Eigenheimzulage - Einführung einer "Eigenheimzulage für Altbauten"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:04

Pet 2-18-08-6119-034879

Eigenheimzulage


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit sie auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Gebäude zur
Förderung strukturschwacher Räume aufmerksam macht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert die Einführung einer "Eigenheimzulage für Altbauten". Dadurch
soll dem Leerstand der Innenstädte im ländlichen Bereich entgegengewirkt werden.
Dort sei oftmals ein Leerstand von Gebäuden in einer Größenordnung von 30 bis
60 % festzustellen.
Damit soll das Interesse bei Wohnraumbeschaffung wieder verstärkt auf
Investitionen in den Altbau verlagert werden.
Zur weiteren Begründung wird auf den Inhalt der Petition verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und von 46 Personen mitgezeichnet. Die Zahl der Diskussionsbeiträge beträgt 44.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte und der
Argumente des Petenten wie folgt zusammenfassen:
Das Wohnungsangebot in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Während
vor allem in Groß- und Universitätsstädten angespannte Wohnungsmärkte mit
hohem Mietniveau vorherrschen und mithin großer Bedarf an Wohnungsneubauten
besteht, ist in anderen – insbesondere ländlichen – Regionen die Zunahme von

Wohnungsleerständen zu verzeichnen. Investitionsbedarf in Altbauten ist daher nicht
bundesweit, sondern nur in bestimmten Regionen gegeben. Anderenfalls besteht die
Gefahr von Fehlallokationen.
Bereits nach geltendem Einkommensteuerrecht werden Baumaßnahmen an
Altbauten steuerlich gefördert. So ermöglicht § 7h Einkommensteuergesetz (EStG)
erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei
Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Nach
§ 7i EStG werden Baumaßnahmen, die zur Erhaltung von Baudenkmälern oder zu
deren sinnvoller Nutzung erforderlich sind, steuerlich durch erhöhte Absetzungen
begünstigt. Für Baumaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Baudenkmälern bzw. Gebäuden in Sanierungsgebieten/städtebaulichen
Entwicklungsbereichen sieht § 11f EStG eine steuerliche Begünstigung mittels Abzug
wie Sonderausgaben vor. Zudem ist das Eigenheimrentengesetz zum 1. Januar
2008 in Kraft getreten. Damit ist das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die
steuerlich geförderte Altersvorsorge, die "Riester-Rente" integriert. Daneben fördert
der Bund mit direkten Förderprogrammen Maßnahmen "rund ums Bauen und
Wohnen", beispielsweise über das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung".
Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen, sie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Notwendigkeit
von Investitionen in bestehende Gebäude zur Förderung strukturschwacher Räume
aufmerksam macht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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