Kraj : Gießen
Úspech
Prostredie

Die 'ROOS' soll für immer blühen !

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz
1 098 530 v Gießen

Petícia prispela k úspechu

1 098 530 v Gießen

Petícia prispela k úspechu

  1. Zahájená 2021
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Úspech

Petícia bola úspešná!

23. 07. 2021, 2:23

Angabe, wo der Offene Brief in voller Länge im Web zu finden ist unter Nennung der URL. Und worum es in dem Teil geht, der wegen Limitierung auf 5000 Zeichen hier nicht zu sehen ist.


Neue Begründung:

‚In der Roos‘ allein Grund ist genug für eine Kampagne. Der Widerstand für den Erhalt der Wiese ist aber auch Anlass für eine umfassende Forderung nach einem überfälligen Wendepunkt in Gießen im Umgang mit der Lebensgrundlage Boden hin zu einem Ende der Baupläne ins Grüne.

Die ganze Begründung mit weiterreichenden Forderungen und weiterreichendeArgumenten Forderungenzu Landwirtschaft, Ernährung, Wohnen, Bauwirtschaft , Ökologie und Schutz der Lebengrunglagen senden wir gerne zu. Hier ist die Textlänge zu limitiert. Bitte einfach eine Mail an in-der-roos@hollerbusch.work

Eine Zeit lang ist der Offene Brief voller Länge auch im Web dort lesen:

www.giessener-zeitung.de/2021/07/20/wiese-in-not/

1) Auf den im Bebauungsplan betroffenen hofnahen Flächen (mehr als die Bläulingswiese) haben die Schafe und Kühe des Naturland-Biohofs während der Stallzeit im Winter Auslauf. Würde diese Möglichkeit wegfallen wäre das dem viel zitierten Tierwohl sehr zuwider. Auch eine Halle müsste der Hof aufgrund der städtischen Planung aufgeben.

2) Im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13a BauGB setzt das Bundesverwaltungsgericht (mit Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, BVerwGE 169, 29-39 Rn. 25 f.) ein enges Verständnis an den Begriff „Innenentwicklung“. So genügt es nicht bloß, dass sich eine Fläche im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befindet, sondern es soll nur auf solche Flächen zugegriffen werden, die bereits baulich in Anspruch genommen wurden und durch die damit einhergehende Versiegelung ihre bodenrechtliche Schutzwürdigkeit jedenfalls teilweise schon verloren haben. Die zu erhaltenden Flächen bestehen aber aus landwirtschaftlich genutzten Wiesen, Streuobst und Gärten.

3) Das Abfangen und Aussetzen der Bläulinge an anderer Stelle wurde von der Unteren Naturschutzbehörde per Ausnahme zugelassen. Auf der Fläche wo die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge ausgesetzt wurden gab es schon Populationen beider Schmetterlingsarten.

Die Bestimmungen der s.g. Ausgleichsmaßnahme schreiben vor, die gewählte “Ersatzfläche“ bläulingsgerecht weiter zu entwickeln. Also durch gezielte Mahd die Falterfutterpflanze Wiesenknopf und die Wirtsameise zu fördern. Das dauert aber mehrere Jahre und rechtlich muss eine Ausgleichsmaßnahme erst volle Wirkung entfalten, bevor mit dem Grund der Maßnahme, also der Zerstörung an anderer Stelle begonnen werden darf. Im Jahr 2020 wurden zwar Bestimmungen für die Entwicklung der Fläche erlassen, aber prompt nicht eingehalten. Auch in 2021 wurden diese nur mangelhaft umgesetzt (Randsäume mit gemäht, zu tiefe Mahd, Schnittgut zu kurz liegen gelassen, zu schweres Gerät verwendet).

Zudem haben einige Wiesenknopf-Ameisenbläulinge den Weg zurück ‚In die Roos‘ gefunden. Das widerlegt die Behauptung, es würde sich um eine isolierte Population handeln. Damit liegt auch nahe, dass die Populationen „In der Roos“ für die umliegenden Teilgebiete des Natura 2000 Gebietes Auenwiese Josolleraue, in der die Bläulinge auch als Erhaltungsziele ausgewiesen sind, von Bedeutung sind.

4) Die Auffassung des NABU Landesverbandes Hessen, vertreten durch die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, dass die Maßnahmen des Abfangens und “Umsiedelns“ in diesem Jahr rechtswidrig sind manifestiert sich in verschiedenen Rechtsbehelfen. So ist dem ausführlichen Schreiben vom 14. Juni 2021 an die Untere Naturschutzbehörde Gießen dargelegt worden, mit welchen rechtlichen Mängeln die Abfang- und Ausgleichsmaßnahme behaftet ist. Dieses Schreiben ist auch Grundlage der am selben Tag eingelegten Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Gießen.

Zuletzt ist am 07. Juli '21 die Rechtsauffassung im Widerspruch gegen die der Ausgleichsmaßnahme zugrundeliegenden Ausnahmegenehmigung deutlich gemacht worden:

"Bezüglich der Widerspruchsbegründung beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 14.06.2021, indem wir bereits dargelegt haben, dass die erteilte Genehmigung nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 7 S. 3 BNatSchG entspricht und daher rechtswidrig ist. Es steht zu befürchten, dass der Erhaltungszustand der Population durch die Zerstörung der Teilpopulation „In der Roos“ verschlechtern wird. Der Ersatzlebensraum „Krebswiesen“ ist nicht geeignet, weitere Exemplare der Schmetterlingsart dort anzusiedeln. Vielmehr ist von einem gesättigten Zustand auszugehen.

... Es wird daher nochmals beantragt bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, sowie einer Entscheidung der beim Regierungspräsidium Gießen anhängigen Fachaufsichtsbeschwerde, den Vollzug auszusetzen." 

5) Trotz ökologisch widersinnigen Absammelns sind noch immer Bläulinge in unbekannter Menge ‚In der Roos‘. Und die Tiere finden nach der Verbringung zurück. Entscheidend für eine Erholung des Falterbestands sind eine hohe Dichte der Futterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameise – beides ist ‚In der Roos‘ gegeben, wenn sie nicht weiter zerstört wird.

6)

www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.htmlhttp

s://www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 300 (135 in Gießen)


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