Einkommensteuer - Änderung des § 32a des Einkommensteuergesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
171 Unterstützende 171 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

171 Unterstützende 171 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:16

Pet 2-17-08-6110-040510Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert eine jährliche Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 32a
Abs. 1 Einkommensteuergesetz gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Nach den Wünschen des Petenten soll die Anpassung des Verbraucherpreisindex,
der durch das Statistische Bundesamt bestimmt wird, mindestens einmal pro Jahr
erfolgen. Optional könnten auch weitere, objektiv festgelegte Werte für die
Anpassung des Einkommensteuertarifs herangezogen werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, im Einkommensteuergesetz (EStG) sei in § 32a
Abs. 1 EStG die Berechnungsformel der Einkommensteuer von natürlichen Personen
mit absoluten Werten festgelegt. Der Verlauf der Berechnungsformel sei progressiv,
mit steigendem absolutem Einkommen steige die prozentuale Steuerbelastung.
Durch diese gesetzliche Regelung ergebe sich für die breite Masse der
Bundesbürger der Effekt, dass sich bei Lohnerhöhungen zum Ausgleich des
Kaufkraftverlustes die prozentuale Steuerbelastung erhöht, während das verfügbare
Realeinkommen sinke ("kalte Progression"). Dieser Effekt stelle eine unzulässige,
versteckte Steuererhöhung dar und belaste weite Teile der deutschen Arbeitnehmer.
Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die Kaufkraft laufend geringer werde
(Inflation). Die Lohnerhöhungen der Arbeitnehmer dienten in erster Linie zum
Ausgleich dieses Wertverlustes. Diese Realität müsse sich auch in der
Gesetzgebung widerspiegeln. Um hier ein faires und transparentes Verfahren zu
gewährleisten, solle das Einkommensteuergesetz dahingehend geändert werden,
dass der Einkommensteuertarif in § 32a Abs. 1 EStG regelmäßig, aber mindestens

einmal jährlich, auf der Basis der Veränderung des Verbraucherpreisindex des
Statistischen Bundesamtes angepasst wird. Als Vorlage für diese Regelung könne
die regelmäßige Anpassung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II dienen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 171 Mitzeichnungen sowie sieben
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass der deutsche
Einkommensteuertarif "progressiv" ausgestaltet ist. Durch diese Bezeichnung wird
der Tatbestand beschrieben, dass einem höheren Einkommen eine prozentual
höhere Steuerbelastung zugewiesen wird. Im Ergebnis steigt also nicht nur der
Steuerbetrag, sondern auch die Durchschnittsbelastung mit der Einkommenshöhe
"progressiv" an.
Dieser Mechanismus wirkt auch bei Lohnerhöhungen, die nur die Inflation
ausgleichen. In diesem Fall wird zwar der Lohnbetrag erhöht, das reale,
preisbereinigte Einkommen bleibe jedoch unverändert. Da der erhöhte Lohnbetrag in
die progressive Tarifformel eingeht, steigt nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch
die durchschnittliche Steuerbelastung an. Dieser Effekt wird als "heimliche
Steuererhöhung" bzw. "kalte Progression" bezeichnet und kann nur durch
Tarifkorrekturen ausgeglichen werden.
Vor dem Hintergrund des Petitums ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass
der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. Januar 2013 das Gesetz zum
Abbau der kalten Progression (Bundestags-Drucksache 17/8683) beschlossen hat,
welches am 25. Februar im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2013 Nr. 9, S. 283) verkündet
worden ist. Dieses Gesetz sieht eine Änderung des Einkommensteuertarifes vor. Die
Tarifformel wird so verändert, dass ein real gleiches, nur nominal gestiegenes
Einkommen mit dem gleichen Durchschnittssteuersatz wie zuvor belastet wird.
Mathematisch ist hierfür eine Rechtsverschiebung aller Tarifabschnitte um einen

einheitlichen Prozentsatz erforderlich. Hierdurch soll ein Ausgleich für die "heimlichen
Steuererhöhungen" bzw. die "kalte Progression" geschaffen werden. In der
Begründung zu diesem Gesetz wird auch die Bereitschaft der Bundesregierung
bekräftigt, den Effekt der "kalten Progression" künftig stärker in das Blickfeld zu
nehmen und seine Wirkungen regelmäßig zu überprüfen. Hierzu soll künftig alle zwei
Jahre das Ausmaß der "kalten Progression" ermittelt und begutachtet werden, ob
Anpassungen des Tarifverlaufes notwendig sind.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die neueren Entwicklungen in Bezug auf das
vorgetragene Petitum dem geäußerten Anliegen entgegenkommen. Er kann jedoch
nicht in Aussicht stellen, weitergehend im Sinne des Anliegens tätig zu werden und
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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