Regiune: Dormagen
Mediu inconjurator

Dormagen: Der Wald und die Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße sollen bleiben!

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Petiția se adresează
Rat der Stadt Dormagen
1.371 966 in Dormagen

Termenul limită de procesare a expirat

1.371 966 in Dormagen

Termenul limită de procesare a expirat

  1. A început 2019
  2. Colectia terminata
  3. Trimis pe 21.01.2020
  4. Dialog
  5. A eșuat

07.05.2020, 12:24

Am 12.Mai 2020 wird ab 14 Uhr der Hauptausschuss der Stadt Dormagen tagen. Über die weitere Behandlung unserer Petition wird unter Tagesordnungspunkt 8.2. beraten. www.buergerinfo.dormagen.de/vo0050.php?__kvonr=10805&voselect=3630
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung entspricht nicht unseren Erwartungen und entspricht auch in der Begründung in vielen Teilen nicht den Tatsachen.
Wir werden die Möglichkeit nutzen, die Petition während der Sitzung im Hauptausschuss weiter zu begründen und somit die Ausschussmitglieder zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Hierzu werden wir anschließend berichten.

Im Vorfeld findet am 08.05.2020 in der Zeit von 18 bis 19 Uhr auf dem Paul-Wierich-Platz vor dem Historischen Rathaus eine Klapper-Ratter-Flöt-Demo statt. Die Behörden haben unseren Vorstellungen nichts entgegen gesetzt, da die begrenzte Teilnehmerzahl (d.h. die Anzahl der ständig anwesenden Personen) auf 29 beschränkt ist und durch Bodenmarkierungen der nach Infektionsschutzgesetz erforderliche Mindestabstand zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewahrt sein wird.

Wir rufen nicht, wir bleiben auf dem Platz. Wenn eine oder einer aus dem Veranstaltungsort weggeht, kann jemand nachrücken.

Wir werden mit mitgebrachten Ratschen, Klappern, Trillerpfeifen, Schlüsseln, Löffeln u.a. ab 18 Uhr im 5-Minuten-Abstand für jeweils 1 Minute KRACH machen und hiermit auf den Erhalt unserer Wald-, Grün-, Frei- und Erholungsflächen in Dormagen pochen.

Wir alle stehen in der Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen sowie wie Tiere zu schützen.

Im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung sind diese durch Artikel 20a des Grundgesetzes durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung geschützt.

Für interessierte Teilnehmer legen wir daher mehrere Exemplare des Grundgesetzes in Deutsch sowie in arabischer und türkischer Übersetzung zur Mitnahme aus.

Wir freuen uns auf Sie.

Viele Grüße
Brigitte Savlidis und Volkmar Ortlepp


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