Regija: Njemačka

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Notruf via VoIP und Mobilfunk auch bei Stromausfall

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
206 206 u Njemačka

Peticija je zaključena.

206 206 u Njemačka

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

04. 03. 2016. 03:26

Pet 1-18-09-9021-007755

Dienstleistungen im
Telekommunikationsbereich


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Mit der Eingabe wird eine Verpflichtung der Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze gefordert, zu gewährleisten, dass ein Notruf via VoIP und
Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen abgesetzt werden kann.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 206 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Netzbetreiber dazu übergegangen seien, nur noch Voice over Internet Protocol
(VoIP)-Anschlüsse zu vertreiben und die Handynetze nicht mehr flächendeckend mit
Notstrom zu versorgen. Daher bestehe die Notwendigkeit, die Netze nun wieder so
abzusichern, dass eine Kommunikation mit den Notrufzentralen auch im Falle eines
Stromausfalls oder bei ähnlichen Störungen möglich sei. Hierzu müsse durch die
Anbieter von Festnetzlösungen eine Notstromversorgung bis zum Endgerät des
Verbrauchers, ähnlich wie bei den herkömmlichen Festnetzanschlüssen, zur
Verfügung gestellt werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre Power over Ethernet (PoE),
um den Router und ein angeschlossenes kabelgebundenes Telefon zu versorgen.
Auch eine verbindliche flächendeckende Notstromversorgung der Handymasten
müsse beschlossen werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die keinen

Festnetzanschluss besäßen. Es könne nicht sein, dass im 21. Jahrhundert keine
Möglichkeit bestehe, Hilfe zu rufen, wenn es zu einem Stromausfall komme.
Entsprechende Vorfälle in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Gesetzgeber
zur Gewährleistung der Sicherheit hier regulierend eingreifen müsse.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement hinsichtlich der Etablierung von funktionierenden
Notrufsystemen zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Der
Ausschuss unterstützt das Anliegen der Petenten, dass jederzeit die Möglichkeit
bestehen muss, einen Notruf absetzen zu können.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss ausdrücklich hervor, dass das
Telekommunikationsgesetz (TKG) technik- und standardneutral ausgestaltet ist,
damit es für zukünftige technische Innovationen offen ist und den Netzbetreibern
ermöglicht, ihre Netze entsprechend dem technischen Fortschritt weiterzuentwickeln
und auszubauen. Hierzu gehören auch die im TKG enthaltenen Vorgaben zu
technischen Schutzmaßnahmen in den Telekommunikationsnetzen im Allgemeinen
(§ 109 TKG) und zu Notrufverbindungen im Besonderen (§ 108 TKG).
Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seiner
Stellungnahme an den Petitionsausschuss ausgeführt, dass diese Vorschriften ihre
natürlichen Grenzen jedoch in den grundlegenden technischen Eigenschaften der für
die jeweiligen Telekommunikationsdienste erforderlichen technischen Einrichtungen
fänden. Die Anforderungen an moderne Telekommunikationssysteme seien
heutzutage davon geprägt, dass sie den Kunden neben den Möglichkeiten der
Sprachkommunikation auch eine schnelle Datenübertragung, insbesondere für den
Zugang zum Internet, bereitstellen müssten. Die derzeit verfügbaren Techniken
benötigten dazu sowohl für die Endgeräte als auch für die Übertragungsstrecke
zwischen Endgerät und Netzknoten eine externe Energieversorgung, was im Hinblick
auf deren Ausfall grundsätzlich die in der Petition dargestellten Risiken berge.

Ausweislich der Stellungnahme des BMWi löse die mit der Petition erhobene
Forderung nach einem Festhalten an bisherigen Telekommunikationstechniken die
Probleme aber nur scheinbar, weil diese mittlerweile technisch überholten
Einrichtungen seit Jahren weltweit nicht mehr hergestellt würden und auch keine
Ersatzteile mehr beschaffbar seien. Dementsprechend sei auch kaum noch
Fachpersonal verfügbar, das diese Einrichtungen betreiben und warten könnte.
Nach Einschätzung des BMWi hätten die jüngeren größeren Ausfälle bei der
Stromversorgung gezeigt, dass eine gewisse Unabhängigkeit der
Telekommunikationsmöglichkeiten von der Stromversorgung, insbesondere der
Möglichkeiten zum Absetzen von Notrufen, in der Nutzung von (einfachen)
Mobilfunkgeräten bestehen könne.
Der Petitionsausschuss hat – insbesondere auch vor dem Hintergrund der
Ankündigung der Deutschen Telekom AG, die analogen und ISDN-Anschlüsse bis
2018 auf Internet-Telefonie umzustellen – jedoch grundsätzlich Verständnis für das
Anliegen der Petition, da ein funktionierendes Notrufsystem zum Wohl und zur
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar ist, um mittels
Telekommunikation schnellstmöglich einen Hilferuf absetzen zu können.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss ferner auf die Absicht der
Bundesregierung aufmerksam, Systeme einzuführen (z. B. eine zentrale Nummer für
SMS-Notrufe oder eine Notruf-App) und das TKG dahingehend zu ändern, dass sich
Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne
zurückgerufen werden zu müssen. Zudem soll die Entwicklung und der Einsatz von
bundesweiten Warn- und Informationssystemen, mit denen Bürgerinnen und Bürger
per SMS, E-Mail oder über eine App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen
informiert werden können, gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund und insbesondere im Hinblick auf die dem Staat obliegende
Aufgabe der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit empfiehlt der
Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung, die Petition der Bundesregierung
– dem BMWi – als Material zu überweisen, um auf das mit dem Anliegen zum
Ausdruck gebrachte Sicherheitsbedürfnis besonders aufmerksam zu machen und die
Bundesregierung zu ermutigen, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren,
technische und finanziell realisierbare Lösungen für das mit der Petition zum
Ausdruck gebrachte Szenario zu suchen.

Zugleich empfiehlt der Ausschuss, die Petition den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für eine parlamentarische
Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite