Ein- und Ausreisefragen - Keine Lösegeldzahlungen an terroristische Vereinigungen für entführte deutsche Staatsbürger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 3-18-05-004-012472

Ein- und Ausreisefragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweisen entsprochen
worden ist. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass deutsche Staatsbürger, die durch terroristische
Vereinigungen ihrer Freiheit beraubt werden, nicht durch Lösegeldzahlungen
freigekauft werden dürfen.
Er legt dar, dass das Terrornetzwerk Al Qaida und seine „Ableger“ innerhalb von fünf
Jahren mehr als 125 Millionen Dollar an Lösegeldern von europäischen Staaten
erpresst hätten. Dieses Geld diene der Finanzierung der „Spirale der Gewalt“. Nach
den Vorstellungen des Petenten solle die Bundesrepublik Deutschland sich daran nicht
beteiligen und nicht erpressbar sein. Die Fürsorgepflicht des Staates müsse da enden,
wo deutsche Staatsbürger durch ihr eigenes Handeln in Gefahr gerieten. Ohne die
Bereitschaft zu Lösegeldzahlungen würde die Entführung deutscher Staatsbürger
zudem weniger attraktiv und damit auch weniger wahrscheinlich.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 46 Diskussionsbeiträge
und 132 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion wurde sehr kontrovers geführt.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen internationaler Gremien – insbesondere
der Europäischen Union und der Vereinten Nationen – dafür ein, dass terroristische
Organisationen nicht durch die Zahlung von Lösegeldern finanziert werden.
Deutschland hat deshalb auch die Annahme der Resolution 2133 (2014) des

Sicherheitsrates der Vereinten Nationen begrüßt, die sich mit dem Problem der
Terrorismusfinanzierung auch durch Lösegelder befasst. Dort heißt es u. a.:
„Der Sicherheitsrat fordert alle Mitgliedstaaten auf, zu verhindern, dass
Terroristen unmittelbar oder mittelbar von Lösegeldzahlungen oder politischen
Zugeständnissen profitieren, um die sichere Freilassung von Geiseln zu
erwirken.“
Der Petitionsausschuss kann daher nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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