Kraj : Německo

Einkommensteuer - Abschaffung der verpflichtenden Teilnahme an ELSTER/Wiedereinführung der Steuererklärung auf Papier

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
97 97 v Německo

Petice nebyla splněna

97 97 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

23. 03. 2019 3:27

Pet 2-19-08-6110-004082 Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die seiner Ansicht nach bestehende Verpflichtung
zur Teilnahme an der elektronischen Steuererklärung ELSTER abgeschafft und die
Steuererklärung auf Papier als Regelfall wieder eingeführt wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Nutzung des Programms ELSTER bedeute
insbesondere für Geringverdiener finanzielle Aufwendungen, die sich oftmals einen
PC oder einen Internetzugang kaufen bzw. verschaffen müssten. Außerdem sehe er
das Risiko einer Verletzung der Vertraulichkeit durch Schadsoftware. So wie
niemand gezwungen werde, einen Führerschein zu machen, um am Verkehr
teilnehmen zu können, müsse es eine entsprechende Freiheit auch für die Abgabe
der Steuererklärung geben.

Auf den weiteren Inhalt der Akte wird Bezug genommen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 15 Diskussionsbeiträge und 97 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:

Unter dem Titel ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) wird seit 1999 das
gemeinsame E-Government-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder
und des Bundes betrieben. ELSTER gehört zu den Vorhaben der Digitalisierung der
Bunderegierung, um den Staat und die Verwaltung im täglichen Austausch mit
Bürgern und Wirtschaft effizient und bürgerfreundlich aufzustellen. Insoweit wird das
Angebot von ELSTER weiter schrittweise ausgebaut.
Die Verpflichtung von Steuerpflichtigen zur elektronischen Abgabe ergibt sich aus
den Einzelsteuergesetzen und ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten.
Die gesetzlichen Verpflichtungen betreffen hierbei aber nur Steuerpflichtige mit
Umsatz- bzw. Gewinnabsichten. Eine Verpflichtung von Arbeitnehmern (§ 19
Einkommensteuergesetz - EStG) ohne weitere Einkünfte ist nicht gegeben.

Mit dem 2017 überarbeiteten Elsteronline Portal "Mein ELSTER" hat die
Steuerverwaltung Voraussetzungen für die bürgerfreundliche Kommunikation
zwischen Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen geschaffen. ELSTER dient hierbei
grundsätzlich auch unter Sicherheitsaspekten als Single-Point-of-Contact für den
Austausch von elektronischen Daten von und zur Steuerverwaltung. Durch Nutzung
von "Mein ELSTER" ist es unabhängig vom Betriebssystem (Linux, Windows, MacOs
etc.) möglich, mit der jeweils vorhandenen IT seinen steuerlichen Verpflichtungen
nachzukommen. Durch moderne kryptografische Verfahren wird hierbei eine
Vertraulichkeit und Integrität der Daten, das heißt Unveränderlichkeit auf dem Weg
zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt, gewährleistet.

Die vom Antragsteller befürchtete Offenbarung persönlicher Einstellungen,
Verletzung der Privatsphäre sowie des Wahlgeheimnisses wird durch die Pflicht zur
Beachtung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung Rechnung
getragen.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

Povýšte nyní