Einkommensteuer - Anhebung des Kapitalertragssteuerfreibetrages auf 1000 Euro pro Person

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
263 Unterstützende 263 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

263 Unterstützende 263 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:15

Pet 2-17-08-6110-048649Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus
Kapitalvermögen auf 1.000 Euro pro Person anzuheben.
Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtig für Einkünfte aus Kapitalvermögen
geltenden Pauschbeträge seien als zu gering anzusehen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 263 Mitzeichnungen sowie 48 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass mit Einführung der Abgeltungsteuer
der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zum Sparer-
Pauschbetrag zusammengefasst worden sind. Ein eigenständiger Werbungskosten-
Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen existiert seither nicht mehr.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für
Verheiratete. Die Abgeltungsteuer fällt nur dann an, wenn der Sparer-Pauschbetrag
ausgeschöpft ist. Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden typische Werbungskosten
berücksichtigt, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat
geringere Werbungskosten als 801 Euro.

Ein höherer Werbungskostenbetrag fällt im Durchschnitt lediglich bei
Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen an. Diese Zielgruppe profitiert jedoch bereits
von dem niedrigen proportionalen Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25%. Ohne die
Pauschalierung des Werbungskostenbetrags wird der durch die Einführung der
Abgeltungsteuer angestrebte Vereinfachungseffekt nicht erreicht. Denn dann würde
eine Vielzahl der Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben und durch das
Finanzamt die Steuer auf die Kapitalerträge festsetzen lassen.
Die Absenkung des ehemaligen Sparerfreibetrags erfolgte durch das
Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.07.2006 (BGBl. I S. 1652) von 1.370 Euro
bzw. 2.740 Euro (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 01.01.2007 auf
750 Euro bzw. 1.500 Euro (bei Zusammenveranlagung). Die genannte Absenkung
wurde vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und des Abbaus von
Steuervergünstigungen vorgenommen. Das Vorantreiben der Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte ist weiterhin als vorrangiges Ziel der Finanzpolitik anzusehen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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