Piirkond : Saksamaa
Pilt petitsioonist EEG und KWK-Strom fairer vermarkten, Umlagen anders berechnen, EEG-Umlage senken
Energia

EEG und KWK-Strom fairer vermarkten, Umlagen anders berechnen, EEG-Umlage senken

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium & Petitionsausschuss
31 Toetav 31 sees Saksamaa

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

31 Toetav 31 sees Saksamaa

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

01.04.2022 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


31.03.2021 08:09

Liebe Unterzeichner und Unterstützende meiner Petition,

die Zeit zum Unterzeichnen ist nun seit 10.3. abgelaufen.

Die Petition ist nun zur Einreichung fertig - die maximale Zeit ist abgelaufen.
Die Statistik zeigt, dass auf "den letzten Metern" die Anzahl der Befürworter sich stark erhöht hat. Ich überlege nun, ob ich die Petition inhaltlich nochmals einstellen oder in irgend einer Form verlängern kann, um mehr Befürworter zu finden.
Wie seht ihr das?
Ich bitte um Rückmeldung - ansonsten würde ich die Petition spätestens Anfang Juni einreichen.


11.02.2021 06:39

Flüchtigkeitsfehler, Hinweise eines Unterzeichnenden per E-Mail, Kommas, Satzbau


Neuer Petitionstext:

Zielgruppe:

Alle diejeningendiejenigen, die Strom verbrauchen und EEG-Umlage zahlen müssen.

Alle die Ihren Strom selbst erzeugen und für den Eigenverbrauch selbst bezahlen müssen.

Alle diejenigen, die dagegen sind, dass grüner Strom zum SpotpreisSpottpreis vermarktet wird, aber beim Verbraucher so nicht mehr ankommt.

Derzeit deckt die von allen Letztverbrauchern zu zahlende Umlage die Differenz zwischen mittlerem Strompreis an der Strombörse in Leipzig für "Graustrom" und EEG-Vergütung. Die EEG-Vergütung diewird in Abhängigkeit des Anlagentyps ermitteltermittelt. wird.

Anstatt demden Börsenstrompreis als unteres Maß zu setzen, sollten die Strommengen anhand der Spannungsebenen mit geeigneteren Preisen bewertet werden.

Im Gebiet der Netzbetreibers, jedoch mindestens bis zum Übergang zu Mittelspannung (ab 10 kV) sollte der dort übliche Marktpreis für Privathaushalte oder falls nicht verfügbar der Grundpreis des Netzbetreibers angesetzt werden.

Alternativ kann auch der Arbeitspreis aus den Brennstoffkosten konventioneller Erzeuger (Kohle, Uran, Gas, Öl ...) geteilt durch den üblichen Nutzungsfaktor (üblich 0,35) von Wärme-Kraftwerken und geteilt durch die produzierte Strommenge ermittelt werden.

Liegen höhere Nutzungsgrade vor, sind diese nachzuweisen. Spitzenlastkraftwerke brauchen hierbei nicht berücksichtigt zu werden.

Messeinrichtungen an den Grenzen der Netzbetreiber sind bereits vorhanden, da sonst ein geordneter Betrieb nicht möglich wäre. Nur für die Mengen, die Einspeisungen in die Hochspannungsebene (ab 100kV) oder in Gebiete anderer Netzbetreiber betreffen, soll der günstigere Börsenstrompreis als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Die Höhe der EEGEEG- und KWK-Vergütungen bleiben davon unberührt.

Die Petition soll auch dann weiterverfolgt werden, wenn die Umlage durch eineeinen andere öffentlichen Zuschuss,Zuschuss z.B.(z.B. aus Steuereinahmen oder vergleichbares teilweise oder ganzSteuereinnahmen) finanziert wird.



Neue Begründung:

Trotz Abzug aller gesetzlichen Umlagen liegt der ausgewiesene Arbeitspreis bei den meisten HaushaltenskundenHaushaltskunden (rd. 5 cent/kWh) erheblich über dem durchschnittlichen Börsenstrompreis (rd. 2 ct. /kWh). Diese Schere wird durch die aktuelle Regelung weiter auseinander getrieben, da das Angebot der EEG- und KWK Anlagen weiterhin steigend ist. Teilweise stellen sich temporär negative Preise ein. Es ist nicht erforderlich, dass Strom der bereits in der Region physikalisch verbraucht wird (insbesondere Mittelspannung und Niederspannung)Niederspannung), teilweise sogar noch innerhalb eines Gebäudes, kaufmännisch anders bewertet wird. Die Strombörse ist für die Mehrzahl der Verbraucher nicht verfügbar und daher auch (zumindest für sie) keine alleinige Grundlage. Gegenüber GroßverbrauchernGroßverbrauchern, die daran teilnehmen könnenkönnen, stellt dies eine Benachteiligung dar. Manche sind sogar von der Umlage befreit. Die Umlagemenge in EUR wird sich erheblich reduzieren und/oder die Arbeitspreise den Börsenpreisen annähern, ich schätze mindestens im 2-stelligen Prozentbereich. Da alle angesprochenen Messeinrichtungen vorhanden sind und die Daten ohnehin erhoben werden, stellt diese Regelung keinen erheblichen Mehraufwand dar. Zusätzlich könnte sich die Bereitstellung von Minutenreserven wieder lohnen.

Zusammenfassung: Es wird die Menge des EEG-Umlagepflichtigen Strom und der Einheitspreis erheblich reduziert (geschätzt zwischen zwischen 15% - 30%)30%). Die EEG-Umlage wird wieder auf mehr Akzeptanz stoßen, ganz ohne diese Umlage wird die Energiewende nicht zu stemmen sein.

Anbei noch eine Metapher zur Erläuterung:

Sie halten zu Hause 10 Hühner, diese legen in der Woche 20 Eier. Davon brauchen Sie selbst einige pro Woche, mal zum Frühstück, mal für einen Kuchen etc. Die Hühner sind glücklich, die Haltung ist einwandfrei. Auf dem Markt würden Sie für gleichwertiges ca. 30 - 40 cent pro Ei zahlen. Die anderen 10 Eier sind zunächst übrig. Diese geben Sie du regelmäßig an einer Zentrale ab.

Also vermarkten Sie diese unmittelbar in deiner Nachbarschaft, weil zum einen Bedarf da ist und zum anderen es ja auch schade drumdarum wäre. Das funktioniert einige Jahre gut, und deshalb machen das andere Leute nach.

Nach einiger Zeit schlagen die Einkäufer der Zentrale bei Ihnen auf und erklären, dass sie nur noch maximal 5-10% zahlen können von demdem, was Sie sonst erhalten, da es der Markt des Großhändlers nicht anders hergebe und ab und zu müssten welche auch kostenpflichtig entsorgt werden, aberwerden. Aber bisher würde man Sie ja damit dann nicht belangen. Damit Sie jedoch mehr erhalten, gäbe es ein Gesetz dass jeden Konsumenten zu einer Umlage verpflichtet, die sie direkt an Sie weiterreichen, und Sie jetzt immerhin ca. 50% deines ursprünglichen Preises erhalten.(Dass sie deinIhr Produkt zusammen mit Massentierhaltung vermarktet wird und dadurch der Preis in den Keller geht, da könne man halt auch nichts machen, dass sei eben so.) Sie fragen sie, wo denn deinedie Produkte hin kämen und erhalten mit Verweis auf den Datenschutz, dass sie das nicht sagen dürften.

Da es dichSie doch interessierst, markierstmarkieren Sie Ihre Ware. ... Ein paar Tage später finden Sie einige davon bei der Nachbarin, die damit gerade Pfannkuchen backt. Sie fragen sie, was sie dafür bezahlt hat - na das übliche, 35 cent pro Ei...Die Frage ist, ob der Einkaufspreis des Großhändlers im Nahbereich noch gerechtfertigt ist.

Soweit die Metapher. Ersetze jetzt noch Ei durch kWh (Kilowattstunde) und Großhändler durch Netzbetreiber die Beträge stimmen in etwa.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (14 in Deutschland)


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