die
eigentliche parlamentarische Arbeit blieben. Auch wird darauf verwiesen, dass bei
einer Verlängerung der Wahlperioden größere Reformvorhaben innerhalb einer
Wahlperiode leichter zum Abschluss gebracht werden könnten und generell eine
sorgfältigere und gründlichere Beratung von Gesetzen gewährleistet sei. Ferner
hätten die meisten Bundesländer eine fünfjährige Legislaturperiode und auch das
Europäische Parlament werde für diesen Zeitraum gewählt.

Gegen eine Verlängerung der Wahlperiode wird eingewandt, diese vermindere die
effektiven politischen Einflussmöglichkeiten der Bürger. Die seltenere Gelegenheit für
einen politischen Machtwechsel könne darüber hinaus antiparlamentarische
Einstellungen und außerparlamentarische Aktivitäten von Bürgern fördern. Dem
Argument einer effektiveren Gestaltung der parlamentarischen Arbeit durch
Verlängerung der Wahlperiode wird entgegengehalten, dass eine längere
Legislaturperiode unter Umständen auch zu einer Verminderung des "heilsamen
Zeitdrucks" bei einer Umsetzung des politischen Gestaltungswillens führen könnte.

Die Dauer der Wahlperiode war wiederholt Gegenstand der parlamentarischen
Diskussion, wobei die Frage ihrer Verlängerung auch im Zusammenhang mit der
Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz als Kompensation erörtert
wurde. So hat sich z.B. die in den Jahren 1992/1993 tagende Gemeinsame
Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat mit der Frage einer
Verlängerung der Wahlperiode des Deutschen Bundestages von vier auf fünf Jahre
befasst. Die Gemeinsame Verfassungskommission gab in ihrem Schlussbericht vom
5. November 1993 allerdings keine positive Empfehlung ab. Nachdem sich in der
17. Sitzung der Gemeinsamen Verfassungskommission am 11. Februar 1993 nicht
die erforderlichen zwei Drittel der Mitglieder der Kommission für die Aufnahme
plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz ausgesprochen hatten, wurden die
Beratungen zur Verlängerung der Wahlperiode nicht mehr fortgesetzt. Die derzeitige
Dauer der Wahlperiode von vier Jahren wird allgemein als Kompromiss zwischen
den genannten Gesichtspunkten angesehen, die die Balance zwischen der
Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der erforderlichen regelmäßigen Legitimierung
durch die Wählerinnen und Wähler wahrt.
Es sind derzeit keine Reformpläne des Bundestages oder seiner Fraktionen bekannt,
die Dauer der Wahlperiode zu verlängern, noch liegt dem Bundestag ein
entsprechender Verlängerungsantrag vor.

Auch hat sich der neugewählte Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble in
einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" für die Beibehaltung der
bisherigen vierjährigen Wahlperiodendauer ausgesprochen.

Angesichts des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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