Terület: Németország

Einkommensteuer - Ergänzung des § 36 Absatz 2 EStG

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Támogató 19 -ban,-ben Németország

A beadványt részben elfogadták.

19 Támogató 19 -ban,-ben Németország

A beadványt részben elfogadták.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Részleges siker.

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 11. 30. 3:24

Pet 2-19-08-6110-002228 Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Die Petentin möchte eine Ergänzung des § 36 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
erreichen. Als Text soll eingefügt werden: 3. die für den Veranlagungszeitraum
entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die
staatliche, für Bezieher von Arbeitslosengeld II geleistete monatliche
Krankenversicherungspauschale übersteigen.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Beiträge zu gesetzlichen
Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von Arbeitslosengeld II
(ALG II) gezahlte Pauschale (monatlich ca. 100 Euro) übersteigen, sollen auf die
jährliche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Nutzung von
Krankenversicherungsbeiträgen zur Finanzierung von politisch gewollten
Vergünstigungen mache die Beiträge zumindest teilweise zu einer versteckten
Steuer, die auf die Einkommensteuer des steuerpflichtigen Bürgers anrechenbar
sein sollten.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 1 Beitrag und 19 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
Argumente der Bundesregierung und der des Petenten wie folgt zusammenfassen:
Die Forderung, die Differenz zwischen den vom Bund für Bezieher von ALG II
pauschaliert gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen und dem eigenen Beitrag bei
dem Beitragszahler als auf die Einkommensteuer anzurechnende Zahlung
anzusehen, verkennt, dass Beiträge zu einer Krankenversicherung nicht mit
Zahlungen vergleichbar sind, die mit der nach dem Einkommensteuergesetz
entstehenden Steuerschuld vergleichbar wären und damit angerechnet werden
könnten.

Zudem beruht der Krankenversicherungsbeitrag auf anderen rechtlichen Grundlagen
als die zu erhebende Einkommensteuer. Steuerpflichtigen muss aus
verfassungsrechtlichen Gründen die Möglichkeit geboten werden, ihre gesetzlichen
Krankenversicherungsbeiträge steuerlich abzusetzen, soweit sie der
Basisabsicherung dienen.

Dessen ungeachtet ist das Anliegen, dass die Finanzierung der
Gesundheitsausgaben der Bezieher von AGL II und deren mitversicherten
Familienangehörigen eine Aufgabe ist, die nicht nur den Beitragszahlern der
gesetzlichen Krankenversicherung obliegt, sondern an der sich alle Bürgerinnen und
Bürger des Landes beteiligen sollten. Der Petitionsausschuss unterstützt daher die
Absicht der neuen Bundesregierung, kostendeckende Beiträge des Bundes für
Bezieher von ALG II aus Steuermitteln einzuführen. Aufgrund der steuer- und
haushaltspolitischen Rahmenbedingungen kann dieses Ziel allerdings nur
schrittweise erreicht werden. Angesichts des Dargelegten kann der
Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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