Region: Germany

Deutscher Bundestag - Versicherung der Abgeordneten des künftigen Bundestages in der gesetzlichen RV und KV

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
240 supporters 240 in Germany

The petition is denied.

240 supporters 240 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

01/26/2019, 03:24

Pet 2-18-02-1101-039440 Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Abgeordneten des künftigen Deutschen
Bundestages in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung versichert
werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, die unterschiedlichen Pensionskassen und die
privaten Krankenversicherungen würden sich immer mehr der Verantwortung zum
Allgemeinwohl entziehen. Auch könnten die Beiträge zu beiden Versicherungen
gesenkt bzw. Aufstockungen gemindert werden, wenn alle Beschäftigten,
einschließlich der Beamtinnen und Beamten und der Abgeordneten sich an den
Kosten der Renten- und Krankenversicherung beteiligen würden.

Ergänzend wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 34 Diskussionsbeiträge und 240 Mitzeichnungen.

Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit 3 weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt.
Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner
Prüfung nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der in
den Eingaben angeführten Argumente wie folgt zusammenfassen:

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten einen Zuschuss zu den
notwendigen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen in sinngemäßer
Anwendung der für Bundesbeamte geltenden Vorschriften. Anstelle dieses
Anspruchs können Mitglieder des Bundestages aber auch entscheiden, einen
Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu beantragen. Abgeordnete
haben dieses Wahlrecht, weil sie aus unterschiedlichen beruflichen Situationen
kommend in den Deutschen Bundestag gewählt werden. Ihnen wird die
grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, an bestehenden Versicherungsverträgen
festhalten zu können, um Nachteile durch die Übernahme des Mandats zu
vermeiden. Diese Möglichkeit bzw. das Ziel der Nachteilsvermeidung würde durch
die einheitliche Versicherung der Abgeordneten in einer der gesetzlichen
Krankenkassen genommen. Der Petitionsausschuss ergänzt, dass von den 709
Abgeordneten des Deutschen Bundestages 275 in einer gesetzlichen Krankenkasse
als freiwilliges Mitglied versichert sind.

Abgeordnete haben nach Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz Anspruch auf eine
angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dazu entschieden, dass hierzu auch eine
angemessene Altersentschädigung gehört. Die Altersentschädigung ist
steuerpflichtig.

Eine generelle Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung würde
die unterschiedlichen beruflichen Situationen der Abgeordneten vor und nach dem
Mandat nicht hinreichend berücksichtigen können. Dies wiederum könnte dazu
führen, dass sich bestimmte Gruppen nicht mehr um ein Mandat bewerben, weil
Unsicherheiten in Bezug auf die spätere Versorgung bestehen. Diesen
Gesichtspunkt hat das BVerfG in seinem sog. "Diätenurteil" aus dem Jahr 1975
besonders betont und ausgeführt: "Jedermann muss ohne Rücksicht auf soziale
Unterschiede, insbesondere auf seine Abstammung, seine Herkunft, seine
Ausbildung und sein Vermögen die gleichen Chancen haben, Mitglied des
Parlaments zu werden." Damit sind Regelungen ausgeschlossen, die nicht
begüterten Berufsgruppen den Weg ins Parlament erschweren, aber auch solche,
die es Beziehern höherer Einkommen unzumutbar erscheinen ließen, ein Mandat im
Bundestag zu übernehmen. Der Abgeordnete muss daher auch in der Zeit der
Ausübung eines parlamentarischen Mandats in der Lage sein, sich eine
angemessene Versorgung aufzubauen. Diese muss – ähnlich wie die Entschädigung
während der Mandatszeit – der Bedeutung des Amtes entsprechen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Die abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen
und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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