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Einkommensteuer - Keine steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten - stattdessen Erstattung durch GKV per prozentualer Pauschalübernahme nicht bezahlter Krankheitskosten

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Toetav 30 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

30 Toetav 30 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

28.11.2019 03:26

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-8271-006089
75305 Neuenbürg
Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen -

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Krankheitskosten nicht mehr über die Steuer im
Rahmen der Abgeltung von "Außergewönlichen Belastungen" abgesetzt werden dürfen,
sondern die gesetzliche Krankenversicherung den Betrag teilweise oder ganz erstattet, z.
B. durch 20%-ige pauschale Übernahme der nicht bezahlten Krankheitskosten.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, viele Krankheitskosten würden nicht von der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, so dass versucht werde, diese
steuerlich abzusetzen. Entsprechende Rückfragen der Finanzverwaltung zweifelten die
eingereichten Kostenbelege an.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 30 Mitzeichnungen sowie 12 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die GKV ist eine Solidargemeinschaft mit Ausgleich zwischen Versicherten mit höherem
und mit niedrigerem Einkommen, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen Alten
und Jungen. Aufgabe der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten,
wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Teil des
Petitionsausschuss

Solidaritätsgedankens der GKV ist es auch, dass jeder Eigenverantwortung für den Erhalt
der eigenen Gesundheit übernimmt und im Rahmen des Zumutbaren bestimmte
Gesundheitsleistungen auch selber bezahlt; dies gilt beispielsweise grundsätzlich für
rezeptfreie Arzneimittel, die sich jeder ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke kaufen
kann.
Die Leistungen der GKV werden den Versicherten bedarfsgerecht und auf hohem Niveau
zur Verfügung gestellt. Die Versicherten haben sich dabei an den Kosten bestimmter
Leistungen durch Zuzahlungen zu beteiligen. Der Eigenanteil soll bewirken, dass die
Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und
verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Belastungsgrenzen
sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in
vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar
belastet werden. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2% der zu
berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, von denen Freibeträge für
Ehegatten sowie für Kinder abgezogen und somit die Lasten für Familien gemindert
werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke besteht darüber hinaus eine begünstigende
Regelung. Bei diesen Personen beträgt die maßgebliche Belastungsgrenze in der Regel
lediglich 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Naturheilverfahren, Leistungen der Komplementär- oder Alternativmedizin, wie
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen, die
die Petentin ebenfalls anspricht, sind nicht grundsätzlich aus der Leistungspflicht der
GKV ausgeschlossen. Eine Übernahme durch die GKV kommt jedoch grundsätzlich nur
für solche Behandlungsformen in Frage, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung des
medizinischen Fortschritts und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
entsprechen; dies gilt unabhängig davon, ob diese schulmedizinischer oder
alternativmedizinischer Natur sind.
Die bestehenden Regelungen stellen insgesamt einen ausgewogenen Mix an Elementen
der Solidarität und der Eigenverantwortung dar. Überdies sind die in Deutschland durch
die Versicherten zu leistenden Zuzahlungen im internationalen Vergleich sehr moderat.
Eine - wie durch die Petition geforderte - vollständige oder teilweise Übernahme der
Petitionsausschuss

Kosten durch die GKV, die bisher nicht von ihr getragen und ggf. bei der
Einkommensteuer berücksichtigt werden können, ist daher nicht geplant. Gleichwohl
wird das Leistungsrecht der GKV kontinuierlich weiterentwickelt und bedarfsgerecht
ausgebaut. So ist beispielsweise in dem vom Deutschen Bundestag am 14.03.2019
beschlossenen "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)" vorgesehen, die
Festzuschüsse beim Zahnersatz ab dem 1. Januar 2021 von bisher 50 auf 60 Prozent zu
erhöhen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd