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Einkommensteuer - Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von derzeit 2400 € pro Jahr auf 4800 €

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

21.11.2019 03:31

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6110-011813
50679 Köln
Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu
überweisen, soweit es darum geht, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement
zu fördern,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert die sogenannte "Übungsleiterpauschale" von derzeit 2.400 Euro/Jahr
auf 4.800 Euro anzuheben.
Zur Begründung wird ausgeführt, im sozialen Bereich, z. B. bei der Betreuung von
Menschen mit Einschränkungen oder Senioren gebe es einen Fachkräftemangel, der zur
Folge habe, dass die Betreuung den Bedürfnissen der zu unterstützenden Menschen nicht
immer gerecht werde. Durch die Erhöhung der Pauschale würde einen Anreiz zur
Ausübung einer solchen Tätigkeit gegeben und damit der Fachkräftemangel zum Teil
kompensiert.
Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 12 Diskussionsbeiträge und
76 Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis,
dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern des Staates verdient große Anerkennung; es
leistet einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger, die sich
ehrenamtlich betätigen, verfolgen damit gerade nicht das Ziel, mit dieser Tätigkeit
Einnahmen zu erhalten.
Der Staat verkennt nicht, dass manchen Menschen, die sich für die Gesellschaft einsetzen,
auch dadurch persönliche Kosten entstehen. Die gemeinnützigen Organisationen zahlen
dann häufig eine pauschale Entschädigung für entstandenen Aufwand. Das Steuerrecht
nimmt auf die Belange ehrenamtlich Engagierter in besonderer Weise Rücksicht und
erhebt auf diese Einnahmen des ehrenamtlich Engagierten keine Steuer. Diese
Steuerfreistellung muss allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
Außerdem muss der Abstand zu den sozialversicherungspflichtigen sog. Minijobs
berücksichtigt werden.
Weiterhin muss bei jeder Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages auf das
Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) Rücksicht genommen
werden, denn für Einnahmen aus einer neben- sowie hauptberuflichen Tätigkeit im
Dienst oder Auftrag einer steuerlich nicht begünstigten Einrichtung (zum Beispiel einem
gewerblichen Pflegedienst) müssen Steuern und Abgaben entrichtet werden.
Nichtsdestotrotz ist der Petitionsausschuss der Ansicht, dass die Frage der steuerlichen
Behandlung des ehrenamtlichen Engagements von großer Bedeutung ist. Er ist daher der
Auffassung, dass die Petition zum Anlass genommen werden kann, bestehende Förderung
der bürgerschaftlichen/ehrenamtlichen Engagements zu überprüfen.
Angesichts des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen, soweit es
darum geht, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu fördern, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd