Regiune: Germania
Internet

Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie

Petiția se adresează
Niedersächsischer Landtag, Kultusministerkonferenz, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
8.394 8.098 in Germania

Colectia terminata

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  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog cu destinatarul
  5. Decizie

31.12.2022, 20:10

Mehr als ein Jahr ist vergangen seit Einreichen unserer Petition „Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie“ – Zeit für ein update:
Vom Hauptadressaten der Petition, der Kultusministerkonferenz, habe ich entgegen mündlicher Zusagen (bei meinen wdh. telefon. Nachfragen), bisher leider keine Antwort und Reaktion erfahren. Die intendierte Fahrtrichtung scheint auch eher in die entgegengesetzte Richtung zu gehen: Noch frühere Digitalisierung bereits der Grundschulen, meist ohne effektive Schutzmaßnahmen. So warb bei unserer Landtagswahl in Niedersachsen die hiesige SPD mit der Ausstattung mit Tablets ab der 1. Klasse. Dass man damit auf Stimmenfang gehen kann, zeigt, wie gering Internetrisiken und Kinderschutzanliegen im öffentlichen Bewusstsein priorisiert sind. Cui bono?
Vom Land Niedersachsen erhielt ich im Sommer eine ausführliche schriftliche Antwort, die zusammengefasst besagt: Die Eingabe wird nicht berücksichtigt und gilt als erledigt, denn: Wir tun schon alles Notwendige. „Medienbildung“ sei in den curricularen Vorgaben fest implementiert. Im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ seien „Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände“ förderfähig. An Geldströmen für eine überall verfügbare digitale Nabelschnur in und um die Schulen mangelt es also nicht. Und unsere Forderung nach Umsetzung von § 184 StGB bzw. verpflichtender Schutzsoftware? Hier wird aus einem Gesetz eine Option: „In Anwendung des JuSchG kommen in der Praxis in schulischen Netzwerken mit Anbindung an das Internet oft Firewalls oder Filtersoftware (z.B. JusProg) zum Einsatz… Ein vergleichbarer Softwarefilter kann auch auf schulischen digitalen Endgeräten installiert werden.“ Reicht "oft" und "kann"...? In unserer Beratungspraxis erleben wir weiterhin zunehmend, dass Pornos auf schulischen Tablets geschaut und weitergeschickt werden, incl. sexueller Belästigung von Mitschülerinnen. Als Beleg für eine ausreichende Prävention werden präventive Projekte (darunter sinnvolle, gute Initiativen), Onlinekurse und Veranstaltungen verschiedener Institutionen genannt. Darunter aber auch solche, die seit Jahren kindlichen und jugendlichen Pornografiekonsum verharmlosen oder sogar befürworten. Diese in der Sexualpädagogik weit verbreitete sogen. „sex-positive“ Haltung wird i.d.R. damit begründet, dass Pornografie Heranwachsenden zur Erregungssuche und Selbstbefriedigung nütze, ihnen neue Ideen für ihren Sex liefere und der Förderung sexueller Vielfalt diene. Cui bono?
Wenn die Interessen Erwachsener, seien sie wirtschaftlicher (frühe Digitalisierung), sexueller oder ideologischer Art, in Politik und Gesellschaft eine gesunde Entwicklung von Kindern zunehmend gefährden, wie dies inzwischen auf vielen Ebenen geschieht, ist es um eine Gesellschaft nicht gut bestellt. In den Worten Nelson Mandelas: „Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art und Weise, wie sie mit ihren Kindern umgeht. Unser Erfolg muss am Glück und Wohlergehen unserer Kinder gemessen werden, die in einer jeden Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und deren größter Reichtum sind.“
In diesem Sinne lohnt es sich, trotz aller Hindernisse, weiter Eltern, Lehrkräfte und auch die Politik zu sensibilisieren und auf ihren Schutzauftrag hinzuweisen, damit 2023 für Kinder ein besseres Jahr wird - und damit auch für das Wohl unserer Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen einen zuversichtlichen Start in das Neue Jahr,
herzliche Grüße
Tabea Freitag


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