Región: Alemania

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Deinstallierung von Bloatware (Bläh-Software) auf elektronischen Endgeräten

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
326 Apoyo 326 En. Alemania

No se aceptó la petición.

326 Apoyo 326 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:05

Pet 1-18-09-9021-007756

Dienstleistungen im
Telekommunikationsbereich


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass vorinstallierte Anwendungen (sogenannte
Bloatware) auf Endgeräten, wie Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten, vom
Nutzer deinstallierbar sein müssen. Zudem soll der Nutzer das Betriebssystem ohne
Verlust der gesetzlichen Gewährleistung auf solchen Endgeräten frei wählen können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass vorinstallierte
Anwendungen, welche man nicht ohne Verlust der Garantie/Gewährleistung
deinstallieren könne, auf Smartphones und ähnlichen Geräten oftmals die
Funktionalität der Geräte mindern würden und ungewollte Kosten für die Nutzer der
Geräte verursachen könnten. Zudem reduzierten solche Anwendungen die laut
Beschreibung zur Verfügung stehende Speicherkapazität. In Südkorea seien nicht
löschbare Anwendungen bereits gesetzlich verboten. Mit der Petition wird gefordert,
dass die Nutzer solcher Geräte ebenfalls die freie Wahl der Betriebssysteme haben
sollten, da sie durch bereits installierte Firmware im möglichen Funktionsumfang und
in der zur Verfügung stehenden Leistung stark eingeschränkt seien. Eine alternative
Firmware biete erfahrenen Nutzern die Möglichkeit, das System ihren Wünschen
entsprechend anzupassen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 326 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass in Deutschland Smartphones,
Tablets und ähnliche Geräte mit vorinstallierten Anwendungen (sogenannte
Bloatware) verkauft werden. Die Anzahl der vorinstallierten Anwendungen und der
dadurch belegte Speicherplatz hängt dabei auch davon ab, ob es sich um Geräte
handelt, die von Telekommunikationsanbietern z. B. im Rahmen des
Vertragsabschlusses oder der Vertragsverlängerung eines Mobilfunkvertrages
vergünstigt an Kunden verkauft werden. Die vorinstallierten Anwendungen können in
einer solchen Konstellation ein Grund sein, weshalb Smartphones oder Tablets
vergünstigt an Kunden abgegeben werden können. Das Geschäftsmodell besteht
somit darin, dass ein Teil des Kaufpreises für ein solches Gerät nicht mit Geld,
sondern mit der Vorbelegung des Speicherplatzes durch bestimmte Anwendungen
gezahlt wird. In Deutschland können auch Geräte ohne ein solches „Branding“
erworben werden, die im Vergleich zu den gleichen Modellen mit „Branding“ teurer
sind, aber über erheblich weniger vorinstallierte Anwendungen verfügen.
Der Ausschuss hebt hervor, dass Geschäftsmodelle von Unternehmen vom Staat
nicht vorgeschrieben werden. Erst wenn sich auf einem Markt ein Marktversagen
einstellt, besteht für den Gesetzgeber die Notwendigkeit einzugreifen. Nach
fachlicher Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie scheint
dies derzeit noch nicht der Fall zu sein, zumal es im Markt durchaus Unterschiede
bezüglich der Anzahl der vorinstallierten Anwendungen und der dadurch belegten
Speicherkapazität auf den Geräten gibt. Der in der Petition herangezogene Vergleich
mit Südkorea trägt zum derzeitigen Zeitpunkt nach Ansicht des Ausschusses nicht,
da das Gesetz in Südkorea eingeführt wurde, weil dort Smartphones mit teilweise
40 und mehr vorinstallierten Apps verkauft wurden.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass irreführende Angaben der Verkäufer
von Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten bezüglich zusätzlich entstehender
Kosten durch vorinstallierte Anwendungen oder des verfügbaren Speicherplatzes
vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst werden und unzulässig sind,
so dass es unter diesem Gesichtspunkt nach Auffassung des Ausschusses keiner
Gesetzesänderung bedarf.

Zu der mit der Petition erhobenen Forderung, dem Nutzer eine freie Wahl des
Betriebssystems für Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte ohne Verlust der
gesetzlichen Gewährleistung zu ermöglichen, macht der Ausschuss darauf
aufmerksam, dass die Hersteller dieser Geräte die im Markt verfügbaren
Betriebssysteme für ihre jeweilige Geräte modifizieren, um die Hard- und Software
optimal zu verschmelzen. Der Hersteller verkauft in der Regel nicht direkt an den
Endkunden bzw. Verbraucher, sondern schaltet auf verschiedenen Ebenen Händler
zwischen. Der letztstufige Händler verkauft das Gerät an den Verbraucher, wobei
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer entstehen. Der
Ausschuss merkt an, dass die einzelnen Hersteller ein begründetes Interesse daran
haben, dass auf den von ihnen hergestellten Geräten ein Betriebssystem installiert
ist, das den Gegebenheiten des jeweiligen Geräts angepasst ist und auch eingehend
im Herstellungsprozess erprobt wurde. Wird ein anderes Betriebssystem verwendet,
besteht die Gefahr, dass der Händler (Verkäufer) und über verschiedene
Handelsstufen auch der Hersteller für Mängel verantwortlich gemacht wird, die nicht
auf sein Produkt, sondern die Modifikation des Geräts durch den Käufer
zurückgehen. Dies wäre eine unangemessene Benachteiligung des Herstellers. Dem
Endverbraucher bleibt es aber unbenommen, das auf einem Smartphone, Tablet
oder ähnlichem Gerät installierte Betriebssystem zu deinstallieren und ein
Betriebssystem seiner Wahl zu installieren.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis derzeit keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zu erkennen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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