Περιοχή: Γερμανία

Deutscher Bundestag - Zurückführung der Etat-Mittel des Bundesnachrichtendienstes für den Bundeshaushalt 2016 auf den Stand von 2012

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
2.198 Υποστηρικτικό 2.198 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

2.198 Υποστηρικτικό 2.198 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 4:55 μ.μ.

Pet 2-18-02-1101-018901

Deutscher Bundestag


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, für den Bundeshaushalt 2016 die Etat-Mittel für den
Bundesnachrichtendienst auf den Stand von 2012 zurückzuführen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe sich als
Behörde erwiesen, die sich nicht durch parlamentarische Gremien kontrollieren
lasse. Drei Verfassungsexperten hätten im NSA-Untersuchungsausschuss
festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetz operiere. Die in
Artikel 10 Grundgesetz (GG) festgeschriebene Einschränkung der Unverletzlichkeit
des Post- und Fernmeldegeheimnisses stelle bereits einen Eingriff in die
Menschenrechte dar, der laut G10-Gesetz nur zum "Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung" erlaubt sei und von der Volksvertretung kontrolliert
werden müsse. Bundesregierung und BND verhinderten gegenwärtig jeglichen
Ansatz einer Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Internet-
Datenverkehrs.
Weiterhin wird vorgetragen, die BND-Etaterhöhungen von 2013 bis 2015 hätten zu
einer Verbesserung der Überwachungsfähigkeit im Internet, insbesondere bei
sozialen Medien geführt. Die Fähigkeiten zum Abfangen, Speichern und Analysieren
großer Datenmengen würden ausgebaut. Der Bundestag und seine Gremien
könnten bereits jetzt die vorgeschriebene Kontrollfunktion nicht wahrnehmen. Eine
Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch Etaterhöhungen in den
Vorjahren habe diesen verfassungswidrigen Zustand weiter zementiert.
Der Petent äußert die Überzeugung, die Bundesregierung habe kein Interesse daran,
das völkerrechtswidrige Vorgehen zu stoppen, die parlamentarische Kontrolle
auszubauen und die Tätigkeiten des BND auch für Bürgerinnen und Bürger

transparenter zu machen. Stattdessen stelle der BND im Rahmen von
"Kooperationsverträgen" zwischen internationalen Geheimdiensten auch
Überwachungsmaterial bereit, um am weltweiten Austausch von Geheimdienstdaten
teilnehmen zu können.
Angesichts dessen sei das Einfrieren des BND-Etats ein Beitrag dazu, um der
Erosion des GG hier Einhalt zu gebieten. Ferner solle dem BND die Fähigkeit
genommen werden, sich an völkerrechtswidrigen Kriegen zu beteiligen. Werde der
weitere Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, hätten das Parlament und die
Öffentlichkeit entsprechend Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte über die
Aufgaben und die Kontrolltiefe von Geheimdiensten zu führen. Dem Parlament
würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verknüpfung der Freigabe von Mitteln mit
politischen Maßnahmen, in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang
einzuräumen. Der Ausstieg aus dem Drohnenkrieg gegen den Terror sei ein Gebot
von Völkerrecht und Menschenwürde, wobei die geforderte Etatkürzung dazu
beitrage, eben dieses zeitnah umzusetzen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 2198 Mitzeichnungen sowie 380 Diskussionsbeiträge ein. Des
weiteren sind 44 Mitzeichnungen auf dem Postweg eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten
Sachzusammenhänge geprüft. Das Ergebnis der Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass das Parlamentarische
Kontrollgremium (PKG) die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der
Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. Dabei ist die Bundesregierung
verpflichtet, das PKG umfassend über die allgemeine Tätigkeit der
Nachrichtendienste und der Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.
Auf Verlangen des Gremiums hat sie auch über sonstige Vorgänge zu berichten.
Das PKG kann u. a. Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen,
Befragungen von Angehörigen der Nachrichtendienste durchführen, und es hat
Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. In Einzelfällen kann es mit der
Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Sachverständigen beauftragen, zur
Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen.

In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss, dass das PKG trotz dieser
umfangreichen Kontrollrechte keine ausschließliche Zuständigkeit für die
parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste besitzt. Vielmehr können sich
auch die Fachausschüsse des Bundestages (z. B. der Innenausschuss und der
Verteidigungsausschuss) mit den Nachrichtendiensten befassen. Außerdem können
Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden.
Besondere Befugnisse hat das PKG bei der Kontrolle von Beschränkungen des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz - GG) durch die
Nachrichtendienste. Es bestellt die Mitglieder der sog. G10-Kommission, die jeder
einzelnen Beschränkungsmaßnahme zustimmen muss. Bei bestimmten
Überwachungsmaßnahmen ist sogar die Zustimmung des PKG selbst erforderlich.
Schließlich muss die Bundesregierung dem PKG halbjährlich über alle
durchgeführten Post- und Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen der
Nachrichtendienste berichten.
Entsprechende Berichtspflichten gibt es auch im Hinblick auf die "neuen"
Eingriffsbefugnisse, welche den Nachrichtendiensten nach den Anschlägen vom
11. September 2001 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des
Bundesverfassungsschutzgesetzes befristet bis 2015 eingeräumt wurden. Dazu
gehören beispielsweise Auskunftsrechte gegenüber Banken und Fluggesellschaften.
Über die Ausübung dieser Befugnisse ist das PKG halbjährlich zu unterrichten. Es
muss dann seinerseits dem Bundestag jährlich einen Bericht vorlegen.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass seit dem Jahr 2009 das
PKG verfassungsrechtlich in Artikel 45d GG verankert ist. Die Kontrolle im Einzelnen
ist im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit
des Bundes (Kontrollgremiumsgesetz - PKGrG) geregelt, das am 7. Dezember 2011
zuletzt geändert wurde.
Mit Blick auf das vorgetragene Petitum weist der Petitionsausschuss weiterhin darauf
hin, dass bereits in der vergangenen Wahlperiode als Reaktion auf die sog. "NSA-
Spähaffaire" vielfach Forderungen dahingehend erhoben wurden, dem PKG
erweiterte Rechte einzuräumen. Damit solle auch letztlich das Parlament zusätzliche
Möglichkeiten erhalten, in diesem Sachgebiet zuzugreifen. Vielfach wurde auch
betont, dass die Geheimdienste selbstverständlich gebraucht würden. Man müsse
den Geheimdiensten jedoch deutlich machen, dass sie nicht außerhalb der
Rechtsordnung stünden. Insofern seien sie auch verpflichtet, bestimmte Dinge

transparent zu machen. Soweit der Petent auf die "NSA-Spähaffaire" Bezug nimmt,
weist der Petitionsausschuss weiterhin darauf hin, dass der Deutsche Bundestag auf
Antrag aller Fraktionen am 20. März 2014 einen Untersuchungsausschuss zur NSA-
Spähaffaire eingesetzt hat. Das Gremium soll Ausmaß und Hintergründe der
Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären.
Hinsichtlich des Petitums weist der Petitionsausschuss weiterhin darauf hin, dass im
Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode in Bezug auf die parlamentarische Kontrolle
der Nachrichtendienste Folgendes festgehalten ist: "Wir wollen eine bessere
parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Anforderungen an Auswahl
und Führung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im
Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle
ermöglichen."
Die Neuerungen werden in der laufenden Wahlperiode schrittweise erfolgen.
Zwischenzeitlich ist das PKG zur Effektivitätssteigerung verkleinert worden. Es sind
Änderungen der Geschäftsordnung des Gremiums erfolgt und es wurde ihm ein
operativer Stab von Mitarbeitern zur Seite gestellt. Dieser Stab soll künftig im Auftrag
des PKG ermitteln und Nachforschungen anstellen. Nach einer Evaluierung der
ersten Reformschritte wird zu entscheiden sein, inwieweit Gesetzesänderungen
betreffend das PKG geboten sein werden.
Der Petitionsausschuss weist weiterhin darauf hin, dass nach dem auf Grundlage
des Artikel 45 d GG erlassenen Gesetz über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes die Bundesregierung hinsichtlich der
Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) und des BND der Kontrolle durch das PKG unterliegt. Unter
Berücksichtigung der Belange des Geheimschutzes unterrichtet das PKG den
Deutschen Bundestag zur Mitte und am Ende jeder Wahlperiode regelmäßig über
seine allgemeine Kontrolltätigkeit bezüglich der Nachrichtendienste des Bundes
sowie jährlich über seine Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes auf
den Gebieten der Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses und der Terrorismusbekämpfung.
Die letzten Unterrichtungen erfolgten unter den Bundestagsdrucksachen 18/217,
18/3709, 18/3708. Die Berichte sind auf dem Internetportal des Deutschen
Bundestages unter "Der Bundestag – weitere Gremien – Kontrolle der
Nachrichtendienste" zu finden, Fundstellen früherer Berichte des PKG an das
Parlament sind in diesen Unterrichtungen angegeben.

Soweit der Petent weiterhin fordert, die parlamentarische Kontrolle des Bundestages
hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes zu stärken, ist
Drucksache 18/217 insbesondere in der Zusammenfassung (Seite 3) und Ziffer VIII
(Seite 14) sowie Ziffer V (Seite 6 ff.) die intensive Behandlung dieses Themas im
Gremium zu entnehmen. Zwischenzeitlich ist die Prüfgruppe des Gremiums durch
weitere Mitarbeiter verstärkt und die strukturelle systematische Kontrolle anhand neu
festgelegter Themenbereiche im Rahmen von weiteren Arbeitsprogrammen
ausgeweitet worden.
Soweit der Petent auf den Ausbau und die Weiterentwicklung der technologischen
Möglichkeiten der Nachrichtendienste Bezug nimmt, wird in der Unterrichtung des
Gremiums an das Parlament (Bundestags-Drucksache 18/217) an verschiedenen
Stellen auch deutlich, dass ein Schritthalten der Nachrichtendienste mit den rasanten
Entwicklungen auf diesem Gebiet dringend erforderlich ist, um den Schutz der
freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land zu gewährleisten.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss auch dem vorgetragenen
Petitum, die Etat-Mittel für den BND auf den Stand des Jahres 2012 zurückzuführen,
nicht folgen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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