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Dialog

Dienstleistungen im Postbereich - Verbot von Folienumhüllungen aus Kunststofffolien im Postvertrieb

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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21.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-18-273-004228
38124 Braunschweig
Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um eine
weitere Reduzierung unnötiger Plastikverpackungen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Umhüllungen aus Kunststofffolien im Postvertrieb zu
verbieten oder deren Verwendung nur in begründeten Sonderfällen zu erlauben.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, dass beispielsweise
Werbezeitschriften bis vor etwa zwei Jahren ohne Umhüllung versendet wurden.
Nunmehr sei zwingend eine Umhüllung vorgeschrieben, welche überwiegend aus
Kunststofffolien bestehen würde. Zu Recht beklagten Unternehmen, welche Altpapier
recycelten, dass zu viel Kunststoff im Altpapier Probleme bereite. Hierzu trügen
sicherlich auch unverlangte Werbesendungen in Kunststoffumhüllungen bei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 230 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 14 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Petitionsausschuss

Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle
vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass Umhüllungen von
Druckerzeugnissen im Postversand unterschiedlichen rechtlichen Regelungsbereichen
unterliegen. Während die Umhüllung von hochwertigen Druckerzeugnissen, wie z.B.
Büchern oder Magazinen, grundsätzlich eine Verpackung darstellt und somit dem
Geltungsbereich der Verpackungsverordnung (ab dem 1. Januar 2019 Verpackungsgesetz)
unterliegt, ist dies bei den vom Petenten angesprochenen Postwurfsendungen bzw.
Infopost u.ä. nicht der Fall.
Gemäß der Verpackungsverordnung trägt für die Entsorgung entsprechender
Verpackungen der Vertreiber die Produktverantwortung. Mit der Verpackungsverordnung
wurde die Wirtschaft umfassend verpflichtet, ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen
nach Gebrauch zurückzunehmen und zu bestimmten Quoten hochwertig zu verwerten.
Die Erfassung von Verpackungsabfällen ist in Deutschland seit vielen Jahren
flächendeckend eingeführt, insbesondere über die gelben Tonnen und Säcke, und deren
hochwertige Verwertung sichergestellt. Ein Verbot von Kunststoffverpackungen beim
Postvertrieb würde daher nicht dem verfassungsmäßigen Prinzip der Verhältnismäßigkeit
entsprechen. Zudem stünden einem Verbot europarechtliche Regelungen entgegen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Ausgestaltung der hier in Rede
stehenden Umhüllungen von Postwurfsendungen bzw. Infopost grundsätzlich der
unternehmerischen Freiheit unterliegt. Auch für solche Umhüllungen sind
deutschlandweit, übrigens wie für alle anderen Abfälle auch, effektive Erfassungs- und
Verwertungssysteme vorhanden. Hinzu kommt, dass keine eindeutig ökologisch
vorteilhafteren Alternativen zu Kunststoffumhüllungen bestehen. Insbesondere kann
nicht davon ausgegangen werden, dass Umhüllungen aus Papier in der ökologischen
Gesamtbetrachtung günstiger abschneiden, zumal der Inhalt in der Kunststoffumhüllung
Petitionsausschuss

besser vor Verschmutzung und Nässe geschützt wird. Vor diesem Hintergrund wäre die
Verhältnismäßigkeit eines Verbots solcher Umhüllungen ebenfalls nicht gegeben.
Unabhängig davon macht der Petitionsausschuss abschließend darauf aufmerksam, dass
die EU-Kommission im Januar 2018 ihre Strategie gegen Plastikmüll vorgestellt hat. Diese
zielt darauf ab, viel mehr Plastik zu recyceln und weniger in die Umwelt gelangen zu
lassen. Deshalb sollen bis 2030 alle Kunststoffe wieder verwertbar sein. Die
EU-Kommission hat bereits 250 Mio. Euro gegeben und bis 2020 sollen weitere 100 Mio.
Euro für die Forschung, um die Stoffe weiter zu entwickeln, bereitgestellt werden.
Abfallannahmestellen in Häfen sollen verhindern, dass der Müll über Bord gekippt wird.
An Land will die Kommission EU-weit eine sortenreinere Sammlung von Kunststoffen
voranbringen, denn damit wird die Verwertung einfacher und billiger. Schätzungen
zufolge ließen sich dadurch die Recyclingkosten um rund 100 Euro pro Tonne senken.
Das soll die Pläne auch für die Plastikbranche attraktiver machen.
Überdies hat die EU im Juni 2019 die EU-Richtlinie über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt beschlossen, um Umwelt
und Meere besser zu schützen. Ziel der Richtlinie ist es, die Herstellung und Benutzung
von Kunststoffprodukten einzuschränken. Dies schließt insbesondere ein Verbot von
Strohhalmen, Ballonhaltestangen, Wattestäbchen sowie Einweggeschirr ein. Außerdem
sollen die Hersteller für Umweltschäden finanziell in die Pflicht genommen werden.
Die EU-Richtlinie ist bis Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung
strebt die Bundesregierung möglichst schon vor 2021 an. Der Petitionsausschuss
empfiehlt dem Petenten insoweit, den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens den Medien
zu entnehmen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit es um eine weitere Reduzierung unnötiger Plastikverpackungen geht und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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