Region: Bad Vilbel
Verkehr

Eine Fußgängerampel am Zebrastreifen der Bushaltestelle Südbahnhof einrichten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister/in / städtisches Gremium
43 Unterstützende 33 in Bad Vilbel

Dialog abgeschlossen

43 Unterstützende 33 in Bad Vilbel

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

27.02.2020, 11:44

Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH (Vilbus) und der Magistrat der Stadt Bad Vilbel haben die Verkehrssituation am Kreisverkehrsplatz „Am Südbahnhof“ (Biwerkreisel) im Frühjahr/ Sommer 2019 von einem Fachplaner begutachten lassen. Die Untersuchung umfasste auch eine Videoanalyse zwischen Kreisverkehrsplatz und Viadukt (Homburger Straße).

Hierbei wurde eine mögliche Signalisierung bzw. Steuerung der Fußgänger im Bereich des Kreisverkehrsplatzes „Am Südbahnhof“ betrachtet. Grundsätzlich zeichnen sich sog. kleine Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete, bei eindeutiger Regelung wie z. B. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in allen Zufahrten, für eine sichere Führung der schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) aus. Im Vergleich zu signalisierten Knotenpunkten sind hierbei, auch bei hohen Verkehrsstärken, geringere Unfallrisiken und kürzere Wartezeiten für die Fußgänger zu verzeichnen. Eine Signalisierung für die Fußgänger unter Beibehaltung der Fußgängerüberwege (für den Fall eines technischen Defektes), würde jedoch zu missverständlichen Vorrangregelungen nach Überfahren der Überwege führen, da der Fahrzeugverkehr die Vorfahrt des Kreisverkehres beachten müsste. Dies wäre der Verkehrssicherheit abträglich.

Zudem würde eine Signalisierung Rotzeiten für den Fahrzeugverkehr von mehr als einer halben Minute (nach Anforderung) bedingen. Diese setzte sich aus der empfohlenen Mindestgrünzeit von etwa 15 Sekunden (breite Fahrbahn + Fahrbahnteiler + Hälfte der schmalen Fahrbahn = 12 m x 1,2 m/ Sek.) und der vorgeschriebenen Räumzeit von etwa 17 Sekunden (14 m Überweg x 1,2 m/ Sek.) zusammen. Ein Zeitgewinn für den Fahrzeugverkehr träte somit nicht ein. Ein seinerzeit durchgeführter Vergleich des Verkehrsflusses zwischen dem signalisierten Knotenpunkt Anfang der neunziger Jahre mit dem Verkehrsfluss am Kreisverkehrsplatz seit 1995 hatte zum Ergebnis, dass der stetige Zufluss zum Kreisverkehr keine längeren Wartezeiten zur Folge hatte, als der in der Hauptrichtung mit jeweils vier Fahrspuren signalisierte Knotenpunkt vorher.

Aus den genannten Gründen kann die Straßenbau- und die Straßenverkehrsbehörde den Vorschlag der Onlinepetition nicht mittragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Stöhr
Bürgermeister


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