Region: Hesja
Edukacji

Die Änderung des Erlasses zur zweiten Staatsprüfung in Hessen. Antragsteller: LiV des Landes Hessen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Hessisches Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie
3 417 2 787 w Hesja

Składający petycję nie złożył petycji.

3 417 2 787 w Hesja

Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

10.04.2020, 12:23

Berufsschule LiV wurden nicht erwähnt und wollten jedoch namentlich auch erwähnt werden.


Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich an das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie.
Die Bitte basiert auf der heute erschienenen Verordnung zur 2. Staatsprüfung für die Lehrämter der Ghrf Ghrf, Gym, Berufsschulen und Gym. alle weiteren Bereiche der LiV-Ausbildung.
Konkret bitten wir, die betroffenen LiV, um eine Änderung der Verordnung und damit um die Anerkennung von erbrachter Leistung und der derzeitigen kritischen Situation.
Die Begründung der Forderungen können dem untenstehenden Feld entnommen werden.
**Es werden drei mögliche Änderungen vorgeschlagen:**
1. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der Prüfung, als Angleichung des 1. und 2. Staatsexamens. Die Bewertungsgrundlagen können die zuvor erbrachten Unterrichtsbesuche sein. Die zurzeit mit insgesamt 60 % bewerteten Unterrichtsbesuche, das Schulleitergutachten und die pädagogische Facharbeit können eine fundierte Grundlage für eine Gesamtnote bilden.
2. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der 60-Minütigen mündlichen Präsentationsprüfung auf Basis der Unterrichtsvorbereitung. Hierbei absolvieren sie ausschließlich die, nach alter Prüfungsverordnung vorgesehene, mündliche Fallprüfung.
3. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Umverteilung der prozentualen Verrechnung der Noten. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Unterrichtsbesuche sollen dabei mit 60%, die pädagogische Facharbeit sowie das Schulleitergutachten wie gewöhnlich mit jeweils 10% bedacht werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.358 (1.163 in Hessen)


09.04.2020, 23:15

Die Gyms wurden zuvor nicht erwähnt. Daher wurde dies jetzt nachgetragen.


Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich an das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie.
Die Bitte basiert auf der heute erschienenen Verordnung zur 2. Staatsprüfung für die Lehrämter der GHRF.
Ghrf und Gym.
Konkret bitten wir, die betroffenen LiV, um eine Änderung der Verordnung und damit um die Anerkennung von erbrachter Leistung und der derzeitigen kritischen Situation.
Die Begründung der Forderungen können dem untenstehenden Feld entnommen werden.
Es werden drei mögliche Änderungen vorgeschlagen.
1. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der Prüfung, als Angleichung des 1. und 2. Staatsexamens. Die Bewertungsgrundlagen können die zuvor erbrachten Unterrichtsbesuche sein. Die zurzeit mit insgesamt 60 % bewerteten Unterrichtsbesuche, das Schulleitergutachten und die pädagogische Facharbeit können eine fundierte Grundlage für eine Gesamtnote bilden.
2. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der 60-Minütigen mündlichen Präsentationsprüfung auf Basis der Unterrichtsvorbereitung. Hierbei absolvieren sie ausschließlich die, nach alter Prüfungsverordnung vorgesehene, mündliche Fallprüfung.
3. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Umverteilung der prozentualen Verrechnung der Noten. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Unterrichtsbesuche sollen dabei mit 60%, die pädagogische Facharbeit sowie das Schulleitergutachten wie gewöhnlich mit jeweils 10% bedacht werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 332 (300 in Hessen)


09.04.2020, 22:46

Die Petition wird vom Seminar Darmstadt stellvertretend für alle LiV in Hessen gestellt. Daher sollen diese, wie von Ihnen gefordert, im Titel Erwähnung finden.


Neuer Titel: Die Änderung des Erlasses zur zweiten Staatsprüfung in Hessen. Antragsteller: LiV des Landes Hessen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 218 (201 in Hessen)


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