Regiune: Germania

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Keine Abschaffung der analogen oder ISDN-Anschlüsse

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
207 de susținere 207 in Germania

Petiția este respinsă.

207 de susținere 207 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:09

Pet 1-17-09-9021-055553Dienstleistungen im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die geplante Abschaffung der
ISDN-Telefone aus Gründen der Notfallversorgung untersagt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass aus
Kostenersparnisgründen geplant sei, ab 2016 - 2018 nur noch reine internetbasierte
VOIP-Telefonie anzubieten und ISDN-Telefone abzuschaffen. Diese Umstellung habe
zur Folge, dass nach einer Störung im Stromnetz, z. B. im Kriegsfall oder in anderen
Notfällen, keine Notrufe mehr abgesetzt werden könnten. Es sei dann generell kein
Telefongespräch mehr möglich. Bisher sei der Strom zum reinen Telefonieren im
Telefonnetz bereitgestellt worden, und man habe mit den einfachsten Telefongeräten
noch telefonieren können. Im Hinblick auf den Grundsatz der Notfallversorgung sowie
die Veränderung der Sicherheitslage sollte eine verstärkte Beachtung dieser
Grundversorgungsthematik erfolgen. Vor diesem Hintergrund müsse die vollständige
Abschaffung der ISDN-Telefonie aus Gründen der Notfallversorgung untersagt werden.
Zugleich müsse durch geeignete Maßnahmen der Erhalt einiger Notruftelefonstellen,
die noch direkt am Festnetz angeschlossen seien, sichergestellt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
207 Mitzeichnungen und 17 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG)
durchgängig technologie- und standardneutral ausgestaltet ist, so dass es den
Netzbetreibern auch ermöglicht, ihre Netze entsprechend dem technischen Fortschritt
weiter zu entwickeln und auszubauen. Hierzu gehören auch die im
Telekommunikationsgesetz enthaltenen Vorgaben zu technischen Schutzmaßnahmen
in den Telekommunikationsnetzen im Allgemeinen (§ 109 TKG) und zu
Notrufverbindungen im Besonderen (§ 108 TKG).
Diese Vorschriften finden jedoch ihre natürlichen Grenzen in den grundlegenden
technischen Eigenschaften der für die jeweiligen Telekommunikationsdienste
erforderlichen technischen Einrichtungen. Die Anforderungen an moderne
Telekommunikationssysteme sind heutzutage davon geprägt, dass sie den Kunden
neben den Möglichkeiten der Sprachkommunikation auch eine schnelle
Datenübertragung, insbesondere für den Zugang zum Internet, bereitstellen müssen.
Die derzeit verfügbaren Technologien benötigen dazu sowohl für die Endgeräte als
auch für die Übertragungsstrecke zwischen Endgerät und Netzknoten eine externe
Energieversorgung, was im Hinblick auf deren Ausfall grundsätzlich die in der Petition
dargestellten Risiken birgt.
Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass die mit der Petition erhobene Forderung
nach einem Festhalten an bisherigen Telekommunikationstechnologien die Probleme
nur scheinbar löst, weil diese mittlerweile technisch überholten Einrichtungen seit
Jahren weltweit nicht mehr hergestellt werden und auch keine Ersatzteile mehr
beschaffbar sind. Dementsprechend ist auch kaum noch Fachpersonal verfügbar, das
diese Einrichtungen betreiben und warten könnte.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die jüngeren größeren Ausfälle
bei der Stromversorgung gezeigt haben, dass eine gewisse Unabhängigkeit der
Telekommunikationsmöglichkeiten von der Stromversorgung, insbesondere der
Möglichkeiten zum Absetzen von Notrufen, in der Nutzung von (einfachen)
Mobilfunkgeräten bestehen kann.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss
im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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