Region: Germany

Einkommensteuer - Einführung eines Familiensplittings

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
307 supporters 307 in Germany

The petition is denied.

307 supporters 307 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:57

Pet 2-18-08-6110-003033

Einkommensteuer


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert höhere Grund-Freibeträge und die Einführung eines
Familiensplittings nach französischem Vorbild.
Zur Begründung wird ausgeführt, Deutschland benötige für eine zukunftsfähige und
stabile Gesellschaft eine höhere Geburtenrate. Nur dann sei es möglich, aufgrund
ausreichender Beitragszahler ein stabiles Sozialsystem und alle anderen
Errungenschaften der Gesellschaft für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
Wenn man sich an dem Familien fördernden Steuermodell in Frankreich orientiere,
könne man diese Zielsetzung fördern. Angesichts dessen sei es geboten, das
Ehegattensplitting in ein Familiensplitting zu überführen. Dadurch würden Familien
mit Kindern bessergestellt, da dann die Besteuerungsgrundlage in Abhängigkeit von
der Anzahl der Familienmitglieder berechnet werde. Zusätzlich sollten durch
großzügige Grundfreibeträge Paare mit mindestens drei Kindern finanziell so gestellt
werden, dass im Regelfall keine Einkommensteuer mehr zu zahlen sei.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 307 Mitzeichnungen sowie 71 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass ihm der Vorschlag, das
Ehegattensplitting und den Familienleistungsausgleich in Deutschland durch das
französische Modell des Familiensplittings abzulösen, bereits in den vergangenen
Wahlperioden wiederholt vorgetragen worden ist. Dieser Vorschlag wurde auch
bereits im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Studie des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2006 öffentlich diskutiert. Diese
Studie hatte zum Ergebnis, dass das Familiensplitting in erster Linie
einkommensstarke Familien begünstigt.
Im Einzelnen hat das DIW festgestellt, dass durch das Familiensplitting
ausschließlich Familien mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen steuerlich
stärker entlastet würden als im gegenwärtig praktizierten System des
Familienleistungsausgleichs. Keine steuerliche Entlastung ergebe sich jedoch für
Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Der Petitionsausschuss weist ferner darauf hin, dass das DIW in einer modifizierten
Studie die im Jahr 2013 wieder aufgenommene politische Diskussion zum
französischen Modell wieder aufgegriffen hat. Die Ergebnisse dieser Studie
bestätigen nicht nur die Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2006, sondern es wird
zusätzlich festgestellt, dass schon das bestehende deutsche Modell mit Kindergeld
und Kinderfreibeträgen in weiten Teilen großzügiger ist als das französische Modell
des Familiensplittings.
Nach dem deutschen Modell sind viele Familien im Endeffekt überhaupt nicht
steuerbelastet, wenn das Kindergeld, welches eine Steuervergütung darstellt,
gegengerechnet wird. So übersteigt etwa bei einem verheirateten Arbeitnehmer in
Steuerklasse III mit drei Kindern das monatliche Kindergeld (558 Euro) bis zu einem
monatlichen Bruttoarbeitslohn von rund 4.400 Euro die zu zahlende Lohnsteuer.
Familien mit mehreren Kindern und kleinen bis mittleren Einkommen sind bei der
geltenden Rechtslage faktisch nicht mit Einkommensteuer belastet.
Der Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass ein Familiensplitting nach
dem französischen Modell nicht zu einem günstigeren Ergebnis führen würde. Er
kann daher das Anliegen des Petenten nach der Einführung des Familiensplittings
nicht unterstützen.
Weiterhin merkt der Petitionsausschuss an, dass der vom Petenten geforderte
generelle Verzicht auf die Einkommensbesteuerung auch bei Familien mit hohem

Einkommen gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstieße, gemäß welchem die
Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein soll.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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