Regiune: Germania

Eigenleistungen - Gestaffelte Praxisgebühr für Patienten in der Notaufnahme

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
116 de susținere 116 in Germania

Petiția este respinsă.

116 de susținere 116 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:51

Pet 2-17-15-82713-033124Zuzahlungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Praxisgebühr bei Notfallaufnahmen von
Krankenhäusern – am Schwerebild der Erkrankung orientiert – komplett erlassen
wird bzw. bei nicht akut bedrohlichen Fällen in Stufen erhöht wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 116 Mitzeichnungen sowie
104 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass durch das "Gesetz zur
Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen" vom 20.12.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 die sog.
Praxisgebühr (bisher § 28 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
abgeschafft wurde.
Mit der Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 sollte vor allem das Ziel erreicht
werden, die Anzahl der unnötigen Arztbesuche zu verringern. Studien, die einen
längeren Zeitraum betrachten, kommen zu dem Ergebnis, dass die Praxisgebühr das
Inanspruchnahmeverhalten ab dem Jahr 2005 nicht signifikant gesenkt hat.

Die grundsätzliche Abschaffung der Praxisgebühr unter Beibehaltung der
Praxisgebühr für den Notfallbzw. Notdienst wäre nach Aussage der
Bundesregierung gegenüber dem Petitionsausschuss nicht sachgerecht gewesen.
Versicherte mit Befreiungsausweis der Krankenkasse würden dann auch weiterhin
im Notfall bzw. Notdienst keine Praxisgebühr zahlen. Für die übrigen Versicherten
erscheint es schwer vermittelbar, warum gerade eine Notfallinanspruchnahme
außerhalb der Sprechstundenzeiten, d. h. dringende (nicht auf den nächsten
Werktag aufschiebbare) ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, mit einer
Zuzahlung belastet wird. "Echte" Notfall-Patienten haben grundsätzlich keine andere
Möglichkeit als die Inanspruchnahme des Notdienstes. Sie dürften sich daher
diskriminiert sehen. Nicht auszuschließen ist nach Aussage der Bundesregierung
ferner, dass Versicherte zur Vermeidung der Praxisgebühr von der Inanspruchnahme
dringend notwendiger Notfallleistungen abgehalten oder zu noch höheren Kosten
durch die Inanspruchnahme des ärztlichen Rettungsdienstes beitragen würden.
Gegen die mit der Petition vorgeschlagene Differenzierung der Zuzahlungshöhe in
Abhängigkeit vom "Schwerebild der Erkrankung" spricht zudem, dass auch bei den
sonstigen Zuzahlungen im Arzneimittel-, Heilmittel- und Hilfsmittelbereich sowie bei
stationärer Behandlung im Krankenhaus eine Differenzierung nicht vorgesehen ist.
Durch die Abschaffung der Praxisgebühr werden die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie
die Notfallambulanzen der Krankenhäuser von einem erheblichen bürokratischen
Aufwand entlastet. Die hierdurch gewonnene Zeit kann unmittelbar in die Versorgung
der Patientinnen und Patienten fließen. Damit wird auch die mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) verfolgte Zielsetzung, die
Bedingungen für eine bessere medizinische Versorgung zu schaffen, fortgesetzt.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen und
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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