Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter anpassen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Atbalstošs 44 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04:28

Pet 2-18-08-6110-036778 Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter an
die Preissteigerungen angepasst werden.

Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Sofortabschreibungsgrenze für
geringwertige Wirtschaftsgüter immer noch den Stand des Jahres 2000 hat. Mit der
Anpassung würde erreicht werden, dass derartige Wirtschaftsgüter jährlich als Kosten
geltend gemacht werden könnten und nicht auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben
werden müssten.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es
gab 6 Diskussionsbeiträge und 50 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt sich
unter Berücksichtigung der Argumente der Bundesregierung wie folgt
zusammenfassen:

Aufwendungen für die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern sind
grundsätzlich durch Absetzung für Abnutzung und Beachtung der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd zu
berücksichtigen. Die Regelung zur Sofortabschreibung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern stellt eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar, der der
Vereinfachung dient. Eine regelmäßige Anpassung der in §6 Abs. 2
Einkommensteuergesetz (EStG) normierten Betragsgrenzen an Preissteigerungen
(sogenannte Indexierung) ist als problematisch einzustufen. Variable Betragsgrenzen
widersprechen dem Nominalwertprinzip des EStG. Auch wäre davon auszugehen, das
Forderungen erhoben würden, auch andere Freigrenzen, Freibeträge und
Prozentsätze variabel auszugestalten. Im Ergebnis käme es zu steuerinduzierten
Preissteigerung. Auch würde eine regelmäßige Anpassung der
Sofortabschreibungsgrenze zu einer Verkomplizierung der Regelungen führen, da
ständig verschiedene Gesetze zu beachten wären, was wiederum zu mehr
Bürokratieaufwand führen würde.

Gleichwohl gebietet der Zeitablauf und die Preissteigerungen der vergangenen Jahre
eine Anpassung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Dementsprechend hat
der Deutsche Bundestag im Rahmen der Beratungen des Gesetzes gegen schädliche
Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen die Anhebung der
bisherigen Grenze von 410 Euro auf nunmehr 800 Euro beschlossen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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